Als Erleichterung für Seine Diener hat Allâh den Haddsch in drei verschiedenen Formen befohlen, um ihnen entgegenzukommen und ihnen Bedrängnis zu ersparen. Diese Formen werden von den Gelehrten als „Arten der Pilgerfahrt zur Durchführung der Riten“ bezeichnet.
Wenn der Pilger in den Monaten des Haddsch – Schawwâl, Dhû Al-Qa‘da und die ersten neun Tage von Dhû Al-Hiddscha – am Mîqât (Grenze des verwehrten Bezirks) ankommt und in diesem Jahr den Haddsch vollziehen möchte, hat er die Wahl zwischen drei Arten der Durchführung der Riten:
1. Tamattu:
Beschreibung: Der Pilger vollzieht den Ihrâm nur für die Umra vom Mîqât aus in den Monaten des Haddsch. Bei der Absicht, in den Ihrâm-Zustand einzutreten, sagt er: „Labbaika Umratan – hier bin ich für die Umra.“ Dann vollzieht er die Riten der Umra, d. h. Tawâf (Umkreisung der Ka’ba), Say (Lauf zwischen Safâ und Marwa) und Rasieren oder Kürzen der Haare. Danach verlässt er den Weihezustand. Damit sind ihm alle Dinge, die ihm im Ihrâm verboten waren, wieder erlaubt. Auf diese Weise bleibt er bis zum achten Tag des Dhû Al-Hiddscha, dem Tag der Tarwiya, in Mekka. Am achten Tag vollzieht er den Ihrâm nur für den Haddsch und vollzieht alle Riten des Haddsch.
2. Qirân:
Beschreibung: Der Pilger vollzieht den Ihrâm für die Umra und Haddsch zusammen. Er sagt: „Labbaika Umratan wa Haddschan – hier bin ich für die Umra und den Haddsch.“ Oder er vollzieht den Ihrâm für die Umra vom Mîqât aus und fügt dann den Haddsch hinzu, bevor er mit dem Tawâf beginnt. Wenn er in Mekka ankommt, vollzieht er den Tawâf Al-Qudûm (Ankunfts-Tawâf). Wenn er möchte, kann er den Say für den Haddsch vollziehen; andernfalls verschiebt er ihn auf die Zeit nach dem Tawâf Al-Ifâda (Pflicht-Tawâf). Er rasiert oder kürzt seine Haare nicht und löst seinen Ihrâm nicht auf, sondern bleibt im Ihrâm-Zustand, bis er am Tag des Opfers (10. Dhû Al-Hiddscha) seinen Ihrâm beendet. Der Tamattu- und der Qirân-Pilger – wenn sie nicht zu den Bewohnern des verwehrten Bezirks (Haram) gehören – müssen ein Opfertier als Dank an Allâh schlachten, dass Er ihnen ermöglicht hat, zwei Riten in einer Reise zu vollziehen.
3. Ifrâd:
Beschreibung: Der Pilger vollzieht den Ihrâm nur für den Haddsch. Er sagt: „Labbaika Haddschan – hier bin ich für den Haddsch.“ Wenn er in Mekka ankommt, vollzieht er den Tawâf Al-Qudûm (Ankunfts-Tawâf) und, wenn er möchte, den Say für den Haddsch; andernfalls verschiebt er ihn auf die Zeit nach dem Tawâf Al-Ifâda, wie der Qirân-Pilger. Er bleibt im Ihrâm-Zustand, bis er am Tag des Fests seinen Ihrâm beendet. Daraus wird deutlich, dass die Riten des Ifrâd- und des Qirân-Pilgers gleich sind, außer dass der Qirân-Pilger ein Opfertier schlachten muss, weil er zwei Riten vollzieht, während der Ifrâd-Pilger kein Opfertier darbringen muss, weil er nur einen Ritus vollzieht, nämlich den Haddsch.
Die Gelehrten sind sich einig, wie Ibn Qudâma und andere überliefert haben, dass es erlaubt ist, den Ihrâm für jede dieser drei Arten der Durchführung der Pilgerriten zu vollziehen. Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein): „Wir sind mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) aufgebrochen, und einige von uns haben den Ihrâm für die Umra vollzogen, einige für den Haddsch und die Umra, und einige nur für den Haddsch.“ Sie sind sich jedoch uneinig darüber, welche Art am besten ist. Es gibt drei Meinungen dazu. Die beste Meinung in dieser Angelegenheit ist, dass es von der Situation des Pilgers abhängt, wie Ibn Taimiyya (Allâh erbarme sich seiner) sagte.
Wenn der Pilger für die Umra und den Haddsch separat reist oder vor den Monaten des Haddsch nach Mekka reist und dort bleibt, bis er den Haddsch vollzieht, so ist Ifrâd für ihn am besten. Darüber sind sich die vier Imâme einig. Tut der Pilger jedoch das, was die meisten Menschen tun, nämlich Umra und Haddsch in einer Reise zu verbinden und in den Monaten des Haddsch nach Mekka zu kommen, so ist Qirân für ihn am besten, wenn er ein Opfertier mitbringt. Bringt er kein Opfertier mit, ist es besser, seinen Ihrâm mit einer Umra zu beenden, um gemäß Tamattu die Pilgerreise zu verrichten.
Dies beruht auf einer Überlieferung von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der über den Tamattu-Haddsch befragt wurde. Er sagte: „Die Muhâdschirûn, die Ansâr, die Frauen des Propheten und wir traten auf der Abschiedswallfahrt in den Ihrâm ein. Als wir in Mekka ankamen, sagte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Macht euren Ihrâm für die Umra, nicht für den Haddsch, außer demjenigen, der das Opfertier mit einem Halsband versehen hat.‘ So verrichteten wir den Tawâf um das Haus und den Say zwischen Safâ und Marwa, gingen zu unseren Frauen und zogen unsere gewöhnliche Kleidung an“ (Al-Buchârî).
Wenn der Pilger befürchtet, dass ihn etwas daran hindern könnte, seine Riten zu vollenden, kann er beim Eintritt in den Ihrâm-Weihezustand ausbedingen, dass die Stelle Ort des Abbrechens der Pilgerfahrt und des Austritts aus dem Weihezustand dort ist, wo er gehindert wird. Dies stützt sich auf den Hadîth von Dubâa bint Az-Zubair (möge Allâh mit ihr zufrieden sein): „Gesandter Allâhs, ich möchte den Haddsch vollziehen, aber ich bin krank.“ Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu ihr: „Verrichte den Haddsch und mache zur Bedingung, dass die Stelle des Abbrechens der Pilgerfahrt und des Austritts aus dem Ihrâm dort ist, wo du gehindert wirst“ (Muslim).