Der Qirân

3587 1974

1. Der Pilger tritt in den Ihrâm-Zustand der Umra und des Haddsch zusammen ein. Er sagt:

 
Labbaika Haddschan wa Umratan. (Hier bin ich zu Deinen Diensten für den Haddsch und die Umra.)
 
Wenn er Makka erreicht, verrichtet er den Tawâf Al-Qudûm. Wenn er möchte, kann er darauf den Sa'î (Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa) des Haddsch im Voraus verrichten.
 
Er bleibt in seinem Ihrâm bis zum Tarwiya-Tag, dem achten Tag von Dhû Al-Hiddscha.
 
2. Am achten Tag von Dhû Al-Hiddscha begibt er sich nach Minâ um dort bis zum neunten Tag zu bleiben.
 
3. Am Morgen des neunten Tages begibt er sich von Minâ nach Arafât. Er bleibt innerhalb der Grenzen von Arafât und gedenkt Allâhs und spricht zu Ihm Bittgebete bis Sonnenuntergang.
 
4. Nach Sonnenuntergang am Arafât-Tag begibt er sich nach Muzdalifa. Er betet dort das Abend- und Nachtgebet und verweilt bis zum Morgengebet.
 
5. Vor Sonnenaufgang des zehnten Tages begibt er sich von Muzdalifa nach Minâ. Wenn er entschuldigt ist, darf er bereits nach Mitternacht aufbrechen. Er bewirft dort die Dschamarât Al-Kubrâ, schlachtet sein Opfertier (Haddsch Al-Qirân) und rasiert oder kürzt seine Haare. Danach hat er den ersten Tahallul erreicht.
 
6. Er begibt sich nach Makka. Dort verrichtet er den Tawâf Al-Ifâda und danach den Sa'î, wenn er diesen nicht nach dem Tawâf Al-Qudûm verrichtet hat. Danach sind ihm wieder alle Dinge erlaubt, die ihm im Ihrâm verboten waren, auch seine Frauen.
 
7. Wenn er den Tawâf Al-Ifâda zu diesem Zeitpunkt nicht durchführen kann, kann er dessen Verrichtung auch bis zu den Taschrîq-Tagen (11.-13. Dhû Al-Hiddscha) hinauszögern.
 
8. Nachdem er sich am zehnten Tag aus dem Ihrâm-Zustand befreit hat, begibt er sich nach Makka um dort die Nacht zu verbringen und die Dschamarât zu bewerfen. Er verbringt dort die Nacht auf den elften und die Nacht auf den zwölften Dhû Al-Hiddscha, wenn er es eilig hat. Wenn nicht, verbringt er auch die Nacht auf den 13. Dhû Al-Hiddscha dort.
 
9. An den Taschrîq-Tagen bewirft er jeden Tag die drei Dschamarât nach dem Zenitstand der Sonne. Er bewirft zuerst die kleine, dann die mittlere und dann die große.
 
10. Wenn der Pilger die Handlungen der Taschrîq-Tage vollendet hat, verrichtet er den Tawâf Al-Wadâ (Abschieds-Tawâf) verbindlich. Menstruierende Frauen und Frauen, die sich im Wochenbett befinden, sind davon ausgeschlossen. Damit sind die Handlungen des Haddsch Al-Qirân beendet.

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