Die Reue: Bedingungen und Rechtsnormen - Teil 2

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O Menschen! Die Reue ist eine Pflicht, die unmittelbar nach dem Begehen der Sünde zu erfüllen ist, wobei man sie nicht verschieben darf, weil Allâh und Sein Gesandter zu ihr aufforderten. Man muss nämlich die Aufforderungen Allâhs und Seines Gesandten auf der Stelle und eilends einhalten, weil niemand weiß, was ihn nach der Verschiebung trifft. Vielleicht überkommt ihn der Tod, sodass er nicht bereuen kann. Denn das Beharren auf der Sünde führt zur Hartherzigkeit, zum Fernsein von Allâh dem Hochmajestätischen und zur Schwäche des Glaubens, weil der Glaube durch das Verrichten guter Handlungen zunimmt und durch das Begehen der Sünden abnimmt und das Beharren auf der Sünde zum Gewöhnen an sie und zum Festhalten an ihr führt. Wenn sich die Seele also an etwas gewöhnt hat, fällt es ihr schwer sich davon fernzuhalten. In diesem Fall ist es schwierig für jemanden sich von seiner Sünde zu befreien. Der Satan öffnet ihm dann ein Tor anderer größerer Sünden. Deshalb sagten die Gelehrten und die Pädagogen: „Die Sünden sind ein Weg zum Islâm-Leugnen, wobei der Mensch in ihm von einer Phase in die andere übergeht, bis er von seiner Religion abfällt.“ Wir bitten Allâh um Wohlbefinden und Unversehrtheit!

 
O Gläubige! Die Reue ist nicht nur ein Wort, das man mit der Zunge ausspricht. Vielmehr muss es für sie Bedingungen und Elementarpflichten geben, damit sie angenommen und rechtens wird. Diese Bedingungen deduzierten die Hochgelehrten aus den Quellentexten der deutlichen Offenbarungsschrift und der Sunna des Propheten . Wir fassen diese Bedingungen wie folgt zusammen:
 
Erste Bedingung: Die Aufrichtigkeit gegenüber Allâh, dass der Mensch mit seiner Reue das Ehren Allâhs beabsichtigt, damit Allâh seine Reue annimmt und ihm seine vergangenen Sünden vergibt. Er soll damit weder Augendienerei gegenüber den Menschen noch Annäherung an sie oder das Abwenden des Schadens eines Sultans oder Rechtsprechenden beabsichtigen.
 
Zweite Bedingung: Bereuen begangener Sünden. In einem Hadîth steht: „Das Bereuen ist eine Reue.“ (Ahmad, Al-Hâkim / von Al-Albânî für authentisch erklärt). Der Grund dafür lautet, dass das Gefühl des Bereuens seitens eines Menschen darauf deutet, dass er bei der Reue aufrichtig ist.
 
Dritte Bedingung, wobei diese die wichtigste Bedingung der Bedingungen der Reue ist: Ablassen von der Sünde. Wenn es sich bei einer Sünde um das Unterlassen einer Pflicht handelt, dann bedeutet das Ablassen von dieser Sünde, dass man diese Pflicht tut, wie etwa jemand, der beim Gemeinschaftsgebet nachlässig ist. Will er sich nun reuevoll Allâh zuwenden, muss er das Gemeinschaftsgebet einhalten. Ist er bei der Pietät gegenüber den Eltern nachlässig, muss er die Pietät ihnen gegenüber wahren. Ist er ferner bei der Pflege der Verwandtschaftskontakte nachlässig, muss er die Kontakte zur Verwandtschaft pflegen usw.
 
Liegt die Sünde aber im Begehen etwas Haramen, muss man von ihm sofort ablassen und darf bei ihm auch nicht nur einen einzigen Moment bleiben. Gehört man beispielsweise zu denjenigen, die Ribâ (unerlaubten Zuwachs) nehmen, muss man sich von Ribâ durch deren Unterlassen, Vermeiden und Ausgabe des durch Ribâ erworbenen Geldes entledigen.
 
Besteht die Sünde im Betrug, Lügen über die Menschen und Untreue hinsichtlich anvertrauter Güter, muss man diesem entsagen. Hat man Geld durch diesen haramen Weg erworben, muss man es dessen Besitzer zurückgeben oder ihn um Verzeihung bitten. Geht es um eine Verleumdung, muss man von der Verleumdung der Menschen und vom Verletzen deren Ehre ablassen. Wenn jemand aber sagt, dass er sich reuevoll Allâh zuwendet, während er auf dem Unterlassen der Pflicht und dem Begehen des Haramen beharrt, nimmt Allâh diese Reue nicht an. Vielmehr gilt diese Reue als Spotten über Allâh. Wie kannst du dich denn reuevoll Allâh zuwenden, während du auf der Sünde Ihm gegenüber beharrst?
 
Wenn du jemandem durch Worte Schaden zugefügt hast, dass du ihn beispielsweise vor den Menschen beschimpft oder ihm Vorwürfe gemacht hast, musst du zu ihm gehen und ihn durch das um Verzeihung bitten, worüber ihr euch verständigt habt. Wenn er sogar sagt, dass er dir nur durch einen bestimmten Geldbetrag verzeihen würde, dann gib ihm diesen!
 
Vierte Bedingung der Bedingungen der Reue: Fester Entschluss, in der Zukunft zu dieser Handlung nicht zurückzukehren. Wenn du beabsichtigst zur Sünde zurückzukehren, wenn du eine Gelegenheit hast, ist die Reue nicht rechtens, wie etwa jemand, der mittels des Geldes die Sünde Allâh gegenüber begeht, indem er berauschende Getränke kauft und in Länder ob des außerehelichen Geschlechtsverkehrs und der Berauschung (Allâh behüte!) reist. Er wurde armselig und sagte: „O Allâh! Ich wende mich Dir ja reuevoll zu.“ Aber er lügt und beabsichtigt, dass er zu dieser Handlung zurückkehrt, wenn die Angelegenheiten wie früher werden. Dies stellt die Reue eines Unfähigen dar. Das bedeutet, egal ob er sich reuevoll Allâh zuwendet oder nicht, er kann die Sünde nicht begehen. Aus diesem Grund wird diese Reue von Allah nicht angenommen.
 
Fünfte Bedingung: Die Reue soll in einer Zeit erfolgen, in der die Reue angenommen wird. Wendet sich jemand reuevoll Allâh in einer Zeit zu, in der die Reue nicht angenommen wird, nutzt ihm die Reue nichts.
  
Möge Allâh euch und mich durch den ehrwürdigen Qurân segnen und euch und mich von den sich in ihm befindlichen Versen und weisen Aussagen profitieren lassen!
  
  

 

 

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