Abû Huraira war bedacht darauf, dass seine Mutter dem Islâm beitrete. Er betete zu Allâh dem Erhabenen, ihr Herz für den Islâm zu öffnen. Eines Tages lud er sie zum Islâm ein, worauf sie erboste und den Gesandten beleidigte. Daraufhin eilte Abû Huraira weinend zum Gesandten und berichtete ihm: „O Gesandter Allâhs, ich habe meine Mutter regelmäßig zum Islâm einladend aufgerufen und sie hat es nicht von mir angenommen. Und heute habe ich sie einladend aufgerufen und daraufhin hat sie mich über dich hören lassen, was ich verabscheue. Bitte Allâh darum, Umm Abû Huraira rechtzuleiten.“ Er sagte: „O Allâh, leite Umm Abû Huraira recht!“
Abû Huraira ging voller Freude über das Bittgebet des Gesandten hinaus und zu seiner Mutter. Er fand die Tür verschlossen und hörte Wasser, das verschüttet wurde. Seine Mutter duschte sich. Als seine Mutter seine Schritte hörte, sagte sie: „Bleib stehen, o Abû Huraira!“ Dann zog sie ihr Gewand an, öffnete die Tür und sagte: „O Abû Huraira, ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist!“ Abû Huraira freute sich sehr über den Übertritt seiner Mutter zum Islâm. Er ging zum Gesandten Allâhs und berichtete ihm davon. Dieser lobpries Allâh und sagte: „Gut!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Die Eltern sind der Grund für das Vorhandensein des Menschen. Sie strengen sich an, um die Kinder zu erziehen und ihnen Ruhe zu verschaffen. Allâh der Erhabene macht Seinen anbetend Dienenden die Güte gegenüber den Eltern zur Pflicht. Der Erhabene sagt: „Und dein Herr hat verfügt, dass ihr niemandem anbetend dient außer Ihm und den Eltern gegenüber Wohltaten erweist ...“ (Sûra 17:23).
Und der Erhabene sagt weiterhin: „Und dient anbetend Allâh und gesellt Ihm nichts bei! Und den Eltern liebevolle Güte ...“ (Sûra 4:36).
Und ebenso: „Und Wir befehlen dem Menschen dessen Eltern an. Seine Mutter hat ihn mit Schwäche über Schwäche getragen, und seine Entwöhnung ist innerhalb von zwei Jahren, so dass du Mir und deinen Eltern dankst. Zu Mir ist der letztendliche zu erreichende Aufenthaltsort.“ (Sûra 31:14).
Und ferner: „Und Wir befehlen dem Menschen liebevolle Güte an. Seine Mutter hat ihn mit Unannehmlichkeit getragen und sie hat ihn mit Unannehmlichkeit zur Welt gebracht. Die Schwangerschaft mit ihm und seine Entwöhnung sind dreißig Monate ...“ (Sûra 46:15).
Der Gesandte Allâhs hielt zur Güte gegenüber den Eltern an, indem er sagte: „Wen es erfreut, dass ihm seine Lebensdauer gesegnet und seine Versorgung vermehrt werden, der soll seinen Eltern gegenüber gütig sein und seine Verwandtschaftsbande pflegen.“ Überliefert von Imâm Ahmad.
Er sagte: „Verächtlich ist er, verächtlich ist er, verächtlich ist er.“ Man fragte: „Wer, o Gesandter Allâhs?“ Er erwiderte: „Wer seine Eltern im hohen Alter erlebt, einen von beiden oder beide, und daraufhin nicht in das Paradies eingeht.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Jeder Muslim muss seine Eltern gütig behandeln. Folgende Dinge gehören unter Anderem zur guten Behandlung gegenüber den Eltern:
1. Ihnen Liebe und Zuneigung schenken: Der Muslim weiß, dass seine Eltern einen großen Vorzug besitzen, weil sie sich für sein Wohlbefinden abmühten. Zudem weiß er, dass er nicht in der Lage ist, auch nur einen Teil dieser Mühen zurückzuzahlen, egal wie sehr er sich anstrengt.
Ein Mann kam zum Propheten und sagte zu ihm: „O Gesandter Allâhs, ich habe meine Mutter auf sehr heißem Boden circa 10 km auf meinem Nacken getragen. Habe ich ihr somit ausreichend gedankt?“ Der Prophet entgegnete: „Vielleicht entspricht dies einer Wehe.“
Er sagte weiter: „Wer seine Eltern zufriedengestellt hat, der hat Allâh zufriedengestellt. Und wer seine Eltern erbost hat, der hat Allâh erbost.“ Überliefert von Al-Buchârî in seinem Werk Al-Adab Al-Mufrad.
2. Gehorsam ihnen gegenüber: Der Muslim gehorcht seinen Eltern in allen Dingen, die sie ihm anordnen, außer wenn sie ihm eine Sünde auftragen. Denn man soll keinem Geschöpf Gehorsam leisten, wenn man dadurch Dem Schöpfer Ungehorsam leistet.
3. Ihre Versorgung: Der Muslim versorgt seine Eltern, speist und kleidet sie, um das Wohlgefallen Allâhs zu erlangen.
Wenn das Kind vermögend ist und die Eltern einen Teil dieses Vermögens benötigen, muss es ihnen dieses zur Verfügung stellen. „Ein Mann kam zum Propheten und sagte: O Gesandter Allâhs, ich habe Vermögen und einen Vater. Mein Vater möchte mein Geld nehmen. Der Prophet entgegnete ihm: Du und dein Vermögen gehören deinem Vater.“ Überliefert von Ibn Mâdscha.
4. Gütiges Benehmen: Der Muslim bemüht sich darum, seinen Eltern gütig gegenüber zu sein, selbst wenn sie keine Muslime sind. Asmâ bint Abû Bakr sagte: „Meine Mutter kam als Götzendienerin in der Zeit von Quraisch zu mir. Ich fragte: O Gesandter Allâhs, meine Mutter kam zu mir in Hoffnung [mit mir Kontakt zu haben]. Soll ich den Kontakt zu meiner Mutter pflegen? Er antwortete: Ja, pfleg den Kontakt zu deiner Mutter!“ Überliefert von Imâm Muslim.
Nachdem Sa‘d ibn Abû Waqqâs zum Isâm übergetreten war, enthielt sich seine Mutter des Essens und Trinkens, bis Sa‘d seine Religion wieder verlassen würde. Er blieb aber beständig beim Glauben an Allâh und weigerte sich, seiner Mutter im Ungehorsam gegenüber Allâh zu gehorchen. Er sagte ihr: „O Mutter, selbst wenn du 100 Seelen besäßest, die eine nach der anderen vergehen, würde ich meine Religion nicht verlassen. Wenn du möchtest, iss oder iss nicht!“
Daraufhin sandte Allâh der Majestätische Sein Wort: „Wenn sie beide sich aber darum bemühen, dass du Mir beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen beiden nicht! Und geh mit ihnen beiden im Diesseits in rechter Weise um! ...“ (Sûra 31:15).
5. Wahrung ihrer Gefühle: Der Muslim hütet sich vor jeder noch so kleinen Sache, die seinen Eltern schaden könnte, selbst vor dem Wort „Pfui!“. Allâh der Erhabene sagt: „... so sag denn nicht Pfui! zu ihnen und weise sie nicht scheltend ab und führ mit ihnen ehrerbietige Rede!“ (Sûra 17: 23).
6. Die Eltern werden nicht mit ihren Namen gerufen: Das Kind ruft seine Eltern mit „O Mutter!“ oder „O Vater!“ und ruft sie nicht mit ihren Namen. „Abû Huraira sah zwei Männer und fragte den einen nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis der beiden. Er entgegnete: Es ist mein Vater. Abû Huraira sagte ihm: Ruf ihn nicht mit seinem Namen, geh nicht vor ihm und setz dich nicht vor ihm!“ Überliefert von Al-Buchârî in dessen Werk Al-Adabu-l-Mufrad.
7. Sitz nicht, wenn die Eltern stehen und geh nicht vor ihnen! Es ist nämlich kein gutes Benehmen gegenüber den Eltern zu sitzen, wenn sie stehen, oder die Beine auszustrecken, wenn sie einem gegenüber sitzen, etc.
Man muss sich in ihrem Beisein benehmen und sich demütig verhalten. Der Erhabene sagt: „Und senk für sie beide den Flügel der Demut aus Barmherzigkeit und sag: Mein Herr, erbarm Dich ihrer beider, wie sie mich im jungen Alter aufgezogen haben!“ (Sûra 17:24).
8. Man bittet sie um Erlaubnis für den Auszug in den Kampf: Dies gilt, wenn der Kampf eine kollektive Pflicht ist. „Der Gesandte Allâhs fragte einen Mann, der zum Propheten aus dem Jemen kam und in den Kampf ziehen wollte: Sind deine Eltern im Jemen? Er erwiderte: Ja! Dann fragte ihn der Prophet , ob sie ihm die Erlaubnis gegeben hätten oder nicht. Der Mann sagte: Nicht! Daraufhin sagte der Prophet zu ihm: Kehr zurück und bitte sie um Erlaubnis! Wenn sie dir die Erlaubnis geben [, dann zieh in den Kampf]! Und wenn nicht, dann geh mit ihnen in gütiger Weise um!“ Überliefert von Imâm Ahmad.
Wenn der Krieg individuelle Pflicht ist, wie im Falle eines feindlichen Angriffs auf das Land, dann benötigt man ihre Erlaubnis nicht.
9. Man darf Frau und Kinder ihnen gegenüber nicht bevorzugen: Der Prophet berichtete uns von Dreien, die durch die Wüste zogen und dazu gezwungen waren, in einer Höhle zu übernachten. Als sie sie betreten hatten, fiel ein großer Fels von der Oberseite des Berges hinab und verschloss den Eingang der Höhle. Sie versuchten, den Fels zu bewegen, schafften es aber nicht. Die drei wussten, dass sie zu Grunde gehen würden. Daraufhin dachte jeder über eine von ihm verrichtete fromme Tat nach, ob derer er zu Allâh beten sollte, damit Allâh sie aus ihrer Not befreie. Einer von ihnen sprach: „O Allâh, meine Eltern waren alt und ich ging immer hinaus, um die Herde zu hüten und sie dann zu melken. Dann kam ich zurück und ging zu meinen Eltern, die davon tranken. Dann gab ich meinen Kindern, meiner Familie und meiner Frau zu trinken. Eines Nachts verspätete ich mich und als ich kam, schliefen die Eltern. Ich mochte sie nicht aufwecken und die Kinder weinten zu meinen Füßen bis zum Morgen. O Allâh, wenn Du weißt, dass ich dies im Streben nach Deinem Angesicht getan habe, dann befreie uns aus dem, worin wir uns befinden!“
Auch die anderen beiden beteten und erwähnten weitere rechtschaffene Handlungen und so bewegte sich der Fels zur Seite und sie befreiten sich aus der Höhle auf Grund des Sohnes, der seine Eltern gütig behandelt hatte, sowie durch die guten Charakterzüge seiner Gefährten. (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).
So ist der Muslim, er bevorzugt seine Eltern vor seinen Kindern und seiner Frau. So gibt er seinen Kindern und seiner Frau ein gutes Beispiel in puncto Güte den Eltern gegenüber. Wenn er und seine Frau altern, werden ihre Kinder so gütig zu ihnen sein, wie auch sie zu ihren Eltern gütig waren. Es ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Verhaltet euch gegenüber euren Eltern gütig, dann verhalten sich eure Kinder euch gegenüber gütig!“ Überliefert von At-Tabarânî.
10. Sprechen von Bittgebeten für sie zu deren Lebzeiten und nach deren Ableben: Der Muslim spricht für seine Eltern vermehrt Bittgebete zu deren Lebzeiten und auch nach deren Ableben. Der Qurân berichtet uns von der Aussage des Propheten Noahs : „Mein Herr, vergib mir und meinen Eltern und demjenigen, der als den Glauben Verinnerlichender mein Haus betritt, und den den Glauben verinnerlichenden Männern und den den Glauben verinnerlichenden Frauen! ...“ (Sûra 71:28).
Der Prophet sagte: „Wenn der Mensch verstirbt, enden seine Taten außer drei: Eine dauerhafte Spende, Wissen, mit dem er Nutzen gebracht hat, und ein frommes Kind, das für ihn Bittgebete spricht.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Der Muslim bittet für seine Eltern um Vergebung und begleicht deren Schulden und hält deren Gelöbnis ein. Er liest Qurân und schenkt ihnen diese Belohnung, spendet in ihrem Namen etc.
11. Guter Umgang mit ihren Freunden auch nach ihrem Ableben: Der Muslim pflegt den Kontakt zu den Freunden der Eltern und verhält sich ihnen gegenüber gütig, wie es die Eltern vorher getan haben. Er sagte: „Wer den Kontakt zu seinem Vater im Grab pflegen möchte, der soll den Kontakt zu den Glaubensbrüdern seines Vaters nach ihm pflegen.“ Überliefert von Ibn Hibbân und Abû Ja‘lâ. Er sagte auch: „Die beste Art der Güte seitens eines Menschen ist die Pflege des Verhältnisses zu den geliebten Angehörigen seines Vaters.“ Überliefert von Imâm Muslim.
Der Muslim ist bedacht darauf, seine Eltern zufriedenzustellen, denn durch ihre Zufriedenheit erlangt er die Zufriedenheit Allâhs des Majestätischen.