Von Mu´âdha bint Abdullah Al-Adawiyya wurde berichtet: „Ich fragte Âischa : Wie verhält es sich mit der Menstruierenden, die das Fasten nachholt und das Gebet nicht nachholt? Sie fragte zurück: Bist du eine Harûriyya? Ich antwortete: Ich bin keine Harûriyya, ich frage nur. Darauf entgegnete sie: Diese Periode traf uns, und uns wurde die Anweisung zum Nachholen des Fastens, nicht aber die Anweisung zum Nachholen des Gebetes erteilt.“ Überliefert von Al-Buchârî (315) und Muslim (335).
In einer Überlieferung von At-Tirmidhî (130) heißt es, dass Mu´âdha Âischa fragte: "Soll eine von uns die Gebete ihrer Periode nachholen?" Sie fragte zurück: "Bist du eine Harûriyya? Auch einige von uns hatten die Menstruation, und uns wurde keine Anweisung zum Nachholen erteilt."
Von Âischa ist überliefert, dass diese sagte:"Wir hatten zu Lebzeiten des Propheten unsere Regel und wurden danach wieder rituell rein. Der Prophet wies uns an das Fasten, nicht aber das Gebet nachzuholen." Überliefert von At-Tirmidhî (787) und von ihm als gut eingestuft. Er merkte an: "So handhaben es auch die Gelehrten, und wir kennen keine Meinungsverschiedenheit darin, dass die Menstruierende ihre Fastentage, nicht aber ihre Gebete nachholt."
Die Frage Âischas : Bist du eine Harûriyya? soll die Missbilligung über diese Frage zum Ausdruck bringen. Al-Harûriyya war nämlich eine Sekte der Châridschiten, deren Name von der nahe bei Kufa gelegenen Stadt Harûra stammte,. Von dort aus begann ihre Lossagung. Sie waren uneinsichtig und hatten strenge und übertriebene Ansichten, so dass einige von ihnen entgegen der Hadîthe und dem Konsensus der Gelehrten das Nachholen der Gebete für die menstruierende Frau zur Pflicht erklärten. Deswegen richtete ´Âischa an sie diese missbilligende Frage.
Nützliches und Lehrreiches:
1. Das Verbot von Verbohrtheit und Übertreibung in der Religion und die Pflicht, sich an die islâmischen Quellen zu halten und danach zu handeln. Des Weiteren sollte man die Zugeständnisse und Erleichterungen Allâhs, die Er für Seine anbetend Dienenden festlegt, annehmen. Doch ebenso wie die Übertreibung in der Religion zu missbilligen ist, ist auch die Unachtsamkeit tadelnswert. Der Mittelweg ist der richtige, und das bedeutet, dass man alle Quellen berücksichtigt.
2. Man darf seine Missbilligung hinsichtlich Übertreibung in der Religion, zum Ausdruck bringen, jedoch sollte es in einer angemessenen Art und Weise geschehen, die das Gewollte verwirklicht und nicht mehr Schaden oder Probleme entstehen lässt.
3. Wenn die gefragte Person auf Grund falscher Frageweise vom Fragesteller denkt, dass er übertreibt, soll der Fragende erklären, dass er nur fragt, um zu lernen, und nicht, um in der Religion zu übertreiben. Denn Mu´âdha sagte: „Ich bin keine Harûriyya, ich frage nur.“ Darauf muss der Gefragte eine klare Antwort geben, die auf Beweisen gründet, damit die Unklarheit des Fragestellers beseitigt wird. So tat es auch ´Âischa .
4. Die bedeutsamste Rechtfertigung und Beweiskraft für die Regeln und Gesetze der Scharî´a sind die Anordnungen Allâhs und Seines Gesandten . So begründete Âischa auch diese Rechtsnorm, als sie der Fragenden antwortete, dass der Prophet die Frauen angewiesen hatte, ihr Fasten, nicht jedoch deren verpasste Gebete nachzuholen. Wäre das Nachholen des Gebetes Pflicht gewesen, so hätte es der Prophet den Frauen auch anbefohlen. Der Prophet ist ja derjenige, der seiner Umma der aufrichtigste Ratgeber war. Alle wichtigen Dinge verdeutlichte und erklärte er .
Deswegen sollte sich der Muslim Allâh, dem Erhabenen, ergeben, Seine Scharî‘a hochachten, sich an die authentischen Quellen halten, die Anweisungen und Anordnungen ausführen, da sie von der Scharî‘a so aufgetragen wurden, und sich von den verbotenen Dingen fernhalten, da sie von der Scharia verboten wurden, auch wenn er die Weisheit und Hintergründe mancher Rechtsnormen nicht begreift.
5. Der Gelehrte Ibn Abdulbarr sagte: „Es besteht Konsensus bei den Gelehrten, dass die Menstruierende, während ihrer Periode nicht fastet und ihr Fasten nachholt, ihr Gebet aber nicht nachholt. Darin gibt es, Allâh sei gepriesen, keine Meinungsverschiedenheit. Auf was sich die Muslime übereinstimmend einigen, ist die Wahrheit und bildet eine Botschaft, die keine Entschuldigung zulässt.“
6. Es ist eine Erleichterung des Islâm und eine Barmherzigkeit Allâhs den Frauen gegenüber, dass sie ihre in der Periode verpassten Gebete nicht nachzuholen haben. Das Gebet wird fortlaufend verrichtet und sein Nachholen ist eine Erschwernis für die Frau. Deswegen sollten die Frauen Allâh danken, dass er ihnen diese Angelegenheit erleichterte und es ihnen erließ.
7. Das Fasten der Frau ist ungültig, auch wenn sie unmittelbar nach dem astronomischen Morgengrauen wieder rituell rein wird. Vielmehr muss sie diesen Tag nachfasten, da das Morgengrauen erschien, während sie noch ihre Periode hatte.
8. Wenn die Frau einen Augenblick vor Sonnenuntergang ihre Periode bekommt, wird ihr Fasten ungültig und muss nachgeholt werden.
9. Falls sie aber einen Augenblick nach Sonnenuntergang ihre Periode bekommt, ist ihr Fasten für diesen Tag gültig.
10. Das Fasten der Frau ist ebenso gültig, wenn sie während des Fastens Schmerzen oder das Eintreten der Periode verspürt, das Blut jedoch erst nach Sonnenuntergang austritt.
11. Aus den zitierten Hadîthen entnehmen wir, dass es dem Kranken erlaubt ist, sein Fasten zu unterlassen, wenn es ihm sehr schwer fällt oder wenn er befürchtet, dass die Krankheit zunimmt, selbst wenn er etwas Kraft besitzt. Die Menstruierende wird nicht nur wegen einer Sache während des Fastens geschwächt, vielmehr macht ihr der Blutverlust zu schaffen. Und der Verlust von Blut wird als Krankheit angesehen.