Und rufe unter den Menschen den Haddsch aus

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Allâh sagt: „Und rufe unter den Menschen zum Haddsch auf, dass sie zu dir kommen, zu Fuß und auf schlanken Reittieren aus den entlegensten Tälern!“ (Sûra 22:27)

 
Das arabische Wort „Adhân“ bedeutet seine Stimme zu erheben um etwas bekannt zu machen. Daher sagt man zum Gebetsruf „Adhân“, durch den der Beginn der Gebetszeit bekanntgegeben wird.
 
Das Wort „Menschen“ gilt für alle Menschen.
Von Ibn Abbâs sowie anderen frühen Gelehrten ist überliefert – wie At-Tabarî berichtete –, dass Ibrâhîm , nachdem er seinen Standort verlassen hatte, den Menschen zurief: „O ihr Menschen, euer Herr hat Sich ein Haus genommen (als Zeichen der Anbetung), so verrichtet den Haddsch!“ Es wird gesagt, dass sich die Berge neigten, damit seine Stimme alle Teile der Erde erreiche. Alle im Bauch ihrer Mutter sowie die leblose Materie hörten diesen Ruf und alle, die ihn hörten, erwiderten ihn, seien es nun Steine, Pflanzen oder Bäume, und alle, für die Allâh die Pilgerfahrt bestimmte, sagten: „Ich folge Deinem Ruf, o Allâh, ich folge Deinem Ruf!“
 
Das arabische Wort „Dâmir“ bezeichnet ursprünglich das Reittier, das wenig Fett am Bauch hat. Dies ist eine gute Eigenschaft für ein Pferd, weil es so leichtfüßig und wendig ist. In diesem Vers ist mit diesem Wort im weiteren Sinn jede Art von Transportmittel gemeint.
Das Wort „Faddsch“ bezeichnet ursprünglich einen Passweg oder Bergpfad. In diesem Vers bedeutet dies, dass die Menschen aus allen Teilen der Welt zum Haddsch nach Makka kommen. Allâh beschreibt diesen Pfad als ‚entfernt‘, denn jeder Muslim sehnt sich danach, die Ka´ba zu erblicken und sie rituell zu umschreiten. Die Menschen kommen also aus allen Teilen der Welt herbei.
 
Allâhs weitere Aussage: „damit sie Zeuge von Vorteilen für sich werden“ bedeutet, dass sie am Nutzen des Haddsch teilhaben sollen. Ibn Abbâs sagte: „Der Nutzen im Diesseits und im Jenseits: Der Nutzen im Jenseits ist Allâhs Wohlgefallen und der Nutzen im Diesseits besteht im Fleisch der Kamele und Opfertiere, sowie im Handel.“
 
Allâh sagt danach: „und den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen über dem aussprechen, mit dem Wir sie vom Tier des Weideviehs versorgt haben“:
 
Von Ibn Abbâs ist überliefert, dass die wohlbekannten Tage die zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha sind. Dies ist die Meinung der schâfi'itischen Rechtsschule sowie die bekannte Meinung in der Rechtsschule Ahmads. Andere Interpretationen zu diesem Wort findet man in den verschiedenen Werken der Qurân-Exegese.
 
Es gibt viele authentische Hadîthe, die den Vorzug der guten Taten an diesen zehn Tagen erwähnen, die man in unserem Artikel „Der Vorzug der ersten zehn Tage“ nachlesen kann.
 
Allâh sagt darauf: „Esst also davon“:
 
Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist diese Anweisung dahingehend zu verstehen, dass es erwünscht beziehungsweise erlaubt und nicht als wirkliche Anweisung aufzufassen ist. Es wurde authentisch vom Propheten überliefert, dass er nach dem Schlachten seiner Opfertiere anordnete, von jedem ein wenig Fleisch zu kochen, worauf er davon aß und die Brühe trank. (Überliefert von Muslim.)
 
Von einigen Schülern der Prophetengefährten ist überliefert, dass die Götzendiener nicht von ihren Schlachttieren aßen, worauf Allâh dies den Muslimen erlaubte, sprich: Wer davon essen möchte, kann dies tun, und wer es unterlässt, dem steht dies frei.
 
Das arabische Wort ‚Bâ`is‘ steht für den, der notleidend und arm ist, sprich: der Mittellose. Dies ist die Meinung zahlreicher Qurân-Exegeten, jedoch unterscheiden einige Gelehrte in der Definition zwischen dem Armen und dem Mittellosen.
 
Einige Gelehrte sagten, Allâh erwähnte das Wort „Bâ`is“ – „der Notleidende“, obwohl das Wort „Faqîr“ – „arm“ ausreichen würde, weil man Mitleid für die Armen empfindet, doch erinnert man sie daran, dass dieser Arme ein Leben in Not führt und weil der Begriff „Armer“ verbreitet ist und daher nicht mehr so sehr an das Leben in Not erinnert. Daher erwähnte Allâh der Makellose beide Eigenschaften zur Betonung, oder weil der Notleidende (Bâ`is) noch bedürftiger als der Arme (Faqîr) ist.
 
Allâh sagte darauf: „Hierauf sollen sie ihren Zustand der während des Weihezustands gebotenen eingeschränkten Körperpflege beenden.“ “Tafath“ steht für die Haddsch-Riten. Ibn Abbâs sagte: „Es eine Anordnung, den Ihrâm zu beenden, indem man den Kopf schert, seine (gewohnte) Kleidung trägt und seine Nägel schneidet.“
 
Allâh der Makellose sagt: „und ihre Gelübde erfüllen“ das heißt, damit wird jeder angesprochen, der als Pilger zur Ka´ba kommt, seine rituellen Handlungen durchzuführen, die er im Haddsch zu erfüllen hat, und jenen andere Handlungen, die er sich selbst auferlegte, wie z.B. Gelübde zum Schlachten eines Tieres oder zur Spende oder zu Sonstigem.
 
„und den Tawâf um das altehrwürdige Haus vollziehen.“
 
Damit ist der Pflicht-Tawâf um die Ka´ba am Tag des Opferfestes gemeint, er ist auch unter dem Namen Tawâf Al-Ifâda bekannt, oder Tawâf As-Sadr (erster Tawâf), Tawâf Az-Zijâra (Besuchs-Tawâf) oder Tawâf Ar-Rukn (Elementarpflicht-Tawâf), weil er eine Elementarpflicht des Haddsch bildet.

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