Das Gelübde zum Itikâf

  • Veröffentlicht:27.07.2010
  • Kategorie:Itikâf
2194 1646

Von Umar ibn Al-Chattâb wird überliefert, dass er zum Propheten sagte: „O Gesandter Allâhs, ich gelobte mir in der Dschâhilîya (Zeit vor dem Islâm), mich eine Nacht in der heiligen Moschee (in Makka) zurückzuziehen." Darauf sagte der Prophet : "Komm deinem Gelübde nach! Zieh dich eine Nacht (in der heiligen Moschee) zurück!“ Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.

In der Überlieferung von Muslim heißt es, dass Umar ibn Al-Chattâb den Propheten bei Al-Dschi´irâna fragte, nachdem er von Tâif zurückgekehrt war: „O Gesandter Allâhs, ich gelobte mir in der Dschâhilîa (Zeit der Unwissenheit vor dem Islâm), mich eine Nacht in der heiligen Moschee (in Makka) zurück zu ziehen, was meinst du dazu? Darauf sagte er: Geh und zieh dich einen Tag (in der Moschee) zurück!“

In einer anderen Überlieferung heißt es, dass Umar Folgendes sagte: „Als ich zum Islâm konvertierte, fragte ich den Propheten danach (also nach diesem Gelübde) und er antwortete: 'Erfüll dein Gelübde!“ Berichtet von Al-Bazzâr und Al-Baihaqî.

Nützliches und Lehrreiches:

1.Das Gelübde und der Itikâf waren bereits in der vorislamischen Zeit bekannt.

2.Es gehört zum Islâm, dass man die Gelübde, die man vor dem Islâm ablegte, erfüllt. Einige Gelehrte meinten, dies sei Pflicht.

3.Die Bemühung Umars, seinem Gelübde aus der vorislamischen Zeit nachzukommen, um sich von dieser Pflicht zu befreien. Dies zeigt uns seine Frömmigkeit und Gottesfurcht .

4.Die Bekräftigung, dem Versprechen nachzukommen und dieses nicht zu brechen. So befahl der Prophet , dass Umar das Versprechen einhält, obwohl dieses vor dem Islâm ausgesprochen wurde.

5.Es ist gültig, sich nur einen Tag oder eine Nacht (in die Moschee) zurückzuziehen. Dies ist dem Wortlaut des Hadîthes zu entnehmen.

6.Mit diesem Hadîth wird die Aussage bewiesen, dass man während des Itikâf nicht fasten muss, da man nicht in der Nacht fastet.

7.Der Itikâf ist auch ohne Fasten gültig – diese Meinung ist die korrekte unter den zwei Gelehrtenmeinungen –, somit kann sich auch ein Kranker in die Moschee zurückziehen, der auf Grund seiner Krankheit sein Fasten abbricht.

8.Man soll die Gelehrten fragen, falls man in einer Sache kein Wissen besitzt, denn Umar ibn Al-Chattâb fragte den Propheten über sein Gelübde, und es ist die Pflicht des Gelehrten, die Frage deutlich zu beantworten und die Antwort nicht zu verschweigen.

Wenn man schwört, den Itikâf in einer bestimmten Moschee – außer den drei heiligen Moscheen – zu verrichten, und deswegen eine Reise antreten muss, gilt dieses Gelübde nicht, da der Prophet sagte: „Zurrt die Kamelsättel nur für eine der drei Moscheen fest!“ Falls man aber nicht verreisen muss, ist es erlaubt, das Gelübde in einer bes

 

Verwandte Artikel