Abû Huraira berichtete, dass der Prophet sagte: "Das Fasten ist ein Schild: Wenn jemand von euch fastet, so soll er weder unanständige Rede führen (oder den Geschlechtsakt vollziehen) noch ignorant handeln, und wenn ihn jemand beschimpft, dann soll er sagen: Ich faste, ich faste." Überliefert von Al-Buchârî (1795) und Muslim (1151).
In einem anderen Wortlaut heißt es: "Wenn es ein Tag des Fastens für jemanden von euch ist, dann soll er weder unanständig reden (oder den Geschlechtsakt vollziehen) noch schreien, und wenn ihn jemand beleidigt oder angreift, dann soll er sagen: Ich faste." (Al-Buchârî (1805), Muslim (2))
Und in einem weiteren Wortlaut heißt es: "Tausche keine Beleidigungen aus, wenn du fastest! Und wenn dich jemand beleidigt, dann sag: Ich faste. Und wenn du stehen solltest, dann setz dich!" Überliefert von An-Nasâ`î im "großen Sunna-Werk" (3259), At-Tajâlisî (2367), von Ibn Chuzaima (1994) und Ibn Habbân (2483) für authentisch befunden.
Abû Huraira berichtet, dass der Prophet sagte: "Wer die falsche Aussage und das entsprechende Handeln und die Ignoranz nicht meidet, der braucht vor Allâh auch nicht sein Essen und sein Trinken zu meiden." Überliefert von Al-Buchârî (5710), Abû Dâwûd (2362) uvm.
Â`ischa berichtete, dass der Prophet sagte: "Das Fasten ist ein Schild vor dem Höllenfeuer, wer also fastet, der soll an diesem Tag nicht töricht handeln. Und wenn jemand gegen ihn töricht handelt, dann soll er ihn nicht beschimpfen oder beleidigen, sondern sagen: Ich faste." Überliefert von An-Nasâ`î (4/167) und At-Tabarânî in "Al-Mu'dscham Al-Ausat" (4179), von Al-Albânî als sahîh eingestuft.
Abû Hûraira berichtet, „dass er und seine Gefährten, wenn sie fasteten, in der Moschee saßen und sagten: Wir reinigen unser Fasten.“ Überliefert von Ahmad in "Az-Zuhd" (178).
Nützliches und Lehrreiches:
1. Das Fasten ist ein Schutz vor dem Höllenfeuer, da man dadurch die Sünden unterlässt.
2. Das Verbot des "Rafath" für den Fastenden. "Rafath" ist die unanständige, obszöne Rede und wird auch für den Geschlechtsakt oder dessen Vorspiel erwähnt. All dies ist für den Fastenden verboten, außer dem Kuss und der zärtlichen Berührung, wenn man seine Gefühle unter Kontrolle hat.
3. Das Verbot der Handlungen der Ignoranz für den Fastenden, wie zum Beispiel Schreien, Törichtes, Streiten um Nichtigkeiten und Ähnliches.
4. Wenn der Fastende mit jemandem, der ihn anschreit, beleidigt und beschimpft, geprüft wird, soll er folgendermaßen handeln:
- Er soll nicht mit Gleichem antworten, sondern vielmehr Sanftmut und Geduld üben.
- Er soll nicht mit ihm reden, damit er ihn nicht verletzt. In einigen Überlieferungen heißt es: „Und wenn ihn jemand beschimpft, dann redet er nicht mit ihm.“
- Er soll ihm mit den Worten antworten: „Ich faste.“ Er sagt dies laut und spricht ihn direkt an, um ihn von dessen Verfehlungen zurückzuhalten und um ihm zu verdeutlichen, warum er ihm nicht antwortet. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fasten obligatorich oder freiwilliger Art ist.
- Sollte sein Gegenüber dennoch nicht nachlassen, so soll er die Worte „Ich faste“ wiederholen. Aus diesem Grund wurde im Hadîth mehrmals erwähnt: „Dann soll er sagen: Ich faste, ich faste."
- Sollte der Fastende stehen und ist ihm das Sitzen möglich, dann soll er sich setzen, wie aus der anderen Überlieferung deutlich wird, und zwar um seine Wut zu bändigen und die Spannung zwischen ihm und seinem Gegner und dem Teufel abzubauen.
5. Aus diesen Hadîthen soll nicht verstanden werden, dass das Beschimpfen und Beleidigen, das Streiten um Nichtiges und andere Handlungen der Ignornaz erlaubt sind, wenn man nicht fastet. Vielmehr zählen sie entweder zu den verbotenen oder zu den verabscheuenswerten Handlungen. Doch ist das Verbot während des Fastens noch nachdrücklicher, da diese Dinge dem Gewollten widersprechen.
6. Es zeigt uns, wie bedeutsam und umfangreich die islâmische Scharî’a und deren Erziehung zu den vollkommensten Charakterzügen sind. Uns wird verdeutlicht, wie wir mit Unwissenden und Törichten umzugehen haben. Der Lobpreis sei Allâh, der uns diese Religion anbefohlen und uns rechtgeleitet hat!
7. Sollte der Fastende tätlich angegriffen und überwältigt werden, so darf er sich natürlich wehren, da er in diesem Fall als Verteidiger angesehen wird. Dieser Art von Übergriffen darf sich der Fastende entgegenstellen.
8. Wahrhaftes, angenommenes Fasten bedeutet Enthaltsamkeit der Gliedmaßen vor Sünden, Enthaltsamkeit der Zunge vor Lüge und unanständiger Rede, Enthaltsamkeit des Magens vor dem Essen und dem Trinken und die Enthaltsamkeit des Geschlechts vor dem Geschlechtsakt sowie der leidenschaftlichen Berührung der Frauen.
9. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Fasten durch üble Nachreden, unanständige Rede und Torheit nicht ungültig wird. Jedoch verringert sich die Belohnung des Fastens und man sündigt mit dem Begehen dieser Taten.
10. Die Hadîthe verdeutlichen uns, dass der Zweck des Fastens nicht ausschließlich das Gefühl von Hunger und Durst ist, sondern vielmehr all das, was es an Unterdrückung der Begierden und Gelüste, Bändigung der Wut und Selbstkontrolle mit sich bringt. Sollten diese Eigenschaften durch das Fasten nicht hervorgerufen werden, bleibt das Fasten ohne Sinn, da es sich nicht auf den Fastenden auswirkt.
11. Im Hadîth gibt es den Hinweis, dass Lüge und Falschaussage die Quelle von Schandtaten sind und den Kern des Verbotenen darstellen. Aus diesem Grund wird es auch mit dem Götzendienst in Verbindung gebracht, insofern als Allâh, der Erhabene, sagt: „So meidet den Gräuel der Götzenbilder und meidet die falsche Aussage!“ (Sûra 22:30)
Es ist des Weiteren bekannt, dass Götzendienst das Gegenteil von aufrichtiger Ergebenheit darstellt. Und weil das Fasten eine stärkere Verbindung zur aufrichtigen Ergebenheit aufweist als andere Anbetungshandlungen, wird es auch ungültig durch die Dinge, die der aufrichtigen Ergebenheit widersprechen.