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Das Gebet der Reue

Das Gebet der Reue

Das Gebet ist eine Handlung der Anbetung, die Muslime zu allen Zeiten und unter verschiedenen Umständen vollziehen. Die Gründe für die Durchführung eines rituellen Gebets sind vielfältig. Das Istichâra-Gebet wird verrichtet, wenn man in einer Sache vor einer Entscheidung steht und Allâh darum bittet, in dieser Angelegenheit den besten Ausgang zu gewähren. Der Muslim betet auch das Istisqâ-Gebet. Dabei bittet er Allâh den Erhabenen um Regen. Außerdem verrichtet man das Gebet bei Sonnen- und Mondfinsternis, bei Not und Problemen, beim Betreten einer Moschee, nach einer Gebetswaschung, beim nächtlichen Aufwachen und beim Empfang einer erfreulichen Nachricht. Es gibt auch spezielle Gebete, die man an Festtagen verrichtet, um Allâh für Seine Gnade zu danken und Ihn zu verherrlichen. Kommt der Tag, an dem man stirbt, wird für den Verstorbenen das Totengebet verrichtet. Es dient als Fürbitte bei Allâh und als Bittgebet zu Gunsten des Verstorbenen. Die Häufigkeit, mit der das Gebet ausgeführt wird, deutet auf seine immense Bedeutung hin. Das rituelle Gebet ist die beste Tat, mit der ein Muslim Allâh dem Erhabenen näher kommen kann.

Eine der vielen Situationen, in denen ein Muslim ein Gebet verrichten sollte, die Menschen es jedoch aus Unwissenheit aufgegeben haben, ist die Reue. Der Islâm kennt ein spezielles Gebet der Reue, aber viele schenken diesem Gebet nicht so viel Aufmerksamkeit. Daher kann es zu den vergessenen Sunna-Handlungen gezählt werden. Es existieren zahlreiche Belege für dieses rituelle Gebet. Abû Bakr As-Siddîq (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „‚Es gibt keinen Menschen, der eine Sünde begeht, hierauf die Gebetswaschung durchführt, dann betet (in einer anderen Version: zwei Gebetseinheiten verrichtet) und anschließend Allâh um Vergebung bittet, außer dass Allâh ihm vergibt.‘ Daraufhin trug der Prophet folgenden Vers vor: »und diejenigen, die, wenn sie eine Abscheulichkeit begangen oder sich selbst Unrecht zugefügt haben, Allâhs gedenken und dann für ihre Sünden um Vergebung bitten …« (Sûra 3:135)“ (At-Tirmidhî und andere; authentisch gemäß Al-Albânî).

At-Tîbî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Die Formulierung ‚Allâhs gedenken‘ bezieht sich auf das Gebet, so wie im Vers, in dem es heißt: ‚… dann eilt zu Allâhs Gedenken …‘ (Sûra 62:9). Dies ist im Einklang mit dem Wortlaut des Hadîth: ‚… dann betet und anschließend Allâh um Vergebung bittet …‘“

Es existieren zahlreiche Belege, dass das rituelle Gebet im Allgemeinen zur Vergebung der Sünden beiträgt. Dieser Hadîth unterstreicht insbesondere die Möglichkeit, ein spezielles Gebet zu verrichten, wenn man eine Sünde bereuen möchte. Die islâmischen Rechtsgelehrten bezeichnen dieses Gebet als „Gebet der Reue“ (Salâ At-Tauba) oder „Gebet um Vergebung“ (Salâ Al-Istighfâr). Nach Übereinstimmung aller vier Rechtsschulen ist dieses Gebet eine empfohlene und erstrebenswerte Handlung (mustahabb).

Der Autor von Kasschâf Al-Qinâ sagte: „Es wird empfohlen, das Gebet der Reue zu verrichten, wenn man eine Sünde begangen hat. Man sollte sich reinigen (d. h. die Gebetswaschung durchführen), zwei Gebetseinheiten verrichten und Allâh den Erhabenen um Vergebung bitten.“

Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Gleiches gilt für das Gebet der Reue. Wenn man eine Sünde begeht, wird die Reue zu einer sofortigen Pflicht. Es wird empfohlen, zwei Gebetseinheiten zu verrichten und dann zu bereuen, so wie dies in der Überlieferung von Abû Bakr As-Siddîq steht.“

Was die Art und Weise der Durchführung und die Absicht anbelangt, die man fassen sollte, sagte der schafiitische Gelehrte Al-Dschâwî (Allâh erbarme sich seiner) Folgendes: „Dieses Gebet wird mit zwei Gebetseinheiten vor Beginn der Reue durchgeführt. Der Bereuende sollte die Absicht fassen, dieses Sunna-Gebet zu verrichten. Es ist auch zulässig, das Gebet zu verrichten, nachdem man bereut hat. Die Tauba ist eine sofortige Pflicht, selbst bei einer noch so kleinen Sünde. Das Aufschieben der Reue ist an sich schon eine Sünde, die wiederum Reue erfordert. Das Ausführen der beiden Gebetseinheiten noch bevor man bereut, wird nicht als Aufschieben der Tauba gewertet, weil die beiden Gebetseinheiten ein Mittel zur Buße sind.“

Diese Erklärungen legen deutlich dar, dass das Gebet der Reue sehr empfehlenswert ist und ein Mittel zur Annahme der eigenen Reue und zur Vergebung der Sünden darstellt. Dieses Gebet ist eine Handlung der Sunna, die ein Muslim angesichts seiner menschlichen Natur, die zu Fehler und Sünde neigt, jederzeit einhalten sollte. Wann immer er fehlgeht oder sündigt, sollte er unverzüglich dieses Gebet verrichten. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Das Gebet ist die beste Tätigkeit …“ (authentisch nach Al-Albânî). Es ist auch das beste Mittel, um Vergebung zu erlangen. Das Gebet der Reue wird in zwei Gebetseinheiten verrichtet. Es ist nicht erforderlich, dass man bestimmte Sûren des Qurân rezitiert. Dabei handelt es sich um ein normales rituelles Gebet, ohne weitere rituelle Elemente (wie beim Festgebet, d. Ü.). Zu Beginn des Gebets fasst man die Absicht zur Reue für eine begangene Sünde, ob groß oder klein. Das Gebet sollte unverzüglich nach der Sünde durchgeführt werden. Man bittet danach Allâh um Vergebung und hält die üblichen Bedingungen der Reue ein. Diese sind: a) Reue empfinden, b) Aufgabe der Sünde, c) Entschlossenheit, die Sünde in Zukunft nicht mehr zu begehen, d) Wiedergutmachung, falls als Folge der Sünde die Rechte Dritter verletzt wurden.

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