Das Sichten der Mondsichel und das Bewerfen der Steinsäulen zwischen Übertretung und Überschreitung

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Die segensreichen Zeiten sind eine Gnade Allâhs des über jeden Mangel Erhabenen an seine anbetend Dienenden. Zu ihnen vermehrt der Fromme seine guten Taten und bereut seine Sünden und der Sündige kehrt zurück. Es ist ein Proviant für jeden, der nach Allâh und der jenseitigen Bleibe strebt. Wir alle sind solch ein Mensch. Zu den Verwehrten gehört, wer vom Weg dorthin abweicht, und zu den Glücklichen gehört, wer Allâh für das Erreichen dieser Zeiten dankt, Allâh häufig als Gottheit preist, Ihm anbetend dient und allgemein profitiert. Trotz der Tatsache, dass diese Zeiten so sind, wie ich sie beschrieben habe, wird die islâmische Umma von etwas heimgesucht, was das Sakrosankt-Sein dieser Zeiten stört. Es ist nicht weit entfernt von uns, was die Übertreter in den islâmischen Ländern machen, indem sie verbotenes Blut für erlaubt erklären und vieles zerstören, womit die Muslime nicht einverstanden sind.. Wir verschließen unsere Augen nicht vor den Verbrechen der leichtsinnigen Leute, über die oder über deren Mehrheit geschwiegen wird. Zu den abscheulichen Verbrechen, die die Übertretenden mit den leichtsinnigen Leuten zusammen begehen, gehört das Anfechten einer Fatwâ ohne Recht, Beweis oder einer Spur von Wissen. Und weil wir in diesen Tagen eine bedeutsame Zeit und besondere Tage empfangen, nachdem wir uns vom Ramadân verabschiedet haben, müssen wir uns den Fatwâs zuwenden, die einige Medienfachleute, Redner und Autoren über den Ramadân und den Haddsch erteilt haben. Der Artikel dreht sich um zwei Themen: Erstens die Sichtung der Mondsichel und zweitens das Bewerfen der Steinsäulen. Die zusammengefasste Meinung der Schreiber und ihresgleichen, die sich zu diesen beiden Themen geäußert haben, dreht sich um Folgendes:

 
1. Der Ruf nach einer gemeinsamen Sichtung der Mondsichel zu Beginn und Ende der Monate in allen islâmischen Ländern.
 
2. Anerkennung der astronomischen Berechnungen zu Beginn und Ende der Monate Ramadân und Dhû Al-Hiddscha.
 
3. Das Erteilen einer offiziellen Fatwa, dass man die Steinsäulen bereits vor dem Stehen der Sonne im Zenit bewerfen darf, vor allem am zwölften Dhû Al-Hiddscha.
 
Dies sind die gemäßigten Aussagen. Die abnormalen Aussagen hingegen stürzen in sich zusammen, noch bevor sie gestürzt werden. Bevor wir auf ihre Inhalte eingehen, möchte ich auf Folgendes hinweisen:
 
- Die unterschiedliche Sichtung der Mondsichel in den islâmischen Ländern ist kein neues, sondern ein altes Thema. Trotzdem nimmt es in der Tradition der islâmischen Rechtswissenschaften keinen großen Raum ein.
 
- Die Astronomen sind sich in ihren Berechnungen uneinig. Daher beobachten wir Unterschiede in der Festlegung der Monatsanfänge und der Regen- und Kältezeiten etc.
 
- Der Haddsch ist örtlich und zeitlich beschränkt. Dies muss bei jedem Vorschlag beachtet werden, um all seine Probleme zu lösen.
 
- Es ist gerecht zu sagen, dass die frühere Behandlung eines Themas kein Grund dafür ist, es nicht noch einmal zu erforschen. Bedingung ist aber, dass der Forschende dazu qualifiziert ist und diese Untersuchung ob eines islâmischen Interesses vornimmt. Wenn wir die „Fatwâs über die Mondsichtung und das Bewerfen der Steinsäulen“ der Journalisten und ihresgleichen betrachten, erkennen wir Folgendes:
 
1. Diese Fatwâs stellen eine Verletzung der Staatsmacht und eine deutliche Überschreitung ihrer Ordnung dar. Seit langer Zeit werden die Themen des Haddsch den offiziellen oder halboffiziellen wissenschaftlichen Organisationen, Gremien und Komitees vorgelegt. Dies geschieht immer noch und die Diskussion läuft angeregt. Als ob diesen Leuten die Gremien nicht genügen oder sie ihre Qualifizierung anzweifeln. Möglicherweise übersteigt die Angelegenheit diese Einrichtungen und wendet sich gegen den Gründer oder Vorsitzenden.
 
2. Diese Eindringlinge sind nicht qualifiziert. Keiner von ihnen ist ein Strebender nach Wissen, Astronom oder Ingenieur. Manche von ihnen haben höchstens davon gehört oder darüber auf eine unvollständige Weise etwas gelesen oder haben eine Leidenschaft für Themenüberschriften mit der Absicht, ihre falsche Bekanntheit zu schaffen.
 
3. Ein Großteil der Einwände der Schreiberlinge ist nahe oder ferne Kritik an den Gelehrten. Manche von ihnen sagten über die wissenschaftlichen und urteilenden Einrichtungen furchtbare Dinge, die nicht zu überliefern sind. Dies ist indes nicht nur verwunderlich, sondern das, was verwunderlich ist, besteht darin, dass niemand ihre Frechheit verurteilt und derjenige, der die Macht hat, nicht seiner Gelehrten und Gremien wegen erbost. Manche haben die Verantwortung für alle Unglücksfälle während des Haddsch den Gelehrten zugeschrieben, ohne dabei auf das Zusammenspiel verschiedener Faktoren bei den Unglücksfällen beim Haddsch zu achten. Und die Rechtsgutachten sind nicht die wichtigsten.
 
4. Die Konzentration auf die Sichtung der Mondsichel ist nur eine absichtliche Ablenkung der Menschen von den Dingen, die in den edlen Zeiten geschehen, wie das Verderben der Medien, die Entweihung der Sakrosankten des Fastens und die Vernachlässigung jedes positiven Gedankens, der möglicherweise nützlich wäre. Ziel der Konzentration auf das Bewerfen der Steinsäulen beim Haddsch ist das Nichtbeachten wichtigerer Dinge, die beim Haddsch geschehen, wie unislâmische Handlungen, die eventuell zum Götzendienst führen, und das fehlende Bewusstsein unter den Pilgern.
 
5. Die meisten von ihnen reden nicht über die Glaubensbedeutung des Fastens oder des Haddsch. Niemand von ihnen ist auf die Frage der islâmischen Einheit, die Situation der Muslime und ihrer Länder sowie ihrem Hin- und Herbewegen durch die Ereignisse der Fasten- und Haddsch-Zeit eingegangen.
 
6. Ihre Forderung nach einer offiziellen Fatwâ über das Bewerfen der Steinsäulen vor dem Stehen der Sonne im Zenit am 12. Tag ändert überhaupt nichts am Problem des Gedränges. Anstatt dem Menschengedränge nach dem Stehen der Sonne im Zenit werden sich Menschen nach Sonnenaufgang versammeln und das Gedränge wird unverändert bleiben, nur dass sich die Probleme früher zeigen.
 
7. Es ist darauf hinzuweisen, dass wir bei der Verfolgung der Artikel und Gespräche dieser Gruppe niemanden gefunden haben, der sich selbst damit beauftragt hat, über die Verwirklichung der Bedeutung des Glaubensbekenntnisses, die Götzendiener an den Gräbern, die Nachlässigkeit im Gebet etc. zu reden. Durch diese Verfolgung zeigt sich, dass das Bewerfen der Steinsäule und die Sichtung der Mondsichel ausgenutzt werden, um die Religion Allâhs und die islâmischen Gelehrten anzugreifen. Keiner dieser Weinenden um das Fasten und das Fastenbrechen hat an drei verschiedenen Tagen auch nur ein kritisches Wort über die Meinungsunterschiedlichkeit der Schia hinsichtlich der Glaubensgrundlage und ihre Verbrechen an ihren sunnitischen Mitbürgern geschrieben.
 
8. Ich befürchte, dass ihre Aussagen von irgendeiner schwachsinnigen oder zweifelhaften Person als Brücke verwandt werden, um durch sie Zweifel über die beiden sakrosankten Moscheen und die sakrosankten rituellen Kultstätten zu verbreiten.
 
9. Diese hinterhältigen, sündigen Aussagen torpedieren alle staatlichen Errungenschaften und deren Mühen mit allem, was sie an hohen Geldern und großem Zeitaufwand im Dienste der beiden sakrosankten Moscheen, der sakrosankten Kultstätten und deren Besucher investiert haben. Man hat das Recht einerseits auf diese Errungenschaften stolz zu sein und darüber andererseits angemessene wissenschaftliche Vorschläge anzubieten.
 
Abschließend schlage ich Folgendes vor:
 
1. Zusammenarbeit aller behördlichen Stellen, um die Stufe des Bewusstseins für die Regeln des Haddsch, deren Leichtigkeit und die Grundlagen der Sicherheit an den rituellen Kultstätten zu erhöhen. So sollte das Visum nicht ausgestellt werden, bis der Haddschi nachweisen kann, dass er an einem geprüften Programm zum Erlernen der Rechtsschule seines Landes teilgenommen hat. Man sollte den eintreffenden Pilgern überall bebilderte Ratgeber verteilen. Zu den wichtigsten Dingen gehört auch, dass man alle Medien in den Dienst mit einbezieht, um einen ordentlichen Haddsch und die Sicherheit der Pilger mit einem zielgerichteten, bestimmenden Programm zu gewährleisten. Nicht zu vergessen ist die Wichtigkeit des öffentlichen Stabes für Unterweisung und Fatwâ-Erteilung während des Haddsch.
 
2. Entfernung der gesamten Regierungsbüros aus Minâ, damit dort nur noch der bleibt, der dort unbedingt bleiben muss.
 
3. Organisation des Haddsch für offizielle Delegationen: Sie werden dazu verpflichtet, alle von Allâh gegebenen Erleichterungen beim Haddsch zu verwenden und alles, was die Menschen beengt, zu vermeiden. Dazu gehört die vollständige Beauftragung für den Haddsch, das verspätete Bewerfen der Steinsäule und die Erlaubnis, manche Teile der Haddsch-Riten zu verrichten, wenn das Gedränge abgenommen hat.
 
4. Überprüfung der Architektur der Wege zu den rituellen Kultstätten und ihren Zugängen, damit die Bewegung stromlinienförmig für die Fahrenden und für die Laufenden verläuft.
 
5. Verbreitung der verschiedenen Fatwâs zum Haddsch, solange sie nicht unangemessen sind, vorausgesetzt, man verpflichtet die Haddschis dazu nicht. Dabei ist wichtig, dass der Muftî die wichtigen Meinungen in einer Frage erwähnt und dann seine Wahl verdeutlicht.
 
6. Erstellung eines ständigen Gremiums für die monatliche Sichtung der Mondsichel: Dies bewirkt Genauigkeit, Vertrauen und die Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse des Gremiums monatlich.
 
Möge Allâh den Haddschis deren rituellen Kulthandlungen erleichtern, sie von ihnen annehmen und sie gemeinsam unversehrt und mit ihrer Belohnung in ihre Länder und zu ihren Familien zurückbringen! Möge Er diejenigen, die sich um die Angelegenheiten des Haddsch und dessen Durchführende kümmern, unterstützen und sie dafür belohnen!

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