Ramadân und die Erneuerung der Reue

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Änderung und Wechsel gehören zu den Gewohnheiten des Lebens. Nach Freude kommt Traurigkeit und nach Not Erleichterung. Dies ist die natürlich angeborene Veranlagung, die Allâh den Menschen gegeben hat. Dieser Veranlagung gemäß wendet sich der Mensch, wenn er sich in einem Wohlstand befindet, von Allâh ab und bricht seine Beziehung zu seinem Schöpfer dem Erhabenen ab. Wenn er sich jedoch in einer schwierigen Situation befindet, klagt er und kehrt zu Allâh dem Erhabenen zurück.

Allâh hat einige sich regelmäßig wiederholende Zeiten bestimmt, zu denen der Nachlässige aufmerksam gemacht und der Leichtsinnige mit Allâh verbunden wird, nachdem er sich von Ihm abgewandt hat. Zu diesen Zeiten gehört der gesegnete Monat Ramadân, der im Vergleich zu den anderen Monaten unter anderem mit den folgenden Aspekten ausgezeichnet ist:

1. Oftmaliges Rezitieren des Qurân; deshalb haben ihn einige der ersten Muslime als Monat des Qurân bezeichnet.

2. Häufiges Verrichten freiwilliger ritueller Gebete.

3. Durchführung der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch), die in diesem Monat dem Haddsch gleicht.

4. Trösten des Armen durch Spenden; der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken war in diesem Monat viel großzügiger als der starke Wind.

5. Barmherzigkeit Allâhs des Erhabenen in den ersten zehn Tagen des Monats; Vergebung Allâhs des Erhabenen in den mittleren zehn Tagen sowie Befreiung von der Hölle in den letzten zehn Tagen.

6. Existenz der Laila Al-Qadr (Nacht der Bestimmung) in diesem Monat, in der man für die Anbetung mehr als achtzigfach belohnt wird.

Ramadân ist der Monat der Umkehr zu Allâh und der Vergebung. Der Muslim soll seine Reue erneuern, sich Allâh zuwenden und um die Vergebung der begangenen Sünden bitten. Allâh der Erhabene sagt: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Sûra 39:53).

Allâh freut sich über die Reue seines anbetend Dienenden, egal wie viele Sünden es sind. Für die aufrichtige Reue gibt es drei Voraussetzungen:

1. Man muss das Begehen der Sünde bedauern. Immer, wenn man sich an die Sünde erinnert, weint man und kehrt zu Allâh zurück. Das bedeutet, dass es keinen Genuss der Sünde oder Stolz darauf gibt, wenn man sich an sie erinnert.

2. Man darf auf keinen Fall zur Sünde zurückkehren. Es muss einen festen Entschluss geben, die Sünde nicht zu wiederholen, wie auch immer die Rechtfertigung der Sünde sein mag. Das ist zweifelsohne eine schwierige Voraussetzung, die nur mit Unterstützung Allâhs erfüllt werden kann. Der gesegnete Monat Ramadân zählt als ein Bestandteil dieser Unterstützung.

3. Zudem muss man die Rechte ihren Besitzern zurückgeben, besonders wenn diese Rechte Geld oder Ware betreffen. Sind sie beschädigt oder ist man nicht in der Lage, sie zurückzugeben, muss man den Besitzer um Verzeihung bitten.

Ich bitte Allâh, uns zur aufrichtigen Reue rechtzuleiten, unsere Sünden zu vergeben und unsere Schwäche zu beseitigen. Er ist der Vergebende und der Barmherzige.

 

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