Die Umra – Teil 1

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Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren sowie dessen Familie und dessen Gefährten!
 
 
Hier ein kurzer Überblick über die Riten der Umra:
 
 
1. Wenn derjenige, der die Umra beabsichtigt, den Mîqât erreicht, ist ihm empfohlen, sich zu reinigen und Ghusl (Ganzkörperwaschung) zu verrichten. Dies tut auch die Frau, selbst wenn sie ihre Periode hat oder sich noch im Wochenbett befindet. Allerdings vollzieht sie den Tawâf nicht, bis sie rein wird und Ghusl verrichtet hat. Der Mann parfümiert seinen Körper ohne die Ihrâm-Kleidung zu parfümieren. Wenn er Ghusl am Mîqât nicht verrichten kann, ist dies kein Problem. Es empfiehlt sich ihm, wenn er Makka erreicht hat, Ghusl vor dem Vollzug des Tawâf zu verrichten, wenn er dazu in der Lage ist.
 
 
2. Der Mann legt jegliche genähte Kleidung ab und legt ein nahtloses Ober- und Untergewand an. Es empfiehlt sich, dass diese beiden Kleidungsstücke weiß und sauber sind. Er lässt seinen Kopf frei. Die Frau hingegen betritt den Ihrâm-Zustand in ihrer gewohnten Kleidung, die weder verziert noch aufreizend ist.
 
 
3. Dann fasst er seine Absicht in seinem Herzen, den geweihten Platz zu betreten.
 
 
Er sagt: (Labbaika Umratan. Hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra!)
 
 
oder (Allâhumma labbaika Umratan. O Allâh, hier bin ich zu Deinen Diensten für die Umra!)
 
Und wenn der Pilger fürchtet, dass er die Riten nicht vollziehen kann, sei es aus Krankheit, Angst vor dem Feind oder Ähnlichem, sagt er:
 
(Wa in habasani Hâbisun fa Mahalli haithu habasni. Und wenn mich ein Hinderungsgrund aufhält, dann ist mein Ort dort, wo Er mich aufgehalten hat.)
 
Der Grund dafür ist der von Dubâ't bint Az-Zubair überlieferte Hadîth, in dem sie sagte: O Gesandter Allâhs , ich möchte den Haddsch (verrichten) und ich bin krank. Da entgegnete er: „Verrichte den Haddsch und lege fest, dass 'Mein Ort dort ist, wo Er mich aufgehalten hat!'“ Überliefert von Imâm Muslim und Anderen.
 
Dann spricht er die Talbiya des Propheten :
 
(Labbaika Allâhumma Labbaik, Labbaika la Scharîka laka Labbaik, Inna-l-Hamda wa-n-Ni'mata laka wa-l-Mulk, la Scharîka Lak. Hier bin ich zu Deinen Diensten, o Allâh, hier bin ich zu Deinen Diensten! Hier bin ich zu Deinen Diensten, Du hast keine Teilhaber, hier bin ich zu Deinen Diensten! Wahrhaftig, aller Lobpreis gebührt Dir, die Gnade ist nur von Dir, und die Herrschaft gehört nur Dir. Du hast keine Teilhaber.)


 

 


 

Er spricht die Talbiya vermehrt und gedenkt Allâhs und spricht Bittgebete. Wenn er die sakrosankte Moschee erreicht, ist es Sunna, den rechten Fuß vorauszusetzen. Dann spricht er wie beim Betreten anderer Moscheen auch:


 

(Bismillâh, wa-s-Salâtu wa-s-Salâmu alâ Rasulillâh, A'ûdhu billâhi-l-Athîm wa bi Wadschhihi-l-Karîm wa Sultânihi-l-Qadîm min Aschaitâni-r-Radschîm. Allâhumma-ftah lanâ Abwâba Rahmatik. Im Namen Allâhs! Und möge Er den Gesandten Allahs in Ehren halten und bewahren. Ich suche Zuflucht bei Allâh dem Gewaltigen und Seinem edlen Antlitz und Seiner alten Herrschaft vor dem gesteinigten Satan. O Allâh, öffne mir die Türen deiner Barmherzigkeit!)
 
Dann spricht er die Talbiya, bis er die Ka'ba erreicht.
 
4. Wenn er die Ka'ba erreicht, unterbricht er die Talbiya. Er begibt sich zum Schwarzen Stein und wendet sich diesem zu. Er berührt ihn mit seiner rechten Hand und küsst ihn, wenn er dazu in der Lage ist. Wenn Andrang herrscht, soll er jede Belästigung
 
Anderer vermeiden. Wenn er ihn berührt, sagt er: (Bismillâh wa-llâhu Akbar. Im Namen Allâhs und Allâh ist größer.)


 

Oder: (Allâhu Akbar. Allâh ist größer.)
 
Wenn er den Schwarzen Stein  nur schwer küssen kann, berührt er ihn mit seiner Hand oder einem Stock oder Ähnlichem und küsst den Gegenstand, mit dem er ihn berührt hat. Wenn er ihn nur schwer berühren kann, deutet er auf ihn und sagt:
 
(Allâhu Akbar. Allâh ist größer.)
 
Er küsst in diesem Fall aber nicht das, womit er auf ihn gedeutet hat. Damit der Tawâf (das rituelle Umschreiten der Ka'ba) gültig ist, muss die Person die kleine und große rituelle Reinheit (erreicht durch Wudû und Ghusl) besitzen. Denn der Tawâf ist wie das Gebet, bis auf die Rede, die während des Tawâf erlaubt ist.
 

 

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