Der heilige Monat Muharram - Teil 2

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Falsche Auffassungen und Bid’as (nicht islâmkonforme Neuerungen):

Über Âschûrâ gibt es einige Behauptungen und falsche Auffassungen, die es geschafft haben ihren Weg in die Köpfe der Unwissenden zu bahnen, jedoch nicht auf authentischen islâmischen Quellen beruhen. Zu den bekanntesten zählen etwa:
 
Âschûrâ sei der Tag, an dem Âdam erschaffen wurde. Es sei der Tag, an dem Îbrâhîm geboren wurde. Es sei der Tag, an dem Allâh die Reue Âdams annahm und der Tag, an dem der jüngste Tag stattfinden wird. Wer immer ein Bad am Tag von ‘Âschurâ‘ nimmt, der würde niemals erkranken.
 
Diese und ähnliche Kuriositäten und Fantasien sind haltlos und die Überlieferungen, auf die man sich hierzu stützt, sind es keiner Beachtung würdig. Einige Leute fassen es als Sunna auf, am Tag von ‘Âschurâ‘ ein bestimmtes Essen zuzubereiten. Diese Gepflogenheit beruht ebenfalls auf keinerlei Belegen aus authentischen islâmischen Quellen.
 
Andere wiederum schreiben die Heiligkeit des Tages Âschûrâ dem Märtyrertod Al-Hussains zu. Zweifellos ist der Märtyrertod Al-Hussains einer der tragischsten Vorfälle unserer Geschichte. Doch die Heiligkeit des Tages Âschûrâ kann diesem Ereignis nicht zugeschrieben werden, weil die Heiligkeit des Tages Âschûrâ zur Zeit des Propheten bekannt war, also lange vor der Geburt Al-Hussains . Es ist vielmehr einer der Vorzüge Al-Hussains , an diesem Tag den Märtyrertod erlitten zu haben!
 
 
Eine weitere falsche Auffassung über den Monat Muharram ist, dass er ein schlechter oder unglückverheißender Monat sei, da Al-Hussain in diesem Monat ermordet wurde. Aufgrund dieser falschen Auffassung meiden es einige Leute im Monat Muharram Ehen zu schließen. Dies ist abermals eine aus der Luft gegriffene Behauptung, die den Lehren des Heiligen Qurân und der Sunna widerspricht. Wenn der Tod einer angesehenen Person an einem bestimmten Tag diesen Tag für immer zum Unglückstag macht, kann man kaum einen Tag im Jahr finden, der frei von derartigem Unglück ist, da an jedem Tag irgendeine angesehene Person verstarb. Der Heilige Qurân und die Sunna des Propheten haben uns von solchem Aberglauben befreit.
 
Wehklagen und Trauern:
 
Eine weitere falsche Gepflogenheit, die mit diesem Monat verbunden wird, ist das Klagen- und Trauern in Gedenken an den Märtyrertod Al-Hussains . Wie bereits erwähnt, ist das Ereignis von Karbalâ eines der tragischsten Ereignisse unserer Geschichte, doch der Prophet hat uns verboten, wegen des Todes irgendeiner Person Trauerfeiern abzuhalten. Die Leute der Dschâhiliyya (Unwissenheit) pflegten durch lautes Wehklagen, das Zerreißen ihrer Kleider und durch das Schlagen ihrer Wangen und Brüste ihren Verstorbenen nachzutrauern.
 
Der Prophet verbot den Muslime dies zu tun und wies sie an Geduld zu wahren, indem sie „Innâ lillâhi wa innâ ilaihi râdschi’ûn“ (Allâh gehören wir und zu Ihm kehren wir zurück) sagen sollen. Über dieses Thema gibt es viele authentische Hadîthe. Um nur einen von ihnen anzuführen: „Wer seine Wangen schlägt, seine Kleider zerreißt und wie die Leute der Dschâhiliyya (Unwissenheit) trauert, der gehört nicht zu uns!“ (Buchâri)
 
Alle berühmten Rechtsgelehrten sind sich einig, dass derartiges Trauern verboten ist. Sogar Al-Hussain riet seiner geliebten Schwester Zainab kurz vor seinem Ableben, nicht in dieser Weise über seinen Tod zu trauern. Er sagte: „Meine liebe Schwester! Ich schwöre dir, dass du -sollte ich sterben - weder deine Kleider zerreißen, noch dein Gesicht zerkratzen, noch irgendjemanden für mich verfluchen oder für dessen Tod beten sollst.“ (Al-Kâmil, Ibn Kathîr, Band 4, Seite 24)
 
Aus diesem Rat wird ersichtlich, dass diese Art von Trauer sogar von Al-Hussain selbst verurteilt wurde. Daher muss jeder Muslim diese Unsitte meiden und die Lehren des Propheten befolgen!
 

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