Wie legt man Monatsbeginn und -ende fest?

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Abdullâh ibn Umar berichtet, dass Allâhs Gesandter den Ramadân erwähnte und sagte: "Fastet nicht, bevor ihr die Mondsichel seht, und hört nicht auf mit dem Fasten, bevor ihr sie seht! Und sollte sie euch verborgen bleiben, so zählt nach und berechnet!." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 
Im Wortlaut von Al-Buchârî heißt es: "Wenn ihr sie seht, dann fastet, und wenn ihr sie seht, dann beendet euer Fasten! Und sollte sie euch verborgen bleiben, so zählt nach und berechnet!"
 
"So zählt nach und berechnet" bedeutet: Vollendet die Länge des Monats, und die Länge eines Mondmonats beträgt (maximal) 30 Tage! Also soll man den Monat vervollständigen, wie es die Meinung der Mehrheit der Gelehrten ist. Sie stützen sich hierbei auf andere Überlieferungen, in denen es heißt: "Sollte sie euch jedoch verborgen bleiben, so bemesst den Monat auf dreißig!", Oder:"So zählt dreißig!" Oder: "So vervollständigt die Anzahl!" All diese Überlieferungen stehen bei Muslim.
 
Abû Huraira berichtet, dass Allâhs Gesandter sagte: "Wenn ihr die Mondsichel seht, dann fastet, und wenn ihr sie seht, dann beendet das Fasten! Und sollte sie euch verborgen bleiben, so zählt nach und berechnet!"
 
In einem anderen Wortlaut heißt es: "Fastet mit ihrer Sichtung, und brecht das Fasten mit ihrer Sichtung! Sollte sie euch jedoch verborgen bleiben, so vervollständigt die Zahl von Scha´bân auf dreißig!"
 
In einem anderen Wortlaut heißt es: "Sollte sie euch jedoch unbekannt sein, dann vervollständigt die Zahl von Scha´bân auf dreißig!" Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
 
Abdullâh ibn Umar sagte: "Die Leute hielten nach der Mondsichel Ausschau. Da unterrichtete ich Allâhs Gesandten , dass ich sie sah. So fastete er und wies die Leute an zu fasten." Überliefert von Abû Dâwûd.
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1. Das Fasten des Ramadân hängt mit der Sichtung der Mondsichel auf islâmische Weise zusammen. Sollte die Sicht auf Grund von Wolken, Staub, Rauch oder Anderem nicht möglich sein, muss man den Scha´bân bis zum dreißigsten Tag vervollständigen.
 
2. Am letzten Tag des Scha´bân darf nicht vorsichtshalber gefastet werden, auch wenn man die Mondsichel auf Grund von Bewölkung, Staub oder Anderem nicht sieht, da der Prophet dies verbot, als er sagte: "Fastet nicht, bevor ihr die Mondsichel seht!"
 
3. Steht die Konstatierung des Monats fest, muss man fasten und darf den Leuten, die berechnen, keine Beachtung schenken.
 
4. Da die islâmische Scharî´a auf Erleichterung gegründet ist, wurde das Fasten und Brechen mit der bloßen Sichtung der Mondsichel verbunden, die kein Wissen voraussetzt. Jeder, der gute Augen besitzt, kann sie wahrnehmen. Wäre sie jedoch mit der astronomischen Berechnung verbunden, so würde dies große Probleme für viele Muslime vielerorts bedeuten, wo es niemanden gibt, der der astronomischen Berechnung fähig ist.
 
5. Das Fasten ist für den verpflichtend, der sich in dem Land befindet, in dem der Mond gesehen wurde. Befindet man sich aber in einem Land, in dem der Mond nicht gesehen wurde, so darf man auch nicht fasten, da das Fasten mit dem Sichten beginnt und sich die Mondsichtungen zwischen den Ländern unterscheiden.
 
6. Der Monatsbeginn wird mit dem Augenzeugnis eines einzigen Glaubwürdigen bestätigt, wie wir es dem Hadîth von Ibn Umar entnehmen. Das Monatsende muss hingegen von zwei glaubwürdigen Zeugen bezeugt werden, wie andere Hadîthe beweisen.
 
7. Es ist der Imâm (muslimische Herrscher), der die Nachricht über das Fasten oder das Fest des Fastenbrechens bekanntgibt.
 
8. Derjenige, der den Mond gesichtet hat, muss dem Imâm oder dessen Vertreter über seine Sichtung Bescheid geben.
 
9. Man muss den moderen Medien heutzutage Glauben schenken, wenn sie die Nachricht über Monatsbeginn oder -ende seitens eines Imâm oder dessen Vertreters bekanntgeben.
 
10. Es ist von den Muslimen erwünscht, in der letzten Nacht von Scha´bân und Ramadân nach dem Mond Ausschau zu halten, um über Beginn und Ende dieser Monate in Kenntnis zu sein.
 

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