Mehrmaliges Vollziehen des Haddsch und die religiöse Haltung dazu

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Der Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sowie dessen Familie und Gefährten!

 
Der Haddsch ist eine großartige Anbetungshandlung, die körperliche und finanzielle Anbetungshandlungen in sich vereint. Er ist auch eine Art Dschihâd um Allâhs willen, aber ohne Kampf, wie der Prophet sagte, und er ist die fünfte Elementarpflicht des Islâm. Der Haddsch jedes Jahr ist für die Umma eine Pflicht, da Allâh der Erhabene sagt: „... Und der Menschen Pflicht gegenüber Allâh ist der Haddsch zum Hause, wer den Weg dorthin ermöglichen kann ...(Sûra 3:97). Aus dieser Sicht ist der Haddsch eine Kollektivpflicht, für die Individuen ist er ein Mal im Leben für denjenigen eine Pflicht, der dazu in der Lage ist, wie Allâh sagt: „... wer den Weg dorthin ermöglichen kann ....“ Der Prophet sagte: „Den Haddsch muss man einmal (im Leben vollziehen). Alles darüber hinaus ist freiwillig.“ Dies gehört zur Barmherzigkeit Allâhs des Hochgepriesenen, weil der Haddsch des Geldes, der körperlichen Kraft und der langen Fahrten bedarf, und deswegen machte Allâh ihn nur für ein Mal im Leben zur Pflicht. Wer gesundheitlich und finanziell zum Haddsch fähig ist, der muss ihn selbst ausführen, wer aber finanziell fähig und gesundheitlich wegen einer andauernden körperlichen Unfähigkeit nicht in der Lage ist, der soll jemand Anderen beauftragen, der an seiner Stelle den Haddsch ausführt, und er soll die Haddsch-Kosten aus eigenem Vermögen finanzieren.
 
Das mehrmalige Vollziehen des Haddsch ist erwünscht, falls es zu keinen gesundheitlichen Schäden wegen der starken Gedränges und deren Gefahren führt. Gäbe es solche Schäden, dann ist es besser, auf den freiwilligen Haddsch zu verzichten, zumal es viele andere wohltätige Aktionen und viele Möglichkeiten für denjenigen gibt, der etwas Gutes tun will, wie zum Beispiel die Bedürftigen zu speisen, Arme zu unterstützen und sich an nützlichen wohltätigen Tätigkeiten zu beteiligen.
 
Man soll sich auch an die Regelungen halten, die der Staat zum Wohl der Haddschis erlassen hat, wie etwa die Festsetzung der Pilgerfahrerzahlen aus jedem Land.
 
Gegen diese Vorschriften darf man nicht verstoßen, indem man den Haddsch ohne Erlaubnis ausführt und sich dadurch der Verantwortlichkeit aussetzt, denn vielleicht begeht man deswegen während des Ihrâm-Zustands (Weihezustand des Haddschi) etwas Verbotenes, vielleicht kann man den Haddsch ob des starken Gedränges nicht wie erwünscht vollziehen, was dann dazu führt, dass man beim Vollziehen der religiösen Riten nach Erlaubnis sucht, und zwar insbesondere die Frauen, da sie großen Gefahren und Schwierigkeiten ausgesetzt werden.
 
Wer seine Pflicht erfüllt, für den ist es angemessener, den Haddsch unter diesen schweren Umständen nicht zu wiederholen und Anderen die Chance zu geben, die den Pflicht-Haddsch noch nicht vollzogen haben. Allâh der Erhabene sagt: „... Und arbeitet zusammen in frommer Güte und demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh und arbeitet nicht zusammen in Sünde und feindseligem Verhalten ...“ (Sûra 5:2), und Er sagt ferner: Allâh mutet einer Seele nur deren Leistungsvermögen zu ...“ (Sûra 2:286). Und wie wir schon erwähnt haben: Es gibt viele Bereiche für wohltätige Aktionen außer dem freiwilligen Haddsch, an denen sich der Muslim beteiligen kann, deren Belohnung sogar größer als der des freiwilligen Haddsch sein könnte, falls dieser leicht ist; wie ist es erst dann, wenn der Haddsch so schwer ist, wie es in unseren heutigen Tagen der Fall ist?
 
Es ist dann Allâh, der zum Erfolg führt und zum geraden Weg rechtleitet. Möge Allâh unseren Propheten Muhammad in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sowie dessen Familie und Gefährten!

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