Fasten tilgt Sünden

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Allâh sagte: "Euer Besitz und eure Kinder sind nur eine Versuchung; Allâh aber - bei Ihm gibt es großartigen Lohn." (Sûra 64:15)

 
"Und Wir prüfen euch mit Schlechtem und Gutem als Versuchung. Und zu Uns werdet ihr zurückgebracht." (Sûra 21:35)
 
Ibn Abbâs sagte: „Wir prüfen euch mit harten Zeiten und Wohlstand, mit Gesundheit und Krankheit, mit Reichtum und Armut, mit Erlaubtem und Verbotenem, mit Gehorsam und Sünde sowie mit Rechtleitung und Irrweg.“ Ibn Kathîr (3/286).
 
Hudhaifa berichtete, dass Umar fragte: „Wer kennt einen Hadîth vom Propheten über Anfechtung?“ Darauf antwortete Hudhaifa: „Ich hörte ihn sagen: Die Anfechtung des Mannes in Bezug auf dessen Familie, Besitz und Nachbarn wird durch Gebet, Fasten und Almosen getilgt.“ Überliefert von Al-Buchârî (1796) und Muslim (144).
 
Von Abû Huraira ist überliefert, dass der Prophet in einem direkt auf Allâh zurückführbaren Hadîth Allâhs Worte wiedergab: „Für jede Tat gibt es eine Sühne, und das Fasten ist allein für Mich, so vergelte Ich es…“ Überliefert von Al-Buchârî (7100) und Ahmad (2/504).
 
In einer anderen Überlieferung von Ahmad heißt es:"Jede Tat ist eine Sühne, und das Fasten ist allein für Mich, so vergelte Ich es…" Überliefert von Ahmad (2/457) und At-Tayâlisî (2485).
 
Eine weitere Überlieferung lautet:"Jede Tat ist eine Sühne, nur das Fasten ist allein für Mich, so vergelte Ich es…" Überliefert von Ibn Râhôyeh (58).
 
Es ist ebenfalls von Abû Huraira überliefert, dass der Prophet sagte: "Die fünf Pflichtgebete und die Zeitspanne vom Freitagsgebet bis zum nächsten Freitagsgebet, und die Zeitspanne vom Ramadân bis zum nächsten Ramadân sind Tilgungen dessen, was zwischen ihnen liegt, wenn die großen Sünden vermieden wurden." Überliefert von Muslim (233).
 
Von Abû Sa'îd Al-Chudrî ist überliefert, dass er den Propheten sagen hörte: „Wer Ramadân fastet, seine Grenzen kennt und sich vor dem bewahrt, vor dem er sich bewahren sollte, dem tilgt Er, was davor war.“ Überliefert von Ahmad (3/55), Abû Ya´lâ (1058) und Al-Baihaqî (4/304) sowie von Ibn Hibbân als authentisch eingestuft (3433).
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1. Es kann vorkommen, dass der Mensch mit guten Dingen geprüft wird (wie z.B. Überhäufung von Gnadenerweisen, Reichtum usw.) oder mit schlechten Dingen (was den Menschen etwa an Krankheiten, Kummer usw. trifft)
 
2. Kinder und Vermögen sind eine Prüfung für die Männer, da sie durch sie eventuell den Rechten Allâhs nicht nachkommen können, sei es nun auf Grund der Liebe zu ihnen oder auf Grund von Habsucht. Deswegen wird man am Tag des Gerichts bestraft. Zur Prüfung hinsichtlich der Kinder gehört ebenso, dass Allâh, der Allweise, uns Pflichten ihnen gegenüber auferlegt hat, denen wir nachkommen müssen, wie das Lehren des Islâm, die islâmische Erziehung und das finanzielle Aufkommen usw. Wenn der Mann diesen Rechten nicht nachkommt oder bei der Verrichtung nachlässig ist, liegt auf ihm dafür eine Sünde.
 
3. Sünden und Übertretungen sind ebenso Versuchung bzw. Prüfung dahingehend, dass man sie nicht begeht, wie z.B. jemand, der durch eine Frau geprüft wird, die ihm nicht erlaubt ist, oder durch islâmisch verbotenes Geld. Selbst einige Rechtschaffene könnten diesen Versuchungen erliegen, denn Allâh, der Erhabene, sagt: "Diejenigen, die Allâh fürchten – wenn ihnen eine Anwandlung vom Satan widerfährt, bedenken sie, und da werden sie sogleich einsichtig." (Sûra 7:201). Er sagt ferner: "Und diejenigen, die, wenn sie eine Abscheulichkeit begangen oder sich selbst Unrecht zugefügt haben, Allâhs gedenken und dann für ihre Sünden um Vergebung bitten - und wer sollte die Sünden vergeben außer Allâh? - und nicht auf dem beharren, was sie getan haben, wo sie doch wissen." (Sûra 3:135)
 
4. Wer mit einer Sünde geprüft wird und diese ständig wiederholt, soll vermehrt gute Taten vollbringen, da die rechtschaffenen Taten die schlechten tilgen. Allâh, der Erhabene, sagt: "Die guten Taten lassen die bösen Taten vergehen." (Sûra 11:114). Somit bildet das Verrichten guter Taten einen Grund dafür, dass er von den Fesseln der Sünde und Gelüste befreit wird, indem ihm Allâh durch diese guten Taten zur aufrichtigen Reue verhilft.
 
5. Hadîthe beweisen, dass das Fasten eine Sündentilgung darstellt, doch im Hadîth von Abû Huraira wird verneint, dass das Fasten eine Sühne ist. Gemeint ist damit, dass alle Taten Sühne sind, wohingegen das Fasten nicht nur eine Sühne ist, sondern auch reichliche Belohnung mit sich bringt, was wiederum dann gilt, wenn das Fasten ohne Augendienerei und Dinge verrichtet wird, die die Belohnung verringern.
 
6. Der Gelehrte An-Nawawî sagte: „Bestimmt wird jemand sagen: Wenn der Wudû (die rituelle Waschung vor dem Gebet) schon die Sünden tilgt, was tilgt dann das Gebet? Und wenn das Gebet die Sünden tilgt, was tilgt dann das Gemeinschaftsgebet, und Ramadân, und das Fasten am Tag von Arafât und Âschûrâ und die Übereinkunft beim Sprechen von „Âmîn“ mit den Engeln? Für all diese Dinge wurde gesagt, dass dadurch die Sünden getilgt werden? Die Gelehrten antworteten darauf, dass all diese erwähnten Taten die Sünden tilgen. Falls eine kleine Sünde vorhanden ist, wird sie getilgt. Doch wenn auf jemandem weder kleine noch große Sünden liegen, werden ihm dafür Belohnungen gutgeschrieben oder die Rangstufen erhöht. Falls aber auf jemandem noch große Sünden oder eine der Todsünden liegen, so hoffen wir, dass diese (durch die sündentilgenden Taten) herabgestuft werden.“
 
7. Die sündentilgenden Taten tilgen jedoch nicht die Sünden, die in Verbindung mit den Menschen bzw. deren verletzten Rechten stehen, seien es nun große oder kleine Dinge. Man muss dieses Recht zurückgeben und seine Schuld begleichen oder jene Leute um Verzeihung bitten.“
 
8.  Zu den nützlichen und lehrreichen Dingen gehört der Vorzug des Fastens, dass es nämlich die Sünden tilgt.
 
9.  Diesen Vorzug genießt aber nur der, der auf sein Fasten Acht gibt und jene Dinge meidet, die die Belohnung des Fastens mindern, da der Prophet sagte: "Wer Ramadân fastet, seine Grenzen kennt und sich vor dem bewahrt, vor dem er sich bewahren sollte..." . Deswegen sollte der Muslim seine Tage und Nächte im Ramadân etwa vor verbotener Rede, wie üble Nachrede und Verleumdung, und dem Betrachten von Dingen, die Allâh, der Erhabene, verboten hat und von überallher in sein Blickfeld geraten, bewahren.
 
Wir bitten Allâh, uns und den Muslimen richtiges Handeln und Rechtleitung zu schenken.
 

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