Weisheit des Fastens im Scha’bân mehr als in anderen Monaten
Ibn Al-Qaiyim sagte in seinem Buch Tahdhibu As-Sunan: „Für sein Fasten [Fasten des Propheten] im Scha’bân mehr als in den anderen Monaten gibt es mehr als drei Erklärungen:
Erstens: Er pflegte in jedem Monat drei Tage zu fasten, und vielleicht wurde er einige Monate davon abgehalten, und so wollte er diese Tage alle in Scha’bân, also vor dem Beginn des Pflichtfastens, nachholen.
Zweitens: Er machte dies eventuell aus Verehrung für Ramadân, dieses Fasten ähnelt also dem Sunna-Gebet vor dem Pflichtgebet, das zur Ehrung des Pflichtgebets verrichtet wird.
Drittens: Es ist der Monat, in dem die Taten [zu Allâh] emporgehoben werden, und der Prophet hatte es gern, dass seine Taten emporgehoben wurden, während er fastete.“
Ibn Hadschar bevorzugte die letzte Meinung und sagte: „Die bessere Meinung diesbezüglich ist diejenige, die in einem authentischeren Hadîth enthalten ist, der von An-Nasâî und Abû Dâwûd überliefert und von Ibn Chuzaima als authentisch eingestuft wurde, in dem Usâma ibn Zaid zum Propheten sagte: O Gesandter Allâhs, ich habe dich in keinem Monat so oft fasten sehen, wie du dies im Monat Scha’bân tust! Er sagte: Dies ist ein Monat, an dem die Menschen achtlos vorbeigehen; er liegt zwischen Radschab und Ramadân und ist der Monat, in dem die Taten zum Herrn der Welten emporgehoben werden, und ich habe es gern, dass meine Taten emporgehoben werden, während ich faste.“ Ähnlich überlieferte Abû Ya’la von Âischa, dass der Prophet sagte: „Allâh schreibt [in diesem Monat] jede Seele auf, die in diesem Jahr stirbt, und ich habe es gern, das mein Ende kommt, während ich faste.“
Einwand und Widerlegung
Wieso fastete der Prophet nicht so viel im Monat Al-Muharram, obwohl er von ihm sagte: „Es ist das beste Fasten“, während er oft zum Fasten in Scha’bân anhielt?
An-Nawawî erklärte diese Unklarheit, und Ibn Hadschar zitierte von ihm Folgendes: „Es ist möglich, dass er [der Prophet] davon erst am Ende seines Lebens erfuhr und so nicht imstande war, im Monat Al-Muharram viel zu fasten, oder dass er in diesem Monat Entschuldigungsgründe wie Reisen oder Krankheit hatte, die ihn vom vielen Fasten abhielten.“
Ibn Radschab ist aber der Meinung, dass das Fasten in Scha’bân besser als in Al-Muharram sei, und zwar wegen des Hadîthes von At-Tirmidhî. Dazu sagte er : „Beim Fasten hat Scha’bân die Stellung des Sunna-Gebetes vor und nach den Pflichtgebeten. Seine Worte [vom Propheten]: Das beste Fasten nach Ramadân ist in Al-Muharram gelten für das absolut freiwillige Fasten, aber nicht für die Tage vor und nach Ramadân, da sie ihm in Vorzüglichkeit folgen.“ Dann sagte Ibn Radschab weiter: „Er [Scha’bân] kommt zwischen zwei großartigen Monaten: dem sakrosankten Monat [Radschab] und dem Fastenmonat [Ramadân]. Manchmal ist es so, dass etwas noch vorzüglicher ist als das, was als vorzüglich bekannt ist, und zwar entweder im Allgemeinen oder wegen einer speziellen Eigenschaft.“ Aus: Latâifu Al-Ma´ârif.
Eine andere Vorzüglichkeit
Scha’bân hat noch eine andere Vorzüglichkeit, die im folgenden Hadîth belegt ist: von Mu’âdh ibn Dschabal wurde berichtet, dass der Prophet sagte: „Allâh schaut in der Nacht zur Hälfte von Scha’bân auf all Seine Geschöpfe, Er vergibt all Seinen Geschöpfen, bis auf einen Polytheisten oder Streitenden.“ Überliefert von At-Tabarânî, und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.
Fortsetzung der Rede über die Nacht zur Hälfte von Scha’bân
Scheich Al-Islâm Ibn Taimiya sagte in seinem Buch Al-Fatâwâ-l-Misrîya [die ägyptischen Fatwâs]: „Was aber die Nacht zur Hälfte von Scha’bân betrifft, so hat sie eine Vorzüglichkeit. Einige rechtschaffene Vorfahren pflegten diese Nacht im Gebet zu verbringen. Aber es ist eine Bid’a [unerlaubte Neuerung in der Religion], dass die Menschen sich in der Moschee versammeln, um diese Nacht zu feiern, denn sie pflegten zuhause zu beten, wie sie das freiwillige Gebet in der Nacht zu verrichten pflegten. Es ist einwandfrei, wenn einige Menschen zusammenbeten, ohne aber dies regelmäßig zu tun, so wie der Prophet Ibn Abbâs und Huzaifa vorbetete. Der Herrscher soll diese religiösen erfundenen Versammlungen verbieten.“ Ibn Radschab sagte: „Das ist die Meinung von Al-Auzâ’î, dem Imâm, Rechtsgelehrten und Großgelehrten der Syrer, und das ist, so Allâh will, die ausschlaggebende Meinung.“
Was aber den folgenden von Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, An-Nasâî und Ibn Mâdscha überlieferten Hadîth angeht: „Wenn es Mitte Scha’bân wird, dann fastet nicht!“, so ist er ein verworfener Hadîth, den Ibn Mahdî, Ahmad, Abû Zur’ah und Al-Athram für schwach erklärten. Ahmad überlieferte ihn wegen des Hadîthes: „Kommt Ramadân nicht mit dem Fasten eines oder zweier Tage zuvor!“ Daraus schlussfolgert man, dass es erlaubt ist, ihm mit dem Fasten von mehr als zwei Tagen zuvorzukommen. At-Tahâwî ist der Meinung, dass dieser Hadîth abrogiert ist und er führte den Konsensus der Gelehrten an, dass nach diesem Hadîth nicht zu handeln ist. Der Tag in Mitte Scha’bân fällt sowieso nicht unter dieses Verbot, da er zu den weißen Tagen [13., 14. und 15. eines jeden Monats] gehört.
Es wurde überliefert, dass Ikrima und andere Qurân-Exegeten zu den Worten Allâhs: „…, in der [dieser Nacht] jede weise Angelegenheit einzeln entschieden wird“ (Sûra 44:4) sagten, dass es sich hier um die Nacht zur Hälfte des Scha’bân handelt. Das Richtige aber ist, dass es sich dabei um die Nacht der Bestimmung [Laila Al-Qadr] handelt. Ibn Radschab berichtete, dass Atâ sagte: „Wenn die Nacht zur Hälfte von Scha’bân kommt, wird dem Todesengel ein Blatt gegeben und zu ihm gesagt: Lass diese sterben, die auf diesem Blatt stehen!“
Ibn Abû Schaiba überlieferte von Atâ mit einer unvollkommenen Überlieferungskette, dass dieser sagte: „Der Gesandte Allâhs pflegte in keinem anderen Monat mehr [freiwillig] zu fasten als im Scha’bân, da in diesem Monat die Lebensdauer der Menschen entschieden wird.“
Dies ist ein Monat, an dem die Menschen achtlos vorbeigehen - Teil 1
Dies ist ein Monat, an dem die Menschen achtlos vorbeigehen - Teil 3