Jemand, der einen Fastenden beim Fastenbrechen speist

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Aller Lobpreis gebührt Allâh, solange Ihn die gütigen Seiner Gedenkenden lobpreisen und möge Allâh den auserwählten Propheten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken, solange sich Tag und Nacht abwechseln!

 
Zur Liebenswürdigkeit Allâhs des Hocherhabenen und Seinen großartigen Gaben gehört, dass Er die Tore des Guten im Ramadân öffnet und diesen Monat mit Wohltätigkeiten füllt. Zu diesen Anbetungshandlungen, zu denen der Gesetzgeber Allâh Seine anbetend Dienenden anhält, gehört „Speisen Fastender beim Fastenbrechen“, dessen Vorzug und Belohnung mit der Position des Fastens und der Stellung der Fastenden bei Allâh dem Hochmajestätischen zusammenhängt. Daher wird man für das Speisen Fastender in grandioser Weise belohnt, die zur Position des Fastens und zur Stellung der Fastenden passt. Zaid ibn Châlid Al-Dschuhanî überlieferte, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Wer einen Fastenden beim Fastenbrechen speist, erhält das Gleiche an dessen Belohnung, ohne dass dabei die Belohnung des Fastenden vermindert wird.“ (Überliefert von At-Tirmidhî und von Al-Albânî für authentisch erklärt). Der Hochgelehrte Al-Munâwî sagte: „Wer einen Fastenden beim Fastenbrechen speist“, das heißt mit seinem Abendessen und ebenso mit Datteln oder Ähnlichem und dann mit Wasser, wenn es kein Essen gibt, erhält das Gleiche an dessen Belohnung, ohne dass dabei die Belohnung des Fastenden vermindert wird. Al-Munâwî fuhr fort: „Ein dankbarer Wohlhabender erhält die Belohnung seines eigenes Fastens oder die gleiche Belohnung des Armen, den er beim Fastenbrechen speiste. In diesem Hadîth liegt ein Hinweis auf die Bevorzugung eines dankbaren Wohlhabenden vor einem geduldigen Armen.“ (Faidu-l-Qadîr). Scheich des Islâm Ibn Taimîya sagte: „Mit dem Speisen eines Fastenden bei dessen Fastenbrechen ist gemeint, dass der Fastende isst, bis er satt wird.“ (Al-Fatâwâ Al-Kubrâ von Ibn Taimîya.)
 
Im Hadîth steht eine Unterweisung, dass jeder, der einem Gläubigen beim Verrichten einer Wohltätigkeit hilft, die gleiche Belohnung wie die des Handelnden erhält. Wenn der Gesandte mitteilte, dass jemand, der einen Teilnehmenden an Feldzügen ausrüstet, als jemand betrachtet wird, der an Feldzügen teilgenommen hat, so gilt das Gleiche für jemanden, der einen Fastenden beim Fastenbrechen speist oder zum Fasten ermutigt. Das Gleiche gilt auch für jemanden, der einem Haddsch- oder Umra-Durchführenden durch das hilft, was diesem bei dessen Haddsch oder Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) mehr Energie gibt, bis er diese vervollkommnet. In diesem Fall erhält er das Gleiche an dessen Belohnung.
 
Streben der rechtschaffenen Vorfahren nach dem Speisen Fastender:
 
- Abdullâh ibn Umar pflegte zu fasten und sein Fasten nur mit Bedürftigen zu brechen. Wenn seine Familienangehörigen ihn daran hinderten, nahm er kein Abendessen in dieser Nacht ein. Wenn ein Bittender zu ihm kam, während er aß, nahm er seinen Essensanteil und gab diesen dem Bittenden. Wenn er dann zurückkam, fand er seine Familienangehörigen das sich in der Schüssel befindliche übrige Essen einnehmen. Dann fasste er wieder die Absicht zum Fasten für den folgenden Tag, wobei er vorher nichts gegessen hatte.
 
- Al-Hasan Al-Basrî pflegte seine Glaubensbrüder zu speisen, während er freiwillig fastete und sie sich bei deren Essen erholen ließ.
 
- Es wurde von Hammâd ibn Abû Sulaimân überliefert, dass er jede Nacht im Monat Ramadân 50 Menschen beim Fastenbrechen speiste. Wenn dann die letzte Nacht im Ramadân kam, bekleidete er jeden von ihnen mit einem Gewand.
 
- Abû As-Sawwâr Al-Adawî sagte: „Es gab Männer aus dem Stamm Banû Adîy, die in dieser Moschee beteten. Keiner von ihnen brach allein sein Fasten ab. Wenn er jemanden fand, der mit ihm aß, aß er, sonst verteilte er sein Essen in der Moschee. Dann aß er es zusammen mit den Leuten.“
 
- Ein Rechtschaffener wünschte eine Art Essen, während er fastete. Man stellte das Essen bei seinem Fastenbrechen vor ihn. Dann hörte er einen Bittenden fragen: „Wer gibt dem treuen Wohlhabenden [Allâh] ein Darlehen?“ Er sagte: „Sein anbetend Dienender, der keine guten Taten verrichtet hat.“ Dann stand er auf, nahm die Schüssel und gab sie ihm. Dann verbrachte er die Nacht hungrig.
 
Andere Vorzüglichkeiten:
 
Aus der Anbetungshandlung des Speisens der Fastenden gehen viele Anbetungshandlungen hervor, zu denen Folgendes gehört:
 
- Freundschaftliche Beziehungen und Liebe zu denjenigen, denen Speisen gegeben werden. Dies gilt als ein Grund für das Betreten des Paradieses, und zwar gemäß den Worten des Propheten (): „Ihr werdet nicht das Paradies betreten, bis ihr den Glauben verinnerlicht, und ihr verinnerlicht den Glauben nicht, bis ihr euch gegenseitig liebt.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und erklärt von Al-Albânî für akzeptabel erklärt.)
 
- Zusammensitzen mit den Rechtschaffenen und Erwarten der Belohnung von Allâh hinsichtlich des Helfens Fastender beim Verrichten guter Handlungen, bei denen sie durch dein Essen mehr Energie gewonnen haben. Der hanbalitische Gelehrte Ibn Radschab sagte beim Erwähnen der Vorzüglichkeiten der Freigebigkeit im Ramadân, dass zu den wichtigsten von ihnen Folgendes gehört: „Helfen Fastender, Stehender zum Gebet in der Nacht und Allâhs Gedenkender beim Verrichten guter Handlungen. Dann verdient der Helfende das Gleiche an deren Belohnung.“
 
Zu den frohen Botschaften gehört, dass man findet, dass diese Vorgehensweise noch bestehen geblieben ist, bei der die Menschen sich zuvorzukommen suchen und ihr gemäß Generation auf Generation aufwächst. Aller Lobpreis gebührt also Allâh sowohl zuerst als auch zuletzt.
 
O Bruder, gib wenig Geld aus, damit du viel im Jenseits bekommst, und bereite einem Fastenden Freude durch das Speisen beim Fastenbrechen, damit du dich am Auferstehungstag freust! Beeile dich und vergiss nicht, dass du dich im Monat der Freigebigkeit und des Wohltuns befindest! Möge Allâh dich das Richtige treffen lassen und dir großzügig vergeben!
 
Möge Allâh Seinen Propheten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

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