An welchen Tagen des Monats Muharram ist das Fasten verpflichtend?
Das Lob ist Allāhs und möge Er den Gesandten Allāhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine Gefährten.
Es ist keine Pflicht, den Monat oder einen Tag des Monats Muharram zu fasten. Die Gelehrten unterscheiden sich nur in der Frage, ob das Fasten am Tag Âschūrā vor der Verpflichtung des Ramadān-Fastens obligatorisch war oder nicht. Sie teilen darin zwei Meinungen. Seitdem das Fasten im Ramadān zur Pflicht gemacht wurde, ist das Fasten am Tag Âschūrā auf jeden Fall nur erwünscht, nicht verpflichtend. Der Imām As-Schaukānī sagte: Ibn Abdulbarr überliefert, dass sich die Gelehrten darüber einig sind, dass das Fasten am Tag Âschūrā jetzt nicht (mehr) verpflichtend, sondern vielmehr erwünscht ist.
Einen Beweis dafür, dass das freiwillige Fasten im Monat Muharram erwünscht ist, finden wir in folgendem Hadīth: Der Prophet sagte: Das beste Fasten nach dem Ramadān ist das im Monat Allāhs, dem Muharram. Und das beste Gebet nach der Pflichtgebet ist das freiwillige Gebet in der Nacht. Überliefert von dem Imām Muslim und den Verfassern der vier Sunna-Werke.
Ebenso ist es erwünscht, den Tag von Âschūrā mit dem neunten Tag (Tāsū`ā) zu fasten, oder mit dem Tag davor und dem danach, oder mit einem der beiden Tage, um sich von den Anbetungshandlungen Juden zu unterscheiden. Es reicht jedoch aus, nur den Tag von Âschūrā fasten.