Wie ein Pilger die Haddsch-Riten durchzuführen hat – Teil 2

4652 1836

Besuch der Prophetenmoschee in Madîna

 
- Begib dich nach Madîna, egal vor oder nach der Vollendung des Haddsch und zwar in der Absicht, die Propheten-Moschee zu besichtigen und darin zu beten, zumal der Lohn eines einzigen Gebetes darin die Belohnung von Tausend Gebeten anderswo übersteigt, außer in der Haram-Moschee Makkas.
 
- Sobald du in der Propheten-Moschee bist, verrichte zwei Rak´a oder das Pflichtgebet, dessen Zeit schon fällig ist, und zwar als Ehrerweisung für die Moschee.
 
- Begib dich zum Grab des Propheten , stell dich davor und sag: ,,Du Prophet! Allâhs Frieden, Barmherzigkeit und Segnungen seien auf dir! Möge dir Allâh Erbarmen schenken und dich reichlich dafür belohnen, was du für deine Umma getan hast!“ Geh einen oder zwei Schritte nach rechts! Nun stehst du vor dem Grab Abû Bakrs . Sag dann: ,,Du Nachfolger des Propheten! Allâhs Frieden, Barmherzigkeit und Segnungen seien auf dir! Möge dir Allâh Erbarmen schenken und dich reichlich dafür belohnen, was du für die Umma Muhammads getan hast!“ Geh wieder einen oder zwei Schritte nach rechts! Nun bist du direkt vor dem Grab ´Umars . Sag dann: ,,Du Führer der Gläubigen! Allâhs Frieden, Barmherzigkeit und Segnungen seien auf dir! Möge dir Allâh Erbarmen schenken und dich reichlich dafür belohnen, was du für die Umma Muhammads getan hast!“
 
- Geh dann gereinigt zur Moschee Qubâ' und bete darin!
 
- Verlasse die Moschee und begib dich zur Grabstätte Al-Baqî', um das Grab Uthmâns zu besuchen! Stell dich davor und sag: ,,Du Führer der Gläubigen! Allâhs Frieden, Barmherzigkeit und Segnungen seien auf dir! Möge dir Allâh Erbarmen schenken und dich reichlich dafür belohnen, was du für die Umma Muhammads getan hast!“ Alsdann begrüße die verstorbenen Muslime, die auch in Al-Baqî' begraben sind!
 
- Gehe dann zum Berg Uhud, um das Grab von Hamza zu besuchen sowie alle Gräber der Märtyrer der Muslime! Begrüße sie alle und bitte Allâh für sie um Vergebung, Barmherzigkeit und Wohlwollen.
 
Nützlicher Nachtrag
 
Jeder Pilger soll folgende Anweisungen immer beachten:
Allen religiösen Pflichten ist nachzukommen, vor allem ist das Gebet in der Gemeinschaft einzuhalten.
 
Alle Verbote sind zu beachten, vor allem das Verbot des Geschlechtsverkehrs, des Frevelns sowie des Ungehorsams gegenüber Allâhs Vorschriften, zumal Er sagt: "Die Pilgerfahrt: bekannte Monate! Wer in ihnen den Haddsch beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während des Haddsch." (Sûra 2:197)
 
Die Beleidigung der Muslime ist zu jeder Zeit und an allen Orten zu unterlassen.
 
Folgende Vorschriften soll jeder Pilger beachten, ob Mann oder Frau:
 
·         Weder Kopfhaare noch Fingernägel sind zu schneiden! Einen Stachel darf man hingegen herausziehen, auch wenn es zur Blutung kommt.
 
·         Nach dem Anlegen der Ihrâm-Kleidung ist es nicht mehr gestattet Parfums zu benutzen, weder am Körper noch an der Kleidung, noch Geruchsstoffe im Essen oder Trinken. Seifen mit Wohlgeruch sind auch zu unterlassen. Hinterbliebene Spuren eines vor dem Ihrâm benutzten Wohlgeruchs sind jedoch zugelassen.
 
·         Das Jagdwild darf nicht getötet werden.
 
·         Frauen mit Wolllust anzufassen oder zu küssen ist verboten. Noch stärker gilt das Verbot für den Geschlechtsverkehr.
 
·         Sowohl zu heiraten als auch zu verheiraten ist verboten. Ebenso ist es verboten, um die Hand eines Mädchens anzuhalten, egal ob für sich selbst oder für einen Anderen.
 
·         Es ist nicht gestattet, Handschuhe anzuziehen. Zulässig ist es aber, die Hände mit einem Stoff zu bedecken.
 
Folgende Anweisungen sollen männliche Pilger beachten:
 
·         Der Kopf darf nicht direkt bedeckt werden. Indirekt darf ein männlicher Pilger seinen Kopf mittels eines Sonnenschirmes, unter einem Autodach, unter einem Zelt oder durch das Tragen eines Gegenstandes schützen.
 
·         Hemden, Turbane, Burnusse, Hosen und Ledersocken darf man nicht anziehen, es sei denn, man findet kein Hüfttuch. In diesem Fall darf man bedenkenlos eine Hose anziehen. Wer keine Sandalen findet, darf Ledersocken anziehen.
 
·         Man darf weder einen Umhang noch einen Hut oder ein Hemd tragen. Sandalen, Fingerringe, Brillen, Hörgeräte, Uhren und Geldbeutel (auch wenn genäht) darf man benutzen.
 
Er darf sich mit irgendeinem Reinigungsgegenstand reinigen, vorausgesetzt es hat keinen Wohlgeruch. Er darf seinen Kopf um der Reinigung willen reiben, auch wenn es zum Ausfallen einiger Haare führt, solange dies unbeabsichtigt geschieht.
 
Frauen dürfen keinen Gesichtsschleier anlegen, weder Niqâb noch Burqa´. Nach der Sunna sollten sie ihre Gesichter nicht verhüllen, außer wenn fremde Männer in ihrer Nähe sind. Falls Männer sie sehen können, ist es ihre Pflicht sich zu bedecken, ob im Haddsch oder sonst.
 

Verwandte Artikel