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  1. Ramadan
  2. Fehler beim Haddsch und bei der Umra

Gängige Fehler beim Haddsch - Teil 1

Gängige Fehler beim Haddsch - Teil 1

Fehler im Zusammenhang mit dem Ihrâm

Einige Pilger überschreiten den auf ihrer Strecke vorgesehenen Mîqât (Station des Ihrâm-Anlegens), wobei sie sich weder im Ihrâm befinden noch sich in den Ihrâm begeben, und reisen  weiter, bis sie Dschidda oder einen anderen Ort innerhalb des Bezirks der Mîqâte erreichen, an denen sie sich dann erst in den Ihrâm begeben. Dies  läuft der Anweisung des Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zuwider, die vorschreibt, dass jeder Pilger sich, an dem Mîqât, der auf seiner Strecke liegt, in den Ihrâm begeben muss.
 
Wenn dies jemandem passiert, muss er entweder zurück zum Mîqât reisen, der auf seiner Strecke liegt, und sich dort in den Ihrâm begeben oder er muss dafür  eine Sühneleistung erbringen, indem er in Makka ein Schaf opfert und mit all dessen Fleisch die Armen speist. Dies gilt für alle Pilger, ungeachtet dessen, ob man den Mîqât auf dem Luft-, dem See- oder dem Landweg  überschreitet. Wenn jemand nicht an einem der fünf vorgesehenen Mîqâte vorbeikommt, so sollte er sich an einem Ort in den Ihrâm begeben, der sich auf seiner Strecke am nächsten zum Mîqât befindet.
 
Fehler im Zusammenhang mit dem Tawâf
1. Den Tawâf an einer anderen Stelle als dem Schwarzen Stein zu beginnen, obwohl es verpflichtend ist, den Tawâf in Höhe des Schwarzen Steins zu beginnen.
 
2. Seinen Tawâf innerhalb des Hidschr von Ismâ'îl zu vollziehen, was bedeutet, dass man nur einen Teil der Ka'ba und sie nicht ganz umschreitet, da der Hidschr von Ismâ'îl ein Teil der Ka'ba ist und so der Rest beim Tawâf ausgelassen werden würde. Solch ein Tawâf ist ungültig.
 
3. Den Rammal (schnelle, kurze Schritte gehen) während aller sieben Umkreisungen durchzuführen, obwohl der Raml nur während der ersten drei Umschreitungen des Ankunfts-Tawâf (Tawâf Al-Qudûm) vollzogen werden muss.
   
4. Anwenden von Rücksichtslosigkeit um den Schwarzen Stein küssen zu können und dabei Menschen stoßen oder drücken. Solche Handlungen, die Muslime verletzen, sind nicht erlaubt. Es soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass der Tawâf vollkommen gültig ist, wenn der Schwarze Stein nicht  geküsst wird. Wenn man den Schwarzen Stein nicht küsst oder nicht küssen kann, genügt es lediglich auf ihn zu zeigen und dabei "Allâhu Akbar" zu sagen, wenn man an ihm vorbeigeht, auch wenn man weit von ihm entfernt ist.
 
5. Mit der Hand über den Schwarzen Stein zu streichen und dabei "Segen" zu erstreben ist eine Bid'a (Erneuerung) ohne Grundlage in der Scharî'a. Es ist Sunna, ihn nur zu berühren oder zu küssen, wenn dies leicht vollzogen werden kann.
 
6. Die vier Ecken der Ka'ba oder deren Wände zu berühren und  die Hände an ihnen zu reiben. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat keinen Teil der Ka'ba berührt außer den Schwarzen Stein und die Jemenitische Ecke.
7. Bestimmte Bittgebete speziell für jede Umschreitung zu sprechen. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat keine Bittgebete festgelegt außer "Allâhu Akbar" zu sagen wenn er den Schwarzen Stein erreichte. Am Ende jeder Umschreitung zwischen der Jemenitischen Ecke und dem Schwarzen Stein rezitierte er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken  den Vers: "Rabbanâ, âtina fid-dunyâ hasanatan wa fil-âchirati hasanatan wa qinâ 'adhâban-nâr."
"...»Unser Herr, gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes und bewahre uns vor der Strafe des Höllenfeuers!«" (Sûra 2:201)
 
 
8. Die eigene Stimme über die Stimmen der Anderen zu erheben, gleich ob man im Tawâf folgt oder ihn führt, weil dies Verwirrung unter den Pilgern verursacht.
 
9. Anwenden von Rücksichtslosigkeit um am Maqâm Ibrâhîm (Verweilpunkt des Ibrâhîm) beten zu können. Dies ist, neben dem Verletzen anderer Pilger, der Sunna zuwiderlaufend. Es genügt die zwei Rak'as des Tawâf nach dessen Beendigung innerhalb der sakrosankten Moschee zu verrichten.
 
Fehler im Zusammenhang mit dem Sa'i
1. Bei der Besteigung von As-Safa und Al-Marwa richten sich einige Pilger zur Ka'ba und zeigen mit ihren Händen auf sie, wobei sie "Allâhu Akbar" sagen, als würden sie den Takbîr zum Gebet sagen. Diese Geste ist ein Fehler, weil  der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken seine Hände nur erhob um Bittgebete zu verrichten. Hierbei kann man Allâh den Allerhöchsten preisen und verherrlichen und Ihn mit beliebigen Worten bitten, während man sich zur Ka'ba richtet. Es ist zu empfehlen, den Dhikr zu rezitieren, den der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bei As-Safâ und Al-Marwa rezitierte.
 
2. Das Tempo auf der ganzen Strecke zwischen den beiden Hügeln zu erhöhen. Es ist Sunna, das Tempo nur zwischen den grünen Markierungen zu erhöhen, wohingegen man den Rest der Strecke in normalem Tempo geht.
 
Fehler im Zusammenhang mit 'Arafât
1. Einige Pilger zelten außerhalb der Grenzen von ´Arafât und verweilen dort, bis die Sonne untergegangen ist, dann brechen sie nach Muzdalifa auf ohne ordnungsgemäß in der ´Arafât-Ebene verweilt zu  haben. Dies ist ein schwerwiegender Fehler, der ihren Haddsch ungültig macht, weil das Stehen in der 'Arafât-Ebene den Kernpunkt des Haddsch bildet und es verpflichtend ist, aich innerhalb und nicht außerhalb der Grenzen aufzuhalten. Wenn es nicht leicht ist dies zu tun, so kann man vor dem Sonnenuntergang hineingehen und dort bis zum Sonnenuntergang verweilen. Es ist erlaubt, speziell während der Opfer-Nacht in der 'Arafat-Ebene zu stehen.
 
2. 'Arafât zu verlassen, bevor die Sonne untergegangen ist, ist nicht erlaubt, weil der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken in 'Arafât blieb, bis die Sonne vollständig untergangen war.
 
3. Sich durch Menschenmassen kämpfen um den 'Arafât-Berg zu besteigen ist nicht erlaubt, weil dies bei Anderen großen Schaden und Verletzungen verursacht. Man kann auf der gesamten Ebene des 'Arafât stehen und es ist weder empfohlen den 'Arafât-Berg zu besteigen noch dort Gebete zu verrichten.
4. Sich zum 'Arafât-Berg zu wenden und Bittgebete zu verrichten ist falsch, weil es Sunna ist, sich zur Qibla zu wenden, während man Bittgebete spricht.
 
5. Das Anhäufen von Erde oder Steinchen am 'Arafât-Tag von einigen Leuten an bestimmten Orten hat keine Grundlage in der Scharî'a.
 

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