Sie haben sich eilends genنhert, nun bereitet euch vor! – Teil 2

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Die fünfte Einstellung:

Eigenschaften der zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha: Diese zehn Tage haben Eigenschaften, von denen ich Folgendes erwähne:

 

1. Allâh der Erhabene schwört bei ihnen in Seinem ehrwürdigen Offenbarungsbuch, in dem Er sagt: "Bei der Morgendämmerung und den zehn Nächten." (Sûra 89:1-2). Zweifelsohne zeigt der Schwur Allâhs des Erhabenen bei ihnen deren hohen Rang und Vorrang. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass mit den Tagen in den Versen die zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha gemeint sind, und Ibn Kathîr meinte, dass dies das Richtige ist.

 

2. Allâh der über jeden Mangel Erhabene bezeichnete sie in Seinem Buch als die wohlbekannten Tage und ordnete besonders an ihnen das Gedenken Seiner an. Der Erhabene sagt: "Und sie gedenken den Nahmen Allâhs an wohlbekannten Tagen." (Sûra 22:28). Einige Qurân-Exegeten meinten, dass die wohlbekannten Tage die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hiddscha sind.

 

3. Die rechtschaffenen Taten an diesen Tagen sind bei Allâh beliebter als die anderen Tage. Ibn Umar sagte, dass der Gesandte Allâhs sagte: "Es gibt keine Tage, die bei Allah großartiger oder an denen die Arbeit bei Allâh beliebter als diese zehn Tage sind, also vermehrt an ihnen Takbîr (die Worte „Allâh ist größer!“), Tahlîl, (die Worte „Es gibt keine Gottheit außer Allâh) und Tahmîd (die Worte „Der Lobpreis ist Allâhs)!" Überliefert von Ahmad und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.



4. Unter diesen Tagen befindet sich der „Tarwiya-Tag“, der achte Tag des Dhû Al-Hiddscha, an dem die Riten des Haddsch beginnen.

 

5. Unter diesen Tagen befindet sich der Arafa-Tag, der ein großartiger Tag ist und zu den ruhmvollen Eigenschaften des Islâm gehört. Er hat großartige Vorteile, denn es ist ein Tag der Vergebung der Sünden, ein Tag des Freilassens aus dem Höllenfeuer und ein Tag des Stolzes. Von Âischa, der Mutter der Gläubigen , wurde überliefert, dass der Gesandte Allâhs sagte: "Es gibt keinen Tag, an dem Allâh der Allmächtige der Majestätische mehr anbetend Dienende aus dem Höllenfeuer freilässt, als am Arafa-Tag. Er kommt heran und rühmt sich mit ihnen den Engeln gegenüber." Der Hadîth wurde von Muslim überliefert.

 

6. Unter ihnen befindet sich eine Nacht des Zusammenbringens, und zwar die Nacht von Muzdalifa, wo der Haddschi die Nacht des zehnten Tages des Monats Dhû Al-Hiddscha übernachtet, nachdem er von Arafa aufgebrochen ist.

 

7. Unter ihnen befindet sich der Haddsch respektive die fünfte Elementarpflicht des Islâm.

 

8. An ihnen befindet sich der Tag des Schlachtens und zwar der zehnte Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha, der als der großartigste Tag im Diesseits gilt, gemäß dem, was Abdullâh ibn Qurt überlieferte, dass der Prophet sagte: "Der großartigste Tag bei Allâh, gepriesen sei der Erhabene, ist der Tag des Schlachtens und dann kommt der Qarr-Tag [11. Dhû Al-Hiddscha]." Überliefert von Abû Dâwûd und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.

 

9. Allâh machte sie zu einer Zeit des Sich-Näherns an Ihn, preis sei Ihm, und zwar mit dem Schlachten der Opfer seitens der Haddschis und anderer Muslime.

 

Diese Tage sind besser als die letzten zehn Tage des Monats Ramadân, und zwar gemäß dem, was der Scheich des Islâm Ibn Taimîya erwähnte, als man ihn nach Dhû Al-Hiddscha und den letzten zehn Tagen von Ramadân fragte, und zwar welche besser sind? Da antwortete er: "Die zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha sind besser als die zehn Tage des Ramadân und die letzten zehn Nächte des Ramadân sind besser als die Nächte der zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha." Zitatende.

 

Die sechste Einstellung:

 

Es gibt Taten, deren Verrichtung an diesen zehn Tagen empfehlenswert ist und auf die man hinweisen muss. Zu ihnen gehört:

 

1. Die Notwendigkeit, sich wieder reuevoll Allâh dem Erhabenen zuzuwenden und zu Ihm zurückzukehren sowie von den Sünden und vom Ungehorsam gegenüber Allâh abzulassen und sich auf die Verrichtung rechtschaffener Taten hinzubewegen.

 

2. Verrichtung der fünf rituellen Pflichtgebete zu deren Zeit, denn dies gehört zu den prächtigsten und großartigsten sowie verdienstvollsten Taten. Der Muslim soll sie darüber hinaus in Gemeinschaft mit den Muslimen verrichten sowie die freiwilligen rituellen Gebete an diesen zehn Tagen vermehren, da sie zu den besten Allâh gefälligen Taten gehören.

 

3. Das Fasten, sei es das Fasten an den ersten neun Tagen von Dhû Al-Hiddscha oder an einigen von ihnen, insbesondere am Arafa-Tag. Muslim überlieferte nach einer Aussage von Abû Qatâda, dass der Prophet sagte: "Ich erwarte von Allâh, dass das Fasten am Arafa-Tag sowohl das vorherige als auch das kommende Jahr abbüßt." Überliefert von At-Tirmidhî und von Al-Albânî als authentisch eingestuft. Auch sagte Hafsa: "Vier Angelegenheiten, die der Prophet nicht ließ, nämlich, das Fasten an Aschurâ (dem zehnten Tag des Monats Al-Muharram), das Fasten an den ersten zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha, das Fasten an drei Tagen jedes Monats und Verrichten zweier Rak‘as vor dem Morgengebet." Von Ahmad und An-Nasâî überliefert.

 

4. Die Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) und der Haddsch sind das Beste, was man an den zehn Tagen des Dhû Al-Hiddscha verrichtet.

 

5. Takbîr, Tahmîd, Tahlîl und das Gedenken Allâhs. Der Erhabene sagt: "Und sie gedenken den Namen Allâhs an wohlbekannten Tagen." (Sûra 22:28). Die Männer sprechen es laut aus und die Frauen rezitieren es leise.

 

Der Takbîr hat zwei Arten:

 

Der absolute Takbîr, und das ist zu jeder Zeit, sei es Tag oder Nacht, erlaubt. Es beginnt am Anfang des Monates Dhû Al-Hiddscha und dauert bis zum letzten Tag der Taschrîq-Tage (die dem Opfertag folgenden drei Tage).

 

6. Der gebundene Takbîr, nämlich der an die rituellen Gebete gebunden ist. Das Bevorzugte besteht jedoch darin, dass es nach jedem rituellen Gebet ist, wie immer es sei. Er beginnt mit dem Morgengebet des Arafa-Tages und endet mit dem Nachmittagsgebet des letzten Tages der Taschrîq-Tage, also am dreizehnten Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha. Die Gelehrten betrachten die Vermehrung des Gedenkens Allâhs an den (ersten) zehn Tagen (des Monats Dhû Al-Hiddscha) als erwünscht, und zwar wegen des Hadîthes von Ahmad nach einer Aussage von Ibn Umar , in dem es heißt: "Dann vermehrt an ihnen Tahlîl, Takbîr und Tahmîd!" Überliefert von Ahmad und von Ahmad Schâkir als authentisch eingestuft.

 

Al-Buchârî erwähnte nach einer Aussage von Ibn Umar und Abû Huraira , dass diese an den zehn Tagen auf den Markt zu gehen und zu sagen pflegten „Allâh ist größer“, und die Leute sagten dann gemäß deren Aussprechen ebenfalls „Allâh ist größer“.

 

Die siebte Einstellung:

 

Sie ist ein Brief, den ich an denjenigen, der den Haddsch verrichten möchte und auch in diesem Jahr es trotz seines Könnens und seiner körperlichen und finanziellen Fähigkeit verschieben will, schicke, und zu ihm sage: "Bis wann sind das Vertrösten und Verzögern? Bis wann, und du lebst zwischen deiner Selbsttäuschung hinsichtlich des Lebens und der Länge der Hoffnung? Siehst du denn nicht den Engel des Todes, der die Seele derjenigen, die neben dir von deiner Familie und deinen Freunden leben, herausreißt? Bist du sicher, dass du bis zum nächsten Jahr gesund und finanziell fähig lebst?

 

Hüte dich davor, den Haddsch hinauszuzögern, und beabsichtige jetzt vor Allâh, dass du zu denjenigen gehörst, die zur Ka‘ba in diesem Jahr pilgern.“

 

Ich bitte Allâh den Höchsten und Allmächtigen darum, dass Er mich und euch zu denjenigen gehören lässt, die die Aussage hören und dem Besten davon folgen, sowie dass Er uns alle zu den Wegen der Richtigkeit des Handelns führen möge. Das Letzte meines Bittgebetes lautet: Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten, und Segen und Friede seien mit dem Gesandten Muhammad und mit all dessen Familie und dessen Gefährten!

 

Sie haben sich eilends genähert, nun bereitet euch vor! – Teil 1

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