Spezielle Haddsch-Regeln für Frauen – Teil 1

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Ghusl vor dem Mîqât
 
Es ist eine Sunna für Frauen, vor dem Eintritt in den Ihrâm rituell zu duschen. Wenn die menstruierende Frau und die Wöchnerin den Mîqât (Ihrâm-Grenze) betreten, sollten sie sich waschen und in den Ihrâm eintreten und alle Rituale außer den Tawâf um die Ka'ba verrichten.
 
Basierend auf einem Hadîth sagt die Mehrheit der Gelehrten, dass es dem Mann und der Frau im Ihrâm erlaubt ist ein Bad zu nehmen, Wasser über den Kopf zu schütten und mit der Hand durchs Haar zu streichen, sei es wegen ritueller Unreinheit oder um sich abzukühlen oder wegen anderer unwesentlicher Gründe.
 
Manche Gelehrte empfehlen jedoch, dass eine Frau nur duschen sollte, wenn es notwendig ist, weil sie sich im Ihrâm befindet und mit den Handlungen des Haddsch beschäftigt ist. In der Tat ist das Duschen während des Ihrâm nur eine erlaubte Angelegenheit, die nicht empfohlen ist. Der Prophet Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh rühmt wahrhaftig die Leute von Arafât gegenüber den Bewohnern der Himmel, indem Er sagt: 'Blickt auf Meine anbetend Dienenden! Sie sind ungekämmt und voller Staub zu Mir gekommen!'“
 
Haarekämmen im Ihrâm-Zustand
 
Es ist äußerst unerwünscht, das Haar auf starke Weise zu kämmen, wodurch man verursacht, dass übermäßig viel Haar ausfällt, oder es unnötigerweise zu bürsten, während man im Ihrâm ist. Es ist erlaubt, es zu kämmen oder leicht zu bürsten oder den Kopf zu kratzen.
 
Farbe der Kleidung, die eine Frau im Ihrâm tragen kann
 
Die Kleidung der Frau sollte nicht attraktiv sein oder der Kleidung der Männer ähneln, also nicht eng, transparent oder zu kurz, sondern lose hängend, undurchsichtig und weit. Es ist einer Frau erlaubt Kleidung jeglicher Farbe, die sie wünscht, zu tragen, solange sie dem islâmischen Standard der anständigen Kleidung entspricht.
 
Tragen von Schmuck im Ihrâm
 
Es ist Frauen erlaubt Schmuck während des Ihrâm zu tragen. Es ist von Al-Buchârî überliefert, dass Âischa nichts am Tragen von Schmuck während des Ihrâm-Zustands auszusetzen hatte.
 
Bedecken des Gesichts
 
Eine Frau sollte beim Haddsch weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen. Der Prophet sagte: „Die Muhrima (eine Frau im Ihrâm) sollte weder ihr Gesicht bedecken noch Handschuhe tragen.“ Aber sie kann ihr Gesicht bedecken, wenn sie sich vor den Blicken der Männer fürchtet. Es ist überliefert, dass Âischa sagte: „An uns zogen Reiter vorbei, als wir mit dem Gesandten Allâhs im Zustand des Ihrâm waren. Wenn einer von ihnen neben uns ritt, bedeckten wir unser Gesicht. Wenn der Reiter an uns vorbei war, deckten wir das Gesicht wieder auf.“
 
Intimes oder nicht-intimes Liebkosen des Ehepartners
 
Wenn ein Mann im Ihrâm seine Ehefrau mit Lust berührt oder sie küsst, dann ist er verpflichtet die Fidya (Sühneleistung) zu erbringen – und das Gleiche gilt für Frauen. Wenn beim Mann nach dem Berühren seiner Frau Flüssigkeit austritt, muss er ein Schaf schlachten. Die Frauen müssen diesbezüglich dasselbe tun. Wenn sie kein Schaf finden oder sich keines leisten können, sollen sie stattdessen entweder Arme speisen oder fasten.
 
Verrichten des Haddsch ohne Mahram
 
Es gibt vier grundlegende Voraussetzungen, bevor der Haddsch verpflichtend wird. Bei diesen handelt es sich um folgende:
 
1. Die Person muss Muslim sein,
2. das Alter der Einsicht erreicht haben,
3. im Vollbesitz der geistigen Kräfte sein und
4. sie fähig sein die Haddsch-Reise körperlich und finanziell zu vollenden.
 
Frauen und Männer teilen beide diese Bedingungen. Allerdings gilt für die Frau eine zusätzliche Voraussetzung, bevor sie für das Nicht-Verrichten des Haddsch zur Verantwortung gezogen werden kann, und das ist die Begleitung eines Mahram (einer männlichen Person, die sie nicht heiraten darf).

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