Gedanken zum Qurân-Vers „Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet.“ – Teil 1

6325 1883

Einige Menschen meinen, dass sich der Qurân und die Sunna widersprächen. Während der Qurân Verse beinhaltet, die belegen, dass der Diener nur durch seine Taten ins Paradies eintritt, lesen wir in den zwei authentischen Werken Buchârîs und Muslims, dass dem Muslim der Eintritt ins Paradies nicht durch seine Taten, sondern alleine durch die Gnade Allâhs ermöglicht wird.

 
Manche behaupten, der Hadîth „Die Taten gewähren niemandem den Eintritt ins Paradies.“ widerspreche folgender Aussage Allâhs: „Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 16:32)
 
Sie sagen: Der Qurân beinhaltet viele solcher Verse. Das Sahîh-Werk Buchârîs beinhaltet zwar die stärksten Hadîthe, doch die Menschen übertreiben mit dessen Stellung, manche begannen es gar zu heiligen. Die Hadîth-Gelehrten sagen doch selbst, dass jeder Hadîth, der dem Qurân wiederspricht und keine Vereinbarung zulässt, – egal wie authentisch er sein mag – nicht vom Propheten sein kann.
 
Darauf antworten wir: Es stimmt, dass im Qurân Verse stehen, die die diesseitigen Taten als Grund für den Eintritt ins Paradies angeben. Aus diesen Versen geht hervor, dass zwischen den Taten des Muslims und dem Eintritt ins Paradies ein kausales Verhältnis besteht, also die Taten der Grund für das Betreten des Paradieses sind. Dazu gehören unter anderem folgende Verse:
 
„Und es wird ihnen zugerufen: „Siehe, das ist der (Paradies)garten. Er ist euch zum Erbe gegeben worden für das, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 7:43)
 
„…die die Engel abberufen, während sie gute (Menschen) gewesen sind. Sie sagen: „Friede sei auf euch! Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 16:32)
 
„Das ist der (Paradies)garten, der euch zum Erbe gegeben worden ist für das, was ihr zu tun pflegtet.“ (Sûra 43:72)
 
Diese Verse deuten darauf hin, dass die von Allâh befohlene Arbeit und Mühe des Menschen der Grund für den Eintritt in den Paradiesgarten sind. Diesen Versen ist zu entnehmen, dass wer im diesseitigen Leben weder gute Taten vollbringt, noch die islamischen Regeln befolgt, keinen Anteil am Paradies haben wird. Dies waren einige Verse, nun möchten wir uns einigen Hadîthen zuwenden:
 
Von Abû Huraira ist überliefert, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allâhs sagen: "Niemanden von euch werden seine Taten retten!", die Gefährten fragten: "Nicht einmal dich, o Gesandter Allâhs?", er erwiderte: "Auch mich nicht, es sei denn, Allâh lässt mich in Seine Barmherzigkeit ein. Bemüht euch also, aber übernehmt euch nicht, nutzt die Früh, den Abend und einen Teil der Nacht und schlagt den Mittelweg ein, den Mittelweg, dann werdet ihr es erreichen!" Überliefert von Al-Buchârî an drei Stellen seines Sahîh-Werkes mit drei ähnlichen Wortlauten.
 
Von Abû Huraira ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs sagte: "Niemanden von euch werden seine Taten retten.", ein Mann fragte: "Auch dich nicht, o Gesandter Allâhs?", er antwortete: "Auch mich nicht, außer Allâh lässt mich in Seine Barmherzigkeit eintreten. Doch sollt ihr euch bemühen!" Überliefert vom Imâm Muslim an mehreren Stellen seines Sahîh-Werkes mit ebenfalls ähnlichen Wortlauten.
 
Diesen Hadîth überlieferten viele große Hadîth-Gelehrte in ihren Werken, unter ihnen: Das Sahîh-Werk Ibn Hibbâns, der Musnad des Imâm Ahmad, das Sunna-Werk Ibn Mâdschahs, das Werk As-Sunan Al-Kubrâ des Al-Baihaqî, das Werk Al-Mu`dscham Al-Kabîr und Al-Awsat von At-Tabarânî, der Musnad des Abû Ya`lâ und der Musnad des At-Tayâlisî.
 
Der Hadîth ist somit stark überliefert (also eindeutig auf den Propheten zurückzuführen) und über jeden Zweifel erhaben. Dabei genügt es, dass er von Al-Buchârî und dem Imâm Muslim überliefert wurde, die weiteren Hadîth-Bücher sind nur noch eine zusätzliche Bestätigung.
 
Der Imâm An-Nawawî sagt in seiner Erklärung des Sahîh-Werkes von Muslim zu diesem Hadîth: "Der Wortlaut dieser Hadîthe offenbart den Leuten der Wahrheit, dass niemand nur aufgrund seiner frommen Handlungen Anrecht auf die Belohnung und das Paradies hat. Verse wie „Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet“ und „Das ist der (Paradies)garten, der euch zum Erbe gegeben worden ist für das, was ihr zu tun pflegtet“, die darauf hindeuten, dass man aufgrund seiner Taten ins Paradies eingeht, widersprechen nicht diesen Hadîthen; die wahre Bedeutung der Verse lautet vielmehr: Der Eintritt ins Paradies erfolgt zwar durch die Taten, doch ist es Allâhs Bestimmung, dem Menschen diese Taten zu ermöglichen, sowie Seine Führung zum aufrichtigen Handeln und Seine Barmherzigkeit und Güte, diese Taten anzunehmen. Es ist demnach richtig, dass man das Paradies nicht alleine wegen der Taten betritt. Dies ist die wahre Bedeutung der Hadîthe." (Zitatende)
 

Ibn Hadschar zitierte in seinem Kommentar zum Sahîh-Werk Buchârîs, Fath Al-Bârî, die Meinungen einiger Gelehrter, um den Zusammenhang zwischen den Versen und Hadîthen über dieses Thema zu erklären. Anschließend sagte er: "Ich habe den Eindruck, dass es noch eine weitere Gemeinsamkeit zwischen dem Vers und dem Hadîth gibt: Der Hadîth muss so verstanden werden, dass der Muslim nicht wegen der Tat selbst das Paradies betritt, solange sie nicht angenommen wird. Da die Akzeptanz von Allâh kommt, erlangt somit nur die Barmherzigkeit Allâhs, wer Seine Akzeptanz erreicht. Der Vers „Geht in den (Paradies)garten ein für das, was ihr zu tun pflegtet“ bedeutet demnach: was ihr an (von Allâh) angenommenen Taten zu tun pflegtet." (Zitatende)

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