Abû Huraira berichtete, dass Allâhs Gesandter sagte: „Wenn der Monat Ramadân beginnt, öffnen sich die Tore des Paradieses und schließen sich die Pforten der Hölle und werden die Teufel gefesselt.“ Überliefert von Al-Buchârî (1800) und Muslim (1079).
In einem anderen Wortlaut heißt es: „In der ersten Nacht des Ramadân werden die Teufel und sich auflehnenden Dschinn gefesselt und die Pforten der Hölle geschlossen, sodass keine Pforte geöffnet ist, und es werden die Tore des Paradieses geöffnet, sodass kein Tor geschlossen ist, und ein Rufer wird rufen: O du, der du das Gute begehrst, voran! Und o du, der du das Schlechte begehrst, lasse ab! Und Allâh befreit Leute vom Höllenfeuer, und dies jede Nacht.“ Überliefert von At-Tirmidhî (682) und Ibn Mâdscha (1642), von Ibn Chuzaima (1883), Ibn Hibbân (3435), Al-Hâkim (1/582) und Al-Albânî (Sahîh At-Tirmidhî) für authentisch befunden.
Die Aussage „O du, der du das Gute begehrst, voran!...“ bedeutet: „O du nach dem Guten Strebender, vollbringe gute Taten, dies ist deine Chance, denn nun bekommst du großen Lohn für wenig Aufwand! Und o du nach dem Schlechten Strebender, unterlasse es und kehre reumütig zurück, denn die Zeit der Reue ist gekommen!“ (Hâschiyat As-Sindî (4/130))
In einer weiteren Überlieferung verkündete der Prophet seinen Gefährten die frohe Botschaft, indem er sagte: „Ramadân, ein gesegneter Monat, ist zu euch gekommen, in dem Allâh euch das Fasten zur Pflicht macht. Die Tore der Himmel werden geöffnet, und geschlossen werden die Tore der Hölle, und die Teufel werden gefesselt. Und Allâh hat in diesem Monat eine Nacht, die besser ist als tausend Monate. Wem sie verwehrt bleibt, der ist wahrlich gestraft!“ Überliefert von An-Nasâ`î (4/129) und Ahmad (2/230).
Abû Huraira oder Abû Sa’îd berichtete, dass Allâhs Gesandter sagte: „Allâh befreit jeden Tag und jede Nacht Leute (vom Höllenfeuer), und jeder Diener von ihnen hat ein erhörtes Bittgebet.“ Überliefert von Ahmad (2/254, sahîh).
Dschâbir berichtete, dass Allâhs Gesandter sagte: „Bei jedem Fastenbrechen befreit Allâh einige (vom Höllenfeuer) und dies jede Nacht.“ Überliefert von Ibn Mâdscha (1634, von Al-Albânî zwischen hasan und sahîh eingestuft).
Nützliches und Lehrreiches:
1. Der Vorzug des Ramadân auf Grund der bedeutsamen Ereignisse, die sich in ihm abspielen, wie das Öffnen der Tore des Paradieses, das Schließen der Pforten der Hölle und das Fesseln der Teufel. Dies geschieht in der ersten Nacht des Ramadân und dauert bis zum Ende des Monats an.
2. Der Hadîth belegt, dass das Paradies und die Hölle geschaffen sind und dass das Schließen und Öffnen ihrer Tore realiter geschieht (und nicht metaphorisch gemeint ist).
3. Die gesegneten Zeiten und was die anbetend Dienenden an guten Taten während ihnen vollbringen sind Grund für die Zufriedenheit Allâhs, des Erhabenen, was wiederum das Öffnen der Tore des Paradieses und das Schließen der Tore der Hölle als Ergebnis bewirkt.
4. Die frohe Kunde des Beginns des Ramadân sowie der Glückwunsch, ihn erreicht zu haben, ist vom Islâm. So hat der Prophet diese Vorzüge im Ramadân erwähnt, um seinen Gefährten frohe Kunde zu überbringen und sie dazu anzuspornen, gute Taten zu verrichten.
5. Die auflehnenden Teufel werden im Ramadân gefesselt. Auf diese Weise werden ihre Einflüsse auf die Menschen und die guten Taten, die diese ausführen, verringert.
6. Die Güte Allâhs, des Erhabenen, und Seine Wohltat gegenüber Seinen anbetend Dienenden, insofern als Er ihr Fasten schützt und den Schaden der Teufel von ihnen abwendet, damit diese nicht die Anbetungshandlungen der anbetend Dienenden in diesem gesegneten Monat zerstören.
7. Der Beweis, dass die Teufel existieren und dass sie Körper haben, die mit Ketten gefesselt werden können, und dass es unter ihnen Auflehnende gibt, die im Ramadân in Ketten gelegt werden.
8. Die immensen Besonderheiten, mit denen sich der Ramadân auszeichnet, betreffen die Gläubigen, die den Ramadân gebührend schätzen und Allâhs Gebote erfüllen. Für die Islâm-Leugner, die das Essen während dieses Monats als erlaubt ansehen und diesen nicht angemessen würdigen, öffnen sich auch weder die Tore des Paradieses noch schließen sich die Pforten der Hölle, weder sind ihre Teufel gefesselt noch verdienen sie die Freilassung aus dem Feuer. Aus diesem Grund verdient derjenige von ihnen, der stirbt, die Strafe Allâhs, des Erhabenen, und sie wird ihn treffen.
9. Bei demjenigen unter den Muslimen, der den Islâm-Leugnern in den Übertretungen der Verbote dieses Monats gleicht, im Ramadân untertags isst oder eine andere Tat begeht, die das Fasten ungültig macht oder die Belohnung verringert, wie die üble Nachrede, die Verleumdung, die unanständige Rede und der Aufenthalt mit Leuten, die dies begehen, befürchtet man, dass ihm diese großartigen Vorzüge ebenso verwehrt bleiben. Weder öffnen sich für ihn die Tore des Paradieses noch schließen sich die Tore der Hölle und auch seine Teufel werden nicht gefesselt sein.
10. Das Öffnen der Tore des Paradieses und Schließen der Tore der Hölle stehen nicht im Widerspruch zu den Worten Allâhs, des Erhabenen: "Die Gärten Edens, deren Tore ihnen geöffnet stehen." (Sûra 38:50), weil dieser Vers nicht darauf hinweist, dass sie ununterbrochen geöffnet sind. Des Weiteren beschreibt dieser Vers den Zustand am Tage der Auferstehung. Ebenso besteht kein Widerspruch zu den Worten Allâhs, des Erhabenen, in Bezug auf das Höllenfeuer, wenn Er sagt: "Wenn sie dann dort ankommen, werden ihre Tore geöffnet." (Sûra 39:71), weil es durchaus möglich ist, dass es vorher ein Schließen der Tore geben kann.
11. Der Vorzug von Laila Al-Qadr (die Nacht der Bestimmung), und dass sie besser ist als tausend Monate ohne Laila Al-Qadr, und dass demjenigen, der sie nicht ausnutzt, enorme Güte verwehrt bleibt.
12. Allâh hat in jeder Nacht des Ramadân Leute, die er vom Höllenfeuer befreit. Und die eine Befreiung aus dem Feuer am ehesten verdienen, sind diejenigen, die fasten und ihr Fasten bewahren und nachts aufstehen (um zu beten) und ihr Aufstehen (für das Gebet) vervollkommnen sowie vermehrt gute Taten verrichten, und zwar aus Liebe zu Allâh, Hoffnung auf Seine Belohnung und Angst vor Seiner Strafe.
13. Von diesen vom Höllenfeuer Befreiten erhört Allâh die Bittgebete. Auf diese Weise hat Allâh ihnen zwei gewaltige Belohnungen zukommen lassen: Die Befreiung aus dem Feuer und die Erhörung ihrer Bittgebete.
14. Der Muslim sollte auf sein Fasten achten und es vor den Dingen bewahren, die es ungültig werden lassen oder dessen Belohnung verringern. Er sollte sein Gehör, sein Augenlicht und seine Zunge vor den von Allâh, dem Erhabenen, verbotenen Dingen schützen, um die Befreiung aus dem Höllenfeuer zu erlangen.
15. Der Fastende sollte auch mehr Bittgebete sprechen, denn das Bittgebet des Fastenden wird hoffentlich erhört.