Vorzüge der ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha - Teil 1

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Für deren Vorzüge spricht vieles:

Erstens: Der Qurân-Vers: "Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten!“ (Sûra 89:1-2) Viele Gelehrte meinen, dass es sich hier um die zehn Nächte von Dhû Al-Hiddscha handelt. Diese Meinung finden wir korrekt. Über ihre Bestimmung äußerte sich der Prophet jedoch nicht.
 
Zweitens: Der Prophet stellte in vielen Hadîthen fest, dass sie die bedeutendsten Tage des Diesseits sind, wie etwa im folgenden Hadîth: "Es gibt keine Tage, an denen die guten Werke Allâh lieber sind als an diesen zehn Tagen.“ Man fragte: "O Gesandter Allâhs, nicht einmal der Dschihâd um Allâhs willen?!“ Er entgegnete: "Und nicht einmal der Dschihâd Allâhs willen, es sei denn, es handelt sich um jemanden, der Blut und Gut opfert.“ (Al-Buchârî)
 
In einem anderen Hadîth sagte er: "Es gibt keine Tage, die bei Allâh bedeutender sind und an denen Ihm die guten Werke lieber sind als an diesen zehn. Sagt also häufiger 'lâ ilâha illâ Allâh', 'Allâhu akbar' und 'Al-Hamdulillâh'!“
 
Diese zwei Hadîthe deuten darauf hin, dass jeder Tag dieser zehn Tage besser als jeder Tag der anderen Tage im Jahr ist, was auch immer dieser sei, ob Freitag oder ein anderer Tag. Freitage innerhalb dieser zehn Tage sind besser als sonstige Freitage, die außerhalb dieser zehn liegen, da sie in diesem Fall zwei Vorzüge vereinen.
 
Drittens: Der Prophet rief dazu auf, an diesen Tagen Gutes zu tun und oft "lâ ilâha illâ Allâh" und "Allâhu akbar" zu sagen.
 
Viertens: Der 'Arafât- und der Schlachttag fallen in diese zehn Tage.
 
Fünftens:Kennzeichnend nur für diese zehn Tage ist, dass die wesentlichen Anbetungshandlungen auf sie fallen, nämlich das Gebet, das Fasten, das Almosengeben und der Haddsch.
 
Die Arten des guten Tuns während dieser zehn Tage:
Die Vorzüglichkeit der Zeit bedingt die Vorzüglichkeit des Tuns, weshalb Allâh die Vorzüge des guten Tuns innerhalb der zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha zum Ausdruck brachte. Somit vereint das gute Tun in diesen zehn Tagen zwei Vorzüge in sich: den Vorzug des guten Tuns und den der zehn Tage.
 
Als gutes Tun während dieser zehn Tage könnte Folgendes dienen:
 
1.  Aufrichtige Reue. Sie ist das Zurückkehren zu Allâh, das Verzichten auf das, was Er verabscheut, sei es Offenes oder Verborgenes, die Beschäftigung mit dem, was Er liebt, sei es Offenes oder Verborgenes, die Reue über begangene Sünden, das Ablassen davon und die feste Absicht, sie nie wieder zu begehen. Das Empfinden von Reue resultiert aus dem Vernachlässigen einer Verpflichtung oder dem Begehen eines Verbotes. Jeder Muslim sollte Reue üben, sobald er eine Sünde begangen hat, wann auch immer dies sei, denn niemand weiß, wann er stirbt. Die Sünden verleiten außerdem zu mehr Sünden. Die Verwerflichkeit der Sünden sowie deren Bestrafung erhöhen sich je nach Vorzüglichkeit der Zeit, in der sie begangen werden, und je nach der Vorzüglichkeit der Orte, an denen sie verübt werden. Allâh sagt: "O ihr, die den Glauben verinnerlicht, kehrt um zu Allâh in aufrichtiger Reue!“ (Sûra 66:8)
 
Der verstorbene Gelehrte Ibn Al-Qaîjm meinte: „Die Aufrichtigkeit der Reue bedingt drei Angelegenheiten: dass man über alle Sünden Reue empfindet, dass man aufrichtig bereut und dass man seine Reue von jedem Makel befreit. Auf diese Weise ist die Reue vollkommen.
 
2.  Das Verrichten des Haddsch und der Umra. Diese zwei Anbetungshandlungen fallen in diese zehn Tage, und auch die meisten Haddsch-Riten erfolgen innerhalb dieser Tage. Der Prophet rief dazu auf, diese zwei großen Anbetungshandlungen vorzunehmen, weil sie einen enormen Einfluss auf die Befreiung der Seelen von Makel, Sünden und Übeltaten ausüben. Somit ist man der Belohnung durch Allâh im Jenseits würdig.
 
3.  Die Erfüllung der Verpflichtungen. Gemeint ist damit die Verrichtung der Verpflichtungen zu den dafür bestimmten Zeiten auf die vollkommene Weise und in der Form, wie sie der Prophet auszuführen pflegte, indem man die Sunna und die Regeln beachtet. Die Erfüllung der Verpflichtungen sollte das Erste sein, womit man sich beschäftigt. Nach einer Aussage von Abû Huraira berichtete Al-Buchârî, dass der Prophet in einem Hadîth Qudsî sagte: "Wer einen Meiner aufrichtigen anbetend Dienenden anfeindet, dem erkläre Ich den Krieg. Mein Diener sucht Meine Nähe mit nichts, was Mir lieber ist als mit dem, was Ich ihm auferlegte. Je mehr Mein Diener Meine Nähe mit freiwilligen zusätzlichen Anbetungshandlungen sucht, umso mehr liebe Ich ihn. Liebe Ich ihn, so bin Ich sein Gehör, mit dem er hört, sein Antlitz mit dem er sieht, seine Hand, mit der er greift, und sein Fuß, mit dem er geht. Bittet er Mich um irgendetwas, so gewähre Ich ihm dieses. Sucht er bei Mir Unterstützung, so gewähre Ich ihm diese. Ich zögere bei keiner Angelegenheit, die Ich erledige, es sei denn, dass es sich um den Tod eines Gläubigen handelt: er hasst den Tod und Ich hasse Meinerseits, ihn zu kränken.“
 
Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar meinte: "Die Erfüllung der Verpflichtungen, wie es sich geziemt, bedeutet, der Aufforderung nachzukommen, den Auffordernden zu respektieren, ihn mit Ergebenheit ihm gegenüber zu ehren, nach der Größe der Gottheit und der Hingabe des Dienens zu handeln. Somit ist die Anbetung das größte Tun.“ (9) Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist für die Gläubigen kennzeichnend. Allâh sagt über sie: "und diejenigen, die ihr rituelles Gebet einhalten.“ (Sûra 70:34) Lobenswerter ist jedoch die Erfüllung der Pflichten innerhalb dieser Tage, und zwar davon ausgehend, dass Allâh das gute Tun in ihnen besonders liebt und dafür doppelt belohnt.
 

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