Die Veranstalter der Haddsch-Reisen und der Besitzer des gekrümmten Stocks

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In einem von Muslim nach einer Aussage von Dschâbir überlieferten Hadîth sagte der Gesandte Allâhs , nachdem er erklärt hatte, was ihm über das Paradies und das Höllenfeuer während des Gebets bei Sonnenfinsternis gezeigt wurde: "Es wird euch außer dem, was ich in diesem meinem Gebet gesehen habe, nichts Anderes versprochen. Die Hölle wurde gebracht, als ihr mich saht, wie ich mich aus Angst, dass ihre Flammen mich berühren könnten, zurückzog.Ich sah darin den Besitzer des gekrümmten Stocks, seine Eingeweide im Feuer hinter sich herziehend; er pflegte die Pilger mit seinem gekrümmten Stock zu bestehlen, und wenn er ertappt wurde, sagte er: ‚Es ist an meinem Stock hängengeblieben‘, doch wenn er nicht ertappt wurde, nahm er es mit.“

 
In einer weiteren, von Ahmad nach einer Aussage von Amr ibn Al-Aas überlieferten Überlieferung heißt es: „Ich sah den Besitzer des gekrümmten Stocks im Höllenfeuer, sich auf seinen Stab stützend. Er pflegte die Pilger mit seinem Stock zu bestehlen; wenn man es bemerkte, sagte er: ich bestehle euch nicht, sondern die Sachen bleiben an meinen Stab hängen."

In einer dritten, von An-Nasâ'i nach einer Aussage von Abdullah ibn Amr , vorhandenen Überlieferung sagte der Gesandte Allâhs : " ... bis ich darin den Besitzer des gekrümmten Stocks sah, der die Pilger mit seinem Stab bestahl; sich auf seinen Stab stützend sagte er: Ich bin der Stabdieb."
 
Dieser Besitzer des gekrümmten Stocks hat zwei große Sünden begangen: das Stehlen und das ungerechte Handeln gegenüber dem Besucher Allâhs bzw. den Gast Allâhs des Hocherhabenen. Wahrhaftig, der Pilger und auch der Umra-Durchführende gelten als Gäste Allâhs des Erhabenen, wie Ibn Chuzaima in seinem Sahîh-Werk das Kapitel über den Haddsch betitelte: "Kapitel über den Vorzug des Haddsch, denn ein Pilger gehört zu den Gästen Allâhs des Erhabenen.". Und auch Ibn Hibbân betitelte es so in seinem Sahîh-Werk: "Die Pilger und die Umra-Durchführenden gehören zu den Gästen Allâhs, des Hocherhabenen". In einem von Hibban und An-Nasâ'i, nach einer Aussage von Abu Huraira überlieferten Hadîth sagte der Gesandte Allâhs Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: "Die Gäste Allâhs sind drei: Der Mudschâhid, der Pilger und der Umra-Durchführende."
 
In einem von Ibn Mâdscha nach der Aussage von Ibn Umar überlieferten Hadîth sagte der Gesandte Allâhs : „Der Mudschâhid auf dem Wege Allâhs, der Pilger und der Umra-Durchführende sind Gäste Allâhs, die Er einlud, woraufhin diese die Einladung annahmen und Ihn baten und Er ihnen gab.“

"Die Gäste Allâhs", das heißt die zu Allâh dem Hocherhabenen gehen und Allâh den Erhabenen besuchen. Sie sind also die Gäste Allâhs des Barmherzigen. Sie beabsichtigen mit ihrer Reise die Nähe Allâhs des Erhabenen und streben die Belohnung und Zufriedenheit Allâhs an. Ibn Abbas sagte: "Hätten die [in Makka] Verweilenden um ihre Verpflichtung gegenüber den Pilgern gewusst, wären sie bei ihrer Ankunft zu ihnen gekommen um deren Reittiere zu küssen, denn sie sind die Gäste Allâhs des Erhabenen." (Von Al-Baihaqi überliefert). Al-Husain ibn Ali begegnete einer Gruppe von Pilgern, die sagten: "Wir wollen nach Makka." Er sagte: "Ihr seid die Gäste Allahs. Wenn ihr in Makka ankommt, so bittet Allâh um eure Bedürfnisse!" (Von Ibn Abu Schaiba überliefert).
 
Denke gut über den folgenden großartigen Qudsi-Hadîth nach: In einem von Ibn Hibbân und Al-Baihaqi nach einer Aussage von Abû Sa'îd Al-Chudri überlieferten Hadîth sagte der Prophet ): "Allâh der Hocherhabene sagt: Der anbetend Dienende, dessen Körper Ich Gesundheit verlieh und den Ich reichlich versorge, der jedoch trotzdem fünf Jahre vergehen lässt, ohne dass er Mich aufsucht.

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