Vollziehen des Haddsch und der Umra

5614 1824

Allâh der Erhabene sagt: „Und vollzieht den Haddsch und die Umra für Allâh! ...“ (Sûra 2:196). Dieser Satz am Anfang des edlen Qurân-Verses enthält zwei wichtige Dinge:

 
Erstens: Die Anweisung, Haddsch und Umra zu vollziehen, indem man deren Zeremonien so vollzieht, wie es Allâh und Sein Gesandter angeordnet haben, und nicht wie dieser oder jener sagt respektive als Fatwâ erteilt. Denn es gibt zur Zeit einige, die sich Gelehrte nennen und die Menschen zur Befolgung von Erlaubtem führen, was die Gelehrten aus eigener Bemühung erlaubt haben, und nicht zur Befolgung des religiös Erlaubten, das Allah Seinen anbetend Dienenden erteilt hat und von denen der Prophet sagte: „Allâh liebt es, dass man von Seiner Erlaubnis Gebrauch macht, so wie Er es hasst, dass man Ihm gegenüber Ungehorsam leistet.“ (Ahmad, von Al-Albânî als authentisch eingestuft) Diese Gelehrten wollen aber Erlaubtes hinzufügen, was weder Allâh noch Sein Gesandter erlaubt haben, nur weil Soundso dies gesagt und Soundso jenes als Fatwâ erteilt hat. Die Kinder Israel gingen deshalb zu Grunde, weil sie sich ihre Rabbiner und Mönche zu Götter neben Allâh genommen und sie [die Rabbiner und Mönche] ihnen das Verbotene erlaubt und das Erlaubte verboten hatten, worauf sie ihnen darin folgten.
 
Daher soll der Pilger sich davor hüten und seine Pilgerfahrt gemäß den Anweisungen Allâhs und Seines Gesandten ausführen. Der Prophet führte die Pilgerfahrt mit seinen Gefährten durch und sagte: „Übernehmt von mir eure Riten!“ (Ahmad, Muslim, An-Nasâ'î, von Al-Albânî als authentisch eingestuft) Wir müssen also unsere Riten vom Gesandten Allâhs durch dessen ehrwürdige Sunna übernehmen, und dies soll mit Milde sein, indem man die günstigen Gelegenheiten zum Vollziehen der Riten abwartet, ohne Übereile und Hektik, zumal Allâh der Erhabene die Zeiten zum Vollziehen der Riten so ausdehnte, dass der Muslim diese alle zu Beginn, in der Mitte oder am Ende der dafür festgelegten Zeiten vollziehen kann. Das Fehlverhalten der Menschen führt jedoch dazu, dass die Zeiten oder die Plätze der Riten knapp oder eng werden. Dem Muslim soll es vor allem darum gehen, die Riten so richtig wie möglich auszuführen, auch wenn ein bisschen später, solange er die dafür bestimmte Zeit nicht verpasst. Einige oder sogar viele Menschen wollen als Erste heimreisen, auch wenn das nur auf Kosten deren Pilgerfahrtsriten möglich ist. Einige lassen sogar die übrigen Riten von Anderen erledigen, wodurch sie die Pilgerfahrt nicht gemäß Allâhs Gebot vollzogen haben, nachdem sie die Reise, die Kosten und die Anstrengung auf sich genommen haben. Dies kommt natürlich vom Betrügen des Satans und von der das Böse gebietenden Seele.
 
Einige Leute führen unerlaubte Neuerungen und Veränderungen wie den Besuch von angeblichen Heiligtümern ein, die nicht zu den Riten gehören, wodurch man Zeit, Mühe und Geld vergeudet, indem man die Riten mangelhaft vollzieht, um einigen Sitten und Gebräuchen nicht zu widersprechen, oder den Aufrufern in den unerlaubten Neuerungen und im Fehlgehen zu folgen, indem man die religiösen Bestimmungen der Pilgerfahrt nicht lernt, so dass man sie gemäß der Anordnung Allâhs vollzieht, in der Er sagt: „Und vollzieht den Hadsch und die Umra ...“ (2:196). Diese Person hat hier durch diese Neuerungen und diesen Aberglauben, den er hinzugefügt hat, eine mangelhafte Pilgerfahrt vollzogen, so dass dies die Pilgerfahrt entweder fehlerhaft oder gänzlich ungültig macht. Das alles ist die Folge der blinden Nachahmung und des Nicht-Einhaltens der Worte des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!), als er sagte: „Übernehmt von mir eure Riten!“
 
Zweitens: Der Ausdruck „für Allâh“ im edlen Qurân-Vers bedeutet die Aufrichtigkeit bei der Pilgerfahrt, indem sie frei von Augendienerei und nur für Allâh vollzogen und damit nichts Weltliches beabsichtigt wird. Denn wenn die Pilgerfahrt und alle anderen Anbetungshandlungen Allâh gegenüber nicht aufrichtig verrichtet werden, werden sie nicht angenommen, weil Allâh der Erhabene sagt: „Wahrlich, Allâh gehört die aufrichtige Religion!“ (Sûra 39:3). Alle Handlungen und Worte bei der Pilgerfahrt sind an Allâh gerichtet, bei der Talbiya (während des Haddsch oft zu wiederholende Worte) zum Beispiel sagt man: „Hier bin ich zu Deinen Diensten, Du hast keinen Teilhaber!“ Beim Bittgebet am Arafa-Tag spricht man das beste Bittgebet, das der Prophet und die Propheten vor ihm gesprochen haben, nämlich „Es gibt keine Gottheit außer Allâh, Er ist allein, Er hat keinen Teilhaber, Ihm allein gehört die Herrschaft, und Ihm allein gebührt der Lobpreis, und Er hat zu allem die Macht.“ Zu Beginn des Umschreitens der Ka'ba sagt man beim Berühren des Schwarzen Steins oder beim Zeigen darauf mit der Hand: „Allâh ist größer!“, beim rituellen Lauf zwischen Safâ und Marwa sagt man: „Es gibt keine Gottheit außer Allâh, Er ist allein, Er hat keinen Teilhaber, Ihm allein gehört die Herrschaft, und Ihm allein gebührt der Lobpreis, und Er hat zu allem die Macht.“, und beim Werfen der Kieselsteine bei den Steinsäulen sagt man: „Allâh ist größer!“. Der Prophet sagte: „Das Umschreiten der Ka'ba, der Lauf zwischen Safâ und Marwa und das Werfen der Kieselsteine sind dafür vorgeschrieben, um Allâhs, mächtig und großartig ist Er, zu gedenken.“ (Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, Ahmad, Ad-Dârimî)
 
Die Pilgerreise basiert also auf der Einheit Allâhs des Mächtigen und Großartigen und der Aufrichtigkeit Ihm gegenüber, daher darf der Pilger weder einen Propheten noch einen Heiligen noch irgendein Geschöpf um Hilfe rufen, er darf keinen Segen bei einem Baum, Stein, Berg, Geburtshaus oder bei einem der angeblichen Überreste der Frommen zu erlangen suchen. Man darf um kein Grab und um keine Stätte laufen außer um die ehrwürdige Ka’ba, von der Allâh der Erhabene sagt: „Hierauf sollen sie … und das Umschreiten um das altehrwürdige Haus vollziehen.“ (Sûra 22:29)
 
Zum Vollziehen von Hadsch und Umra gehört auch, dass man Beischlaf, Streit, Frevel und Ungehorsam gegenüber Allâh unterlässt, denn Allâh der Erhabene sagt: „... Wer sich also in ihnen den Haddsch auferlegt hat: So gibt es kein obszönes Ansprechen und keine Lasterhaftigkeit und keine Streitigkeit während des Haddsch ...“ (Sûra 2:197), und der Prophet sagte: „Wer den Haddsch vollzieht und während diesem keinen Geschlechtsverkehr und keine Missetat begeht, der kehrt vom Haddsch zurück wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“ (Al-Buchârî)
 
Wir sollen also die Großartigkeit der Pilgerfahrt wahrnehmen und sie genau so durchführen, wie Allâh sie vorschreibt und wie Sein Gesandter sie durchgeführt hat, ohne auf die Meinungen von Soundso zu achten, die der Rechtleitung des Propheten widersprechen.

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