Entspricht das Fasten der neun ersten Tage von Dhû Al-Hiddscha einer Pilgerfahrt? Und falls man einen Tag davon nicht fastet, macht das dann das Fasten der anderen Tage nichtig?
Alles Lob gebührt Allâh dem Herrn aller Welten und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Es ist zwar empfohlen, diese neun Tage zu fasten, aber die Behauptung, dass ihr Fasten einer Pilgerfahrt entspricht, beruht, soweit wir wissen, auf gar keinem Hadîth, weder sahîh (authentisch), noch hasan (gut), noch da'îf (schwach). Das Fasten jedes Tages davon ist an sich eine eigenständige Anbetungshandlung, deren Gültigkeit nicht darauf basiert, dass alle Tage gefastet werden. Wer also einen Tag davon fastet, der erhält den Lohn dieses Tages; je höher die Anzahl der gefasteten Tage, desto höher auch der zu erwartende Lohn.
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Und Allâh weiß es am besten.