Der Geschlechtsverkehr während des Fastens im Ramadân

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Von Abû Huraira wurde berichtet, dass dieser sagte: „Wir saßen beim Propheten , als ein Mann zu ihm kam und sagte: O Gesandter Allâhs, ich bin zu Grunde gerichtet! Er fragte: Was ist mit dir? Er antwortete Ich habe mit meiner Frau geschlafen. Der Prophet fragte: Kannst du einen Sklaven befreien? Er erwiderte: Nein! Der Prophet fragte weiter: Bist du in der Lage, zwei Monate hintereinander zu fasten? Er antwortete: Nein! Der Prophet fragte nun: Kannst du 60 Arme speisen? Er entgegnete: Nein! Darauf verweilte der Prophet eine Weile. Als wir nun so verblieben, wurde dem Propheten ein Beutel mit Datteln gegeben. Der Prophet fragte: Wo ist der Fragende? Der Mann meldete sich: Hier! Darauf sagte ihm der Prophet : Nimm dies und gib es als Almosen! Der Mann erwiderte: Soll ich es jemand Ärmeren als mich geben, o Gesandter Allâhs? Bei Allâh, es gibt keine Familie zwischen diesen beiden Wüsten schwarzer Steine, die ärmer ist als meine Familienangehörigen! Darauf lachte der Prophet , bis man seine Eckzähne sehen konnte und sagte: Speise damit deine Familie!“ Überliefert von Al-Buchârî (1834) und Muslim (1111)

 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1. Man zählt als Sünder, wenn man mit seiner Frau tagsüber in Ramadân ohne Rechtfertigungsgrund (wie z.B. Reise, Vergessen oder Zwang) schläft. Man muss bei Allâh bereuen und den Tag zu Ende fasten, jedoch ist sein Fasten ungültig und man muss eine Sühne leisten.
 
2. Die Verrichtung der Sühne besteht darin, einen Sklaven zu befreien. Falls man jedoch keinen findet, muss man zwei Monate hintereinander und ohne Unterbrechung fasten. Wer dies nicht vermag, der muss 60 Arme speisen.
 
3. Es ist erlaubt zu erzählen, was zwischen einem und seiner Frau passiert, wenn es nötig ist.
 
4. Es gehört nicht zum offenen Darlegen einer Sünde, wenn man über die Rechtsnorm zu einer Sünde fragt, um zu wissen, wie man sich nun zu verhalten hat.
 
5. Man muss gütig mit dem Lernenden und einfühlsam beim Lehren sein, die Leute zur Religion führen, Reuegefühle für die Sünde empfinden und Angst und Ehrfurcht vor Allâh verspüren.
 
6. Die Erlaubnis, die Sühne an einen Familienangehörigen zu entrichten.
 
7. Die Bemühung der Prophetengefährten, deren Seelen zu läutern und sich von allen Dingen zu entfernen, deretwegen sie bestraft werden könnten.
 
8. Die Erlaubnis, dass derjenige, der zur Sühne verpflichtet ist, auch von dieser isst, wenn er mittelos ist und die Erlaubnis, diese als Almosen an seine Familie zu entrichten.
 
9. Der Mann muss für seine Familie (Frau und Kinder) aufkommen, selbst wenn er arm ist. Al-Buchârî betitelte das Kapitel des oben erwähnten Hadîthes folgendermaßen: Kapitel über die Versorgung des armen Mannes für seine Familie.
 
10. Diese harte Sühneleistung gilt nur für jenen, der sein Fasten durch den Geschlechtsakt, jedoch nicht durch Essen oder Trinken bricht. Und darauf beruht auch diese Aussage.
 
11. Die Freude des Imâm wenn die diesseitigen und jenseitigen Angelegenheiten seiner Gefolgsleute geregelt werden.
 
12. Man darf sich bei einem Menschen über seine Lage beklagen, solange dieser in der Lage ist, ihm in dieser schweren Situation zu helfen, und solange es nicht aus Unwillen und Unzufriedenheit geschieht.
 
13. Es gibt keine Meinungsverschiedenheit darin, dass man nur eine Sühneleistung zu entrichten hat, wenn man tagsüber in Ramadân mehr als einmal mit seiner Frau schlief und dafür nicht die Sühne verrichtete.
 
14. Wenn man dies an mehreren Tagen tat, muss man für jeden Tag eine Sühne entrichten.
 
15. Wenn man mit seiner Frau an einem Tag schlief, an dem man einen verpassten Fastentag nachholte, wird sein Fasten ungültig und man muss diesen Tag nachholen, jedoch ohne eine Sühne zu entrichten. Nach der richtigen Meinung ist dies so, weil er die Sühne im Ramadân zu entrichten hat und die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Monats Ramadân verletzte, was beim Nachholen nicht zutrifft.
 
16. Das Fasten ist gültig, wenn man mit seiner Frau schläft und das Morgengrauen erscheint und man sich daraufhin sofort von ihr entfernt. Falls man aber fortfährt, sündigt man. Man muss diese Tat aufrichtig bereuen, die Sühne entrichten und diesen Tag zu Ende fasten.
 
17. Wer sein Fasten mit etwas Essen oder Trinken bricht, um mit seiner Frau schlafen zu können hat ebenfalls eine schwere Sünde zu tragen, da er ohne Grund sein Fasten beendete. Die Sühne entfällt für ihn hierbei nicht.
 
18. Die Nachsicht und Erleichterung der Scharî'a. Dies sehen wir am Beispiel dieses Mannes, der diese gewaltige Sünde im Monat Ramadân beging und voller Furcht zum Propheten kam und sagte: „Ich bin zu Grunde gerichtet!“ In einer anderen Überlieferung sagte er: „Ich sehe mich wahrlich untergegangen.“. Dies war ein Zeichen dafür, dass er Reuegefühle verspürte und zu Allâh zurückkehren wollte. Allâh nahm seine Reue an und der Prophet gab ihm etwas, womit er seine Sünden tilgen konnte. Er entrichtete die Almosen an seine Familie, da er sehr arm war, und deswegen lachte der Prophet .
 
19. Falls man mit seiner Frau tagsüber schläft und nicht weiß, dass Ramadân angebrochen ist, braucht man keine Sühne zu entrichten.
 
20. Man braucht ebenso weder die Sühne zu entrichten noch den Tag nachzuholen, wenn man mit seiner Frau schlief und vergessen hatte, dass Ramadân war.

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