Immer wenn ich im Monat Ramadân die Gebetswaschung durchführe, zweifle ich, ob Wasser in die Kehle gelangt ist, und weiß daher nicht, ob mein Fasten gültig ist oder nicht.
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Fastender darf beim Einziehen des Wassers in die Nase nicht übertreiben, um zu vermeiden, dass Wasser in den Hals gelangt. Denn Laqît ibn Sabra () überlieferte, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Und ziehe das Wasser tief in die Nase ein, außer wenn du fastest!“ (Überliefert von den Verfassern der Sunan-Werke, und At-Tirmidhî erklärte den Hadîth für authentisch.)
Zudem gilt: Wenn der Fastende Zweifel hat, ob es ins Innere gelangt ist oder nicht, dann hat dieser Zweifel keinerlei Auswirkungen und sein Fasten ist gültig.
Sogar wenn er sicher ist, dass etwas davon ins Innere gelangt ist, es jedoch unabsichtlich und ohne Übertreibung beim Hineinziehen des Wassers geschah, dann hat dies gemäß der korrekten unter den zwei Gelehrtenmeinungen keine negativen Auswirkungen. Ibn Qudâma schrieb in seinem Werk Al-Mughnî: „Wenn er [der Fastende] während der Reinigung [z.B. Gebetswaschung] den Mund ausspülte oder Wasser in die Nase zog und dabei Wasser in den Hals gelangte, ohne dass dabei eine Absicht oder Übertreibung vorlag, dann ist er zu nichts verpflichtet. Dieser Meinung waren auch Al-Auzâ'î, Ishâq und gemäß einer seiner Meinungen As-Schâfiî. Man überliefert diese Meinung auch von Ibn Abbâs.“