Verhaltenskodex für Arbeit

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Eines Morgens saßen die Prophetengefährten mit dem Gesandten Allâhs . Sie sahen einen starken Mann, der schnell zu seiner Arbeit lief. Die Prophetengefährten wunderten sich über seine Stärke und Aktivität und sagten: „O Gesandter Allâhs! Wenn dies auf dem Weg Allâhs wäre, wäre es besser für ihn.“ Da erklärte ihnen der Gesandte Allâhs die Arten guter Handlung, indem er sagte: „Wenn er auszog, damit er für seine Kinder sorgt, so ist er auf dem Weg Allâhs, und wenn er auszog, damit er für seine betagten Eltern sorgt, so ist er auf dem Weg Allâhs, und wenn er auszog, um zu prahlen, so ist er auf dem Weg des Satans.“ (Authentischer von At-Tabarânî überlieferter Hadîth.)

 

Der Islâm ist die Religion der Arbeit, nämlich die Arbeit für das Diesseits und für das Jenseits. Der Erhabene sagt: „Und trachte mit dem, was Allâh dir gegeben hat, nach der jenseitigen Wohnstätte und vergiss nicht deinen Anteil am Diesseits! ...“ (Sûra 28:77). Allâh der ob der Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene fordert zur Arbeit, zur Bemühung auf Erden und zum Essen von der Versorgung Allâhs auf. So sagt der Erhabene: „Er ist Derjenige, Der für euch die Erde fügsam macht. Zieht also durch ihre Gebiete und esset von Seinem Lebensunterhalt! Und zu Ihm ist die Auferstehung.“ (Sûra 67:15).

 

Der Gesandte hielt zur Arbeit an. So sagte er: „Werkt! Jedem ist nämlich der Weg erleichtert, das zu tun, wozu er erschaffen wurde.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim). Alle Propheten waren bei der Arbeit und der Bemühung ein Vorbild für uns. Es gibt keinen Propheten, der nicht Schafe gehütet hätte. Jeder Prophet hatte ein Gewerbe und einen Beruf, den er übernommen hatte.

 

Der Prophet beteiligte sich mit seinen Gefährten an verschiedenen Handlungen und unterschied sich nicht von ihnen, wie es beim Errichten der Moschee oder beim Ausheben des Grabens der Fall war, indem er also Sand und Steine trug.

 

Für die Arbeit und die Bemühung um die Versorgung gibt es Verhaltensregeln, an denen ein Muslim festhalten muss, zu denen folgende gehören:

 

Vergegenwärtigen der Absicht: Ein Muslim beabsichtigt mit seiner Arbeit das Erfüllen körperlicher Ansprüche aus dem Halâlen, das Sich-Fernhalten vom Harâmen, das Gewinnen von mehr Energie für das anbetende Dienen gegenüber Allâh und die Kultivierung der Erde. Kein Zeitaufschub bei der Arbeit: Ein Muslim verrichtet seine Handlungen zu deren Zeiten ohne Aufschieben. Eine Weisheit besagt: „Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!“ Früh Zur Arbeit gehen: Der Prophet sagte: „O Allâh, segne die frühzeitige Arbeit meiner Umma!“ (Authentischer von At-Tirmidhî überlieferter Hadîth, Ibn Mâdscha und Ahmad.)

 

Ernsthaftigkeit bei der Arbeit: Ein Muslim soll ernsthaft, aktiv und ohne Langsamkeit oder Faulheit zu seiner Arbeit gehen, denn „Ohne Fleiß kein Preis!“.

 

Vervollkommnung der Arbeit: Ein Muslim soll nach seinem Vermögen seine Arbeit vervollkommnen und sie gut machen. Der Prophet sagte: „Wahrhaftig! Allâh liebt es, wenn jemand von euch eine Arbeit verrichtet, dass er diese gut macht.“ (Gesunder von Al-Baihaqî überliefert Hadîth). Er sagte ebenso: „Allâh hat gutes Vorgehen bei jeder Sache vorgeschrieben. Wenn ihr nun tötet, so tötet auf gute Weise, und wenn ihr schlachtet, so schlachtet auf gute Weise. So soll ein jeder von euch seine Klinge schärfen und sein Schlachttier beruhigen!“ (Überliefert von Muslim.)

 

Bescheidenheit: Hochmut ist bei allen Angelegenheiten zu missbilligen, wobei der Prophet vor ihm warnte. So sagte er: „Niemand wird ins Paradies kommen, der auch nur im Gewicht eines Stäubchens Hochmut in seinem Herzen hat.“ (Authentischer von Abû Dâwûd, At-Tirmidhî und Ahmad überlieferter Hadîth). So soll jeder Vorgesetzte gegenüber seinen Untergebenen bescheiden sein und jeder Untergebene mit seinem Vorgesetzten zusammenarbeiten. Wir haben im Gesandten Allâhs ein schönes Vorbild. Er pflegte nämlich sowohl seinen Gefährten bei der Arbeit, die sie übernahmen, als auch seiner Familie in großer Bescheidenheit zu helfen.

 

Nicht-Ablenken vom anbetenden Dienen und vom Verrichten guter Handlungen durch die Arbeit des Diesseits: Ein Muslim arbeitet, damit er ein gutes Einkommen für sich und für seine Familie erhält. Wenn er arbeitet, soll er sich also der Verwirklichung der Anweisung Allâhs vergewissern. Allâh sagt: „...Zieht also durch ihre Gebiete und esset von Seinem Lebensunterhalt! ...“ (Sûra 67:15). Wenn die Arbeit ob des Erwerbs des Lebensunterhaltes und des Sich-Enthaltens der Bitte um etwas eine Anbetung per se ist, soll dies uns nicht vom Gehorsam gegenüber Allâh bei weiteren Anbetungshandlungen ablenken, zu denen wir verpflichtet sind.

 

Sich-Fernhalten von harâmer Arbeit: Ein Muslim soll eine Arbeit wählen, die zu keinem schariatischen Grundsatz in Widerspruch steht. So soll er nicht beim Verkauf von Alkoholika oder Ähnlichem tätig sein.

 

Treue: Ein Muslim soll bei seiner Arbeit treu sein. Er soll weder betrügen noch sich untreu verhalten oder für seine Arbeit eine Bestechung annehmen. Er soll die Geheimnisse der Arbeit bewahren und die Arbeit vollkommen verrichten. Ebenso soll der Arbeitgeber die Rechte der Arbeiter wahren. So bezahlt er für sie einen angemessenen Lohn, ohne dass er sie ungerecht behandelt. Er soll sie nicht mit einer Arbeit beauftragen, die sie nicht vermögen, und ihnen die gesellschaftliche und medizinische Versorgung, die sie brauchen, zur Verfügung stellen.

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