Das Fasten und Fastenbrechen in der Gemeinschaft

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Abû Huraira berichtet, dass der Prophet sagte: „Das Fasten ist ein Tag, an dem ihr fastet, und das Fastenbrechen (Ramadân-Fest) ist ein Tag, an dem ihr das Fasten brecht, und das Opferfest ist ein Tag, an dem ihr opfert.“ Überliefert von At-Tirmidhî und er erklärt den Hadîth für hasan gharîb.

 
Im Wortlaut von Abû Dâwûd heißt es: „Und euer Fastenbrechen ist der Tag, an dem ihr euer Fasten brecht, und euer Adhâ ist der Tag, an dem ihr opfert.“ Überliefert von At-Tirmidhî, Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha, Ad-Daraqutnî, Abdurrazâq und Ishâq.
 
Âischa berichtet, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Das Ramadân-Fest ist ein Tag, an dem die Menschen ihr Fasten brechen, und das Opferfest ist der Tag, an dem die Menschen opfern.“ Überliefert von At-Tirmidhî, der den Hadîth als authentisch einstufte.
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1.Die Güte und Unkompliziertheit der islamischen Scharî’a, sowie ihr Bestreben, den islamisch Mündigen das Erkennen der Zeiten zu erleichtern, die für Anbetungshandlungen relevant sind.
 
2.Das Bestreben der Scharî’a, die Muslime durch gemeinsames Fasten, Fastenbrechen, sowie die Festtage zu vereinen.
 
3.Der Fehler in der Festlegung des Monatsbeginns oder seines Endes ist entschuldigt, solange die Menschen nach der Anordnung Allâhs handeln: Entweder durch die Sichtung der Mondsichel, oder die Vervollständigung des Monats Scha’bân, wenn eine Sichtung nicht möglich ist.
 
Der Hâfidh Ibn Abdulbarr sagte: „Sie (die Gelehrten) sind sich einig, dass der Haddsch auch dann anerkannt ist, wenn die Gemeinschaft sich bei der Mondsichtung von Dhû Al-Hiddscha irren und am 10. Tag auf Arafa stehen. Der Haddsch ist in dem Fall dennoch rechtsgültig. Gleiches gilt auch für das Fastenbrechen und das Opferfest. Und Allâh weiß es am besten.“
 
4.Die zwei Hadîthe beweisen, dass die Übereinstimmung der Menschen über den Festtag angenommen wird, und dass eine Einzelperson, die den Mond zu sichten glaubte, aber deren Sichtung vom islamischen Expertenkomitee nicht anerkannt wurde, mit der Gemeinschaft fasten, das Fasten brechen und Opfern muss. Ibn Al-Qayyim sagte: „Und darin liegt der Beweis, dass derjenige, der als einziger behauptet den Mond gesichtet zu haben, nicht danach handeln soll - weder beim Fasten, noch beim Fastenbrechen noch bei der Festlegung des Tages von Arafa.“ (Vgl. Tahdhîb As-Sunan 6/317) Darauf aufbauend können wir sagen, dass derjenige, der als einziger die Mondsichel gesichtet hat und dessen Augenzeugnis nicht angenommen wird, nicht alleine, sondern mit den Menschen fasten muss. Er muss sich dem Urteil der Experten beugen, wie es aus den Hadîthen hervorgeht. (vgl. Al-Fatâwâ As-Sa´diyya S. 216 und die Fatwâ-Sammlung und Abhandlungen von Ibn Bâz, 15/64-72-73).
          

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