Die Phasen der graduellen Verpflichtung zum Fasten

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Al-Barâ sagte: „Die Gefährten des Propheten aßen weder tags noch nachts bis zum nächsten Sonnenuntergang, wenn einer von ihnen das Fastenbrechen (direkt nach dem Sonnenuntergang) verschlafen hatte. Qais ibn Sirma Al-Ansârî fastete eines Tages. Als die Zeit des Fastenbrechens anbrach, begab er sich zu seiner Frau und sagte: „Hast du Essen?“ Sie erwiderte: „Nein, aber ich gehe und besorge etwas für dich.“ Qais hatte diesen Tag schwer gearbeitet, und so überkam ihn der Schlaf. Als seine Frau zurückkehrte, und ihn sah, sagte sie: „Was für ein Verlust für dich (da er sein Essen verpasste).“ Als es am nächsten Tag Mittag wurde, fiel Qais ohnmächtig zu Boden. Der Prophet wurde darüber benachrichtigt. Da offenbarte Allâh ihm den Vers: „Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben.“ (Sûra 2:187) Die Gefährten freuten sich sehr darüber, und so wurde offenbart: „Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!“ (Sûra 2:187)“ Überliefert von Al-Buchârî (1816)

 
Mu´âdh ibn Dschabal berichtet: „Das Gebet durchlief drei Stufen, und auch das Fasten durchlief drei Stufen [...]“ nachdem er die Stufen des Gebetes erwähnte, sagte er über das Fasten: „Der Prophet pflegte jeden Monat drei Tage zu fasten, und auch ´Aschûrâ fastete er, da offenbarte Allâh, der Erhabene: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Sûra 2:183-184) Wer fasten wollte, fastete also, und wer nicht fasten wollte und stattdessen jeden Tag einen Armen speisen wollte, tat dies. Dies war erlaubt. Dann offenbarte Allâh, der Erhabene: „Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“ (Sûra 2:185) So wurde für den nicht Reisenden das Fasten vorgeschrieben, für den Reisenden das Nachholen (der versäumten Fasttage) und für den Alten und den zum Fasten Unfähigen die Armenspeisung.“ Überliefert von Abû Dâwûd (507), Ahmad (5/246), At-Tabarânî (20/132) und Al-Hâkim (2/301); Al-Hâkim und Adh-Dhahabî erklärten diesen Hadîth für authentisch.
 
In der Überlieferung von Ahmad heißt es: „Was die Stufen des Fastens angeht, so hat der Prophet , als er in Al-Madîna ankam, in jedem Monat drei Tage gefastet. Yazîd ibn Hârûn sagte: „Er (der Prophet ) fastete neunzehn Monate lang vom Rabî´ Al-Awwal bis zum Ramadân in jedem Monat drei Tage.“ Und er fastete dan Tag von Aschûrâ. Dann machte Allâh, der Erhabene, ihm das Fasten zur Pflicht, indem Er offenbarte: „O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.(Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ (Sûra 2:183-184)
 
Wer wollte, fastete also, und wer wollte, speiste einen Armen; dies war zu jener Zeit gültig. Dann offenbarte Allâh, der Erhabene, den nächsten Vers: „Der Monat Ramadân (ist es), in dem der Qurân als Rechtleitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“ (Sûra 2:185) So legte Allâh für den Anwesenden Gesunden das Fasten fest, und gewährte dem Kranken und Reisenden die Erlaubnis des Brechens. Für den Alten, der des Fastens nicht mächtig ist, wurde die Speisung festgelegt. Das sind zwei Stufen. Des Weiteren aßen und tranken sie (die Prophetengefährten) und vollzogen den Beischlaf, solange sie nicht (während des Fastens) schliefen. Wenn sie jedoch geschlafen hatten, war es ihnen verboten. So gab es einen Gefährten der Ansâr, der Sirma genannt wurde. Er arbeite tagsüber fastend bis zum Abend. Als er zu seiner Frau ging, betete er das Nachtgebet und schlief, ohne etwas gegessen zu haben, bis zum Morgen. So musste er weiter fasten. Der Prophet sah ihn danach, dass er schwer angeschlagen war und sagte: „Warum sehe ich dich so schwer niedergeschlagen?“ Er sagte: „O Gesandter Allâhs. Ich arbeitete gestern, dann kam ich nach Hause und legte mich hin, so schlief ich, bis ich aufwachte und eben fastend aufwachte.
 
´Umar ibn Al-Chattâb vollzog den Beischlaf mit einer Sklavin oder einer Freien, nachdem er geschlafen hatte. Er erwähnte dies dem Propheten , und dann offenbarte Allâh, der Erhabene: Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Keid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allâh weiß, dass ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allâh für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht!(Sûra 2:187)
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1.Zu der Barmherzigkeit Allâhs, des Erhabenen zählen Seine Erleichterungen, die Er Seinen gläubigen Dienern gewährt. So mussten die Gläubigen zu Beginn bis zum nächsten Sonnenuntergang weiterfasten, wenn sie kurz nach dem Sonnenuntergang schliefen, oder das Nachtgebet verrichtet hatten. Dies forderte, wie im Falle dieses Gefährten , enorme Strapazen. Aus diesem Grund erleichtete es ihnen Allâh, der Erhabene, durch die Erlaubnis, nachts im Monat Ramadân zu essen, zu trinken und sich den Frauen zu nähern, unabhängig davon, ob der Fastende nach dem Sonnenuntergang geschlafen hat oder nicht. Dies ist ein Entgegenkommen von Allâh, dem Erhabenen. Dank und Lob gebürt Ihm!
 
2.Es gehört zum guten Umgang im Eheleben, dass die Frau dem Mann Essen bereitet und ihn umsorgt.
 
3.Die Frömmigkeit der Gefährten und ihre genaue Einhaltung der Befehle Allâhs, des Erhabenen. Sie hatten Angst, Ihm zuwider zu handeln und waren sich Seines Allwissens bewusst, auch wenn dies den Menschen verborgen bleibt. In einigen Überlieferungen heißt es: „Sie (die Frau) kam zu spät, und so schlief er ein. Als sie ihn weckte, lehnte er es ab, Allâh und seinem Gesandten ungehorsam zu sein, weigerte sich zu essen und fuhr mit dem Fasten fort.“ (Überliefert von At-Tabarî in seinem Qurân-Kommentar.) In einer anderen Überlieferung wird gesagt: „Er senkte sein Haupt und sank in den Schlaf. Als seine Frau mit dem Essen kam, sagte sie: „Iss!“ Er sagte: „Ich habe gerade geschlafen.“ Da sagte sie: „Du hast (doch) nicht geschlafen. So blieb er hungrig und angeschlagen.“ (Überliefert von At-Tabarî in seinem Qurân-Kommentar.)
 
4.Es ist erlaubt, sich über die Erleichterungen Allâhs zu freuen. Dies widerspricht nicht der gewissenhaften Pflichterfüllung. Alles ist nämlich von Allâh, dem Erhabenen: Er mag es, wenn man seine Erleichterungen annimmt, sowie Er es mag, dass man seine Anordnungen gewissenhaft befolgt.
 
5.Die Barmherzigkeit Allâhs gegenüber Seinen Dienern, da Er ihnen nur das anordnet, was ihnen Nutzen bringt und ihre Herzen und Seelen läutert und bewahrt.
 
6.Allâh führte Dinge, die den damaligen Gebräuchen fremd waren, graduell ein. Das Gebet wurde, wie auch das Fasten, in drei Stufen zur Pflicht. Auch das Verbot des Alkohols, dessen Konsum verbreitet war, wurde stufenweise eingeführt, weil Allâh Sich Seiner Diener erbarmte und es Ihnen erleichtern wollte. Ihm gebührt das höchste Lob!
 
7.Die Verpflichtung des Fastens kam stufenweise, weil es die Menschen zu Beginn des Islâm nicht gewohnt waren, wie es in der zweiten Überlieferung dieses Hadîthes heißt, dass Mu´âdh sagte: „Sie waren ein Volk, das das Fasten nicht gewöhnt war, und das Fasten fiel ihnen schwer.“ Überliefert von Abû Dâwûd (506) und Al-Baihaqî (4/201)
 
8.Das Fasten wurde in folgenden Stufen zur Pflicht:
 
- Das Fasten von drei Tagen jeden Monat und am Tag von ´Aschûrâ.
- Die Wahl, im Ramadân zu fasten, oder für jeden Tag einen Bedürftigen zu speisen, wenn man nicht fasten will.
- Die Verpflichtung des Fastens für den Fähigen, und die Speisung als Erleichterung für den Alten und des Fastens Unfähigen, ebenso der Kranke, dessen Genesung unwahrscheinlich ist.

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