Die praktische Pflicht:
Was die praktische Pflicht betrifft, die wir zusammen mit Allâhs Erlaubnis anwenden wollen, so lautet sie wie folgt:
Erstens: Aufzählung der Sünden in schriftlicher Weise ab der Pubertätszeit bis jetzt
Dies gilt als Vorbereitung dafür, diese Sünden zu bereuen. Wenn die Sünden nämlich einer Seele vorgelegt werden, ergibt sie sich, erniedrigt sie sich und beeilt sie sich zur Reue. Nachstehend gibt es die Arten der Sünden, durch die du deine vergangenen Sünden zählen kannst:
Die Sünden der Gliedmaßen, wie etwa Sünden der Zunge, wie Verleumdung, Lügen, Verspottung und Spott über Andere, Sünden der Augen, wie das Anblicken dessen, was Allâh verboten hat, Sünden der Ohren, Sünden beider Hände, Sünden beider Füße und Sünden der Schambereiche.
Die Sünden der Herzen, wie Hochmut gegenüber Anderen und deren Beneiden, Ungerechtigkeit, Prahlerei gegenüber Anderen, Sich-Wundern und Stolz.
Die Nachlässigkeit beim Wahren der Rechte: Wie etwa das Recht der Eltern, der Verwandtschaftsbande, des Gebietens des Rechten und Verbietens des Verwerflichen und des einladenden Aufrufs zu Allâh.
Die Nachlässigkeit bei den guten Taten, wie etwa die Verschiebung des rituellen Gebets von dessen eigentlicher Zeit.
Zweitens: Versuche eine schriftliche Aufzählung der Gnadenerweise Allâhs dir gegenüber zu unternehmen!
Denn so erkennst du das Ausmaß deiner Nachlässigkeit beim Recht deines Herrn und erreichst die Phase der Verzweiflung bei der Aufzählung der Gnaden Allâhs dir gegenüber. Der Erhabene sagt: „Und Er gab euch von allem, um was ihr batet. Und wenn ihr die Gnadenerweise Allâhs aufzähltet, errechnetet ihr sie nicht. Wahrhaftig! Der Mensch ist gewiss höchst ungerecht, höchst undankbar!“ (Sûra 14:34).
Dann vergleiche Sein zu dir herabkommendes Gute mit deinem zu Ihm hinaufsteigenden Schlechten! In jener Stunde wirst du in Tränen ausbrechen und wird dein Herz zart, als ob du Folgendes sagen würdest: „Ich erkenne Deine Gnade an mir und ich bekenne meine Sünden. Vergib mir, denn es vergibt niemand die Sünden außer Dir!“ (Überliefert von Al-Buchârî.)
Wenn du aus tiefen Herzen die Sünden bereut hast und Tränen aus deinen Augen vergossen wurden, beeile dich zum dritten Schritt, nämlich:
Drittens: Das Gebet der Reue
Du sollst also sofort von jeder von dir begangenen Sünde ablassen. Dann führst du die Empfehlung des Propheten durch, bei der er dir durch seine Worte gute Nachricht bringt: „Es gibt keinen anbetend Dienenden, der eine Sünde begeht und dann die Gebetswaschung vollzieht und es gut macht, zwei Rak‘as verrichtet und Allâh um Vergebung dieser Sünde bittet, ohne dass Allâh ihm vergibt.“ (Von Al-Albânî im Werk Sahîhu-l-Dschâmi für authentisch erklärt.)
Danach sollst du dich fest entschließen, zu den Sünden nicht zurückzukehren. Dadurch erlebst du den besten Tag seit deiner Geburt.
Viertens: Vermeide auf der Stelle die schlechten Kameraden
Brich all deine Beziehungen zu ihnen ab, denn sie sind Wegelagerer auf deinem Weg zu deinem Herrn. Hat Allâh dir bei der Befreiung von ihnen Erfolg gewährt, gilt dies als eine große Frohbotschaft, dass Allâh der Erhabene deine Reue angenommen hat.
Fünftens: Schreib dir ein tägliches Programm für den Gehorsam gegenüber Allâh dem Erhabenen
Durch dieses Programm sollst du das nachholen, was du versäumt hast, wie etwa Fernsein vom Gehorsam gegenüber Allâh und Vernachlässigung Seines Rechtes, wobei dieses Programm Rezitieren dessen, was dir vom Qurân leichtfällt, Aussprechen der vom Propheten überlieferten Formulierungen für das Gedenken Allâhs, zeitlich begrenztes Aufstehen zum rituellen Gebet in der Nacht und Fasten tagsüber beinhalten soll. Dies soll allmählich und in einer realistischen Weise geschehen.
Sechstens: Besuche regelmäßig einen wöchentlichen Unterricht in einer der Moscheen Allâhs!
Denn auf diese Weise kannst du deinen Kontakt zu deinem Herrn und zu den Rechtschaffenen unter Seinen anbetend Dienenden vertiefen. Sie sind nämlich deine Begleiter auf dem Weg des Glaubens. Halte also an ihrer Freundschaft fest und lass deine Augen nicht über sie hinwegsehen! (Hizzatu-l-Imân von Farîd Mannâ).
Zum Schluss erinnere dich daran, dass du bei all deinen Angelegenheiten des Herrn der Himmel bedürftig bist. Du hast deiner Seele Unrecht getan und sie hat dir Unrecht getan. Sei deines Herrn bedürftig und ergib dich, wie dich der seines Herrn bedürftige Erzieher Ibn Al-Qaiyim () gelehrt hat: „Zu den Dingen, die auf die richtige Reue hinweisen, gehört eine besondere einzigartige Niedergeschlagenheit, die ein Herz trifft und sich nur auf einen Sündigen bezieht. Dieser Zustand erfolgt weder durch Hunger noch bloße Liebe, sondern es geht um eine Angelegenheit, die all dies übertrifft, nämlich eine vollkommene Niedergeschlagenheit des Herzens vor dem Herrn (Allâh), die sich des Herzens vollständig bemächtigt und dieses vor seinem Herrn erniedrigt und demütigt.
Nichts ist Allâh dem Erhabenen lieber als diese Niedergeschlagenheit, Demut, Selbsterniedrigung, Demütigung, Unterwerfung und Ergebenheit Ihm gegenüber.
Wie schön, um Allâhs willen, ist es, wenn der Bereuende die folgenden Worte in dieser Situation spricht: Ich bitte Dich durch Deine Allmacht und meine Erniedrigung, dass Du mir Barmherzigkeit erweist. Ich bitte Dich durch Deine Macht und meine Schwäche, durch Deine Unbedürftigkeit und meine Bedürftigkeit zu dir. Da stehe ich als Lügner und Sünder vor Dir. Du hast viele anbetend Dienende außer mir, wohingegen ich keinen Herrn außer Dir habe.
Es gibt weder Geborgenheit noch Rettung vor Dir außer bei Dir. Ich bitte Dich die Bitte eines Bedürftigen, flehe zu Dir das Flehen eines Demütigen und Sich-Erniedrigenden, spreche Bittgebete jemandes, der Angst hat und blind ist. Ich bitte Dich wie jemand, dessen Hals Dir unterworfen ist, der sich vor Dir erniedrigt, dessen Augen bittere Tränen vergießen und dessen Herz sich vor Dir erniedrigt.
Dies und Ähnliches gehören zu den Auswirkungen der angenommenen Reue. Wer dies in seinem Herzen nicht findet, der soll seine Reue in Zweifel ziehen und sie dann verbessern.“ (Madâridschu-s-Sâlikîn von Ibn Al-Qaiyim).
Ritterliche Helden der Reue – Teil 1
Ritterliche Helden der Reue – Teil 2