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Arafa – Tag des Bundes und der Vorzüge - Teil 1

Arafa – Tag des Bundes und der Vorzüge - Teil 1

Jeder Tag der Tage Allâhs, die der ob der Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene unter den Zeiten bevorzugt und auserwählt, hat einen Vorzug vor dem anderen und einen Anlass, dessentwegen er bedeutsam ist. Durch die Nacht der Bestimmung wurden die letzten zehn Nächte des Monats Ramadân den ersten zehn Nächten des Monats Dhû Al-Hiddscha vorgezogen. Und die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha wurden den letzten zehn Tagen des Monats Ramadân durch den Arafa-, Opfer- und Tarwîya-Tag (8. Dhû Al-Hiddscha) vorgezogen. Nachstehend listen wir Momentaufnahmen mit einem bedeutenden Tag der ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha auf.

 
An diesem Tag wurden unsere ehrwürdige Religion vollendet und die Gnade an uns erfüllt. In beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim berichtete Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass ein Jude zu ihm sagte: »O Fürst der Gläubigen! Es gibt einen Qurân-Vers in eurem Offenbarungsbuch, den ihr rezitiert. Wäre er zu uns Juden herabgesandt worden, hätten wir diesen Tag zum Fest ernannt.« Umar fragte: »Welcher Qurân-Vers ist es?« Er antwortete: »... Heute habe Ich für euch eure Religion vollendet und Meine Gnade an euch ganz erfüllt und für euch den Islam als Religion ausersehen ...« (Sûra 5:3). Umar sagte: »Wir kennen diesen Tag und wissen, an welchem Ort dieser Qurân-Vers auf den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken herabgesandt worden ist: Als er nämlich am Freitag bei Arafa stand.«
 
Der Arafa-Tag ist der Tag des Bundes, der mit allen Menschen geschlossen wurde. Ibn Abbâs  möge Allah mit ihnen zufrieden sein überlieferte: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: »Allâh hat mit Adam in Na‘mân, also Arafa, einen Bund geschlossen und aus dessen Lende jede Nachkommenschaft hervorgehen lassen, die Er wachsen ließ. Er streute sie vor Sich wie Perlen, sprach zu ihnen und sagte: Und als dein Herr von den Kindern Adams aus deren Rücken deren Nachkommenschaft zog und sie wider sich selbst zu Zeugen nahm: ΄Bin Ich nicht euer Herr?΄ Sie sagten: ΄O doch, wir bezeugen!΄, - dass ihr nicht am Tag der Aufstehung sagt: ΄Wir waren dessen wahrhaftig achtlos΄, oder ihr sagt: ΄Unsere Väter haben doch wahrhaftig zuvor beigesellt, und wir sind eine Nachkommenschaft nach ihnen. Vernichtest Du uns für das, was die Schwätzer getan haben?΄« (Sûra 7:172-173). (Überliefert von Ahmad, und von Al-Albânî für authentisch erklärt.)
 
Der Qurân-Vers beweist, dass Allâh die ganze Menschheit inspirierte, dass Er ihr Herr und ihre Gottheit ist und sie weder einen anderen Herrn noch eine andere Gottheit als Ihn hat und Er diesbezüglich mit ihr einen Bund schloss: Sie sagten: „O doch, wir bezeugen!“ Allâh nimmt also von ihnen nicht mehr an, dass sie am Auferstehungstag sagen: „Wir haben vergessen und sind dieses Bundes achtlos“, oder dass sie behaupten, dass ihre Väter beigesellten und sie ihnen dabei folgten, da sie zu deren Nachkommenschaft zählen. Das Beigesellen seitens der Väter rechtfertigt nicht, dass die Kinder vom Bund der Naturveranlagung abweichen, denn es handelt sich dabei um einen Bund zwischen ihnen und Allah, wobei die Väter mit ihm nichts zu tun haben. Zur Barmherzigkeit Allâhs gehört indes, dass Er die Menschen nicht nur gemäß dem Bund der Naturveranlagung zur Rechenschaft zieht, sondern sie zur Rechenschaft zieht, nachdem sie die Gesandten daran erinnert hatten. Der Erhabene sagt: „Gesandte, Verkünder froher Botschaften und Warner, damit die Menschen gegen Allâh kein Argument nach den Gesandten haben; und Allâh ist allmächtig, allweise.“ (Sûra 4:165).
 
Daher ist es Sunna, dass der Muslim diesen Tag des Bundes durch das Fasten empfängt, das die Sünden von zwei Jahren tilgt. Abû Qatâda  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, dass man den Gesandten Allahs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über das Fasten am Arafa-Tag fragte, worauf er antwortete: „Es tilgt die Sünden des verstrichenen Jahres und des kommenden Jahres.“ (Überliefert von Muslim.)
 
Es ist wohlbekannt, dass dies für einen Nicht-Haddschi gilt, denn einem Haddschi ist es verboten in der Arafa-Ebene am Arafa-Tag zu fasten.
 
Der Arafa-Tag ist der Tag der Befreiung der Haddschis vom Höllenfeuer und des Stolzseins Allâhs des Allmächtigen und Majestätischen auf sie. In der Sammlung authentischer Hadîthe von Muslim berichtete Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Es gibt keinen Tag, an dem Allâh mehr anbetend Dienende vom Höllenfeuer befreit, als am Tage von Arafa. Er nähert Sich, worauf Er gegenüber den Engeln auf sie stolz ist und sagt: »Was möchten jene?«“ 
 
Ibn Umar  möge Allah mit ihnen zufrieden sein berichtete, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wahrhaftig! Allâh der Erhabene ist am Nachmittag des Arafa-Tages gegenüber Seinen Engeln stolz auf die Leute in Arafa, indem Er sagt: »Seht Meine anbetend Dienenden! Sie kamen zu Mir ungepflegt und staubbedeckt.«“ (Überliefert von Ahmad, und von Al-Albânî für authentisch erklärt.)
 
Zu den Vorzügen des Arafa-Tages gehört, dass er ein Tag ist, bei dem Allâh schwört. Und der Große (Allâh) schwört nur beim Großen. Es ist der bezeugte Tag in den Worten des Erhabenen: „Und beim Bezeugenden und Bezeugten!“ (Sûra 85:3). Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der ,versprochene Tag’ ist der Tag der Auferstehung, und der ,bezeugte Tag’ ist der Tag von Arafa, und der ,Bezeugende’ ist der Freitag. ...“ (Überliefert von At-Tirmidhî, und von Al-Albânî für akzeptabel erklärt.)
 
Er ist der ungerade Tag, bei dem Allâh in Seinen folgenden Worten schwört: „Bei dem Geraden und dem Ungeraden!“ (Sûra 89:3). Ibn Abbâs sagte: „Der gerade Tag ist der Opfertag und der ungerade Tag ist der Arafa-Tag.“ Dies stellt auch die Meinung von Ikrima und Ad-Dahhâk dar.

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