Dinge, die das Fasten nicht ungültig machen

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- Die unabsichtliche Ejakulation im Schlaf: Sie macht das Fasten nach Übereinstimmung der Gelehrten nicht ungültig, da sie nicht vorsätzlich ist.


- Das unabsichtliche Erbrechen während des Fastens macht das Fasten nicht ungültig, vielmehr ist es rechtsgültig, da der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer ohne eigenes Zutun erbricht, muss nichts nachholen."


- Was ohne eigenes Zutun in den Rachen gelangt, wie Staub oder Fliegen und Ähnliches, was man nicht vermeiden kann, das alles macht das Fasten nicht ungültig, weil es unabsichtlich ist. Denn wer etwas nicht beabsichtigt, ist unachtsam und wird daher auch dafür nicht zur Rechenschaft gezogen, da Allâh der Erhabene sagt: "... Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen..." (Sûra 2:286), und da der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Allâh vergibt meiner Umma das, was sie aus Versehen, aus Vergesslichkeit und
unter Nötigung getan hat."

 

- Unabsichtlicher Blutaustritt, wie durch Nasenblutung, Blutung und Wunden und Ähnliches, macht das Fasten nicht ungültig, da es ohne Absicht passiert.

 

- Das Fasten desjenigen, der aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, ist gültig und er muss nicht nachfasten, da der Prophet möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Allâh vergibt meiner Umma das, was sie aus Versehen, aus Vergesslichkeit und unter Nötigung getan hat." Und er sagte ferner: "Wer beim Fasten aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, soll sein Fasten fortsetzen, denn Allâh hat ihm damit Speis und Trank gegeben."

 

- Wer aus Zweifel über den Anbruch der Morgendämmerung isst, dessen Fasten ist gültig und er muss nicht nachfasten, denn im Allgemeinen gilt, dass es noch nachts ist.

 

- Wer wegen unabsichtlicher Ejakulation oder wegen Geschlechtsverkehrs rituell unrein wird und keine Zeit zur rituellen Waschung hat, darf fasten und die rituelle Waschung bis nach der Einnahme der Sahûr-Mahlzeit (unmittelbar vor dem Fastenbeginn) oder nach den Anbruch der Morgendämmerung aufschieben. Sein Fasten ist gültig und er muss nicht nachfasten, da in beiden Sahîh-Werken von Al-Buchârî und Muslim überliefert wurde, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken manchmal wegen Geschlechtsverkehrs rituell unrein aufwachte, dann die rituelle Ganzkörperwaschung vollzog und sein Fasten fortsetzte. Im Sahîh-Werk von Muslim sagte der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: "Und das rituelle Gebet wird fällig, während ich mich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befinde, und ich faste." Zu diesem Punkt gibt es zahlreiche Belegtexte und mehrere Gelehrte sprachen diesbezüglich von einem Konsensus.

 

- Wer wegen Bewölkung oder Ähnlichem glaubt, dass die Sonne untergegangen ist, deswegen sein Fasten bricht und es sich dann herausstellt, dass sie noch nicht untergegangen war, soll mit dem Essen aufhören; er muss jedoch nicht nachfasten. Das ist die Meinung einer großen Gruppe von Gelehrten, darunter auch Scheich des Islâm Ibn Taimiya, der dazu sagte: "Wenn er nach dem geglaubten Sonnenuntergang isst, und dann sieht er die Sonne wieder und hört mit dem Essen auf, dann ist er wie der Vergessende, denn es steht im Sahîh-Werk, dass sie (die Gefährten) zur Zeit des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ihr Fasten brachen und dann die Sonne wieder sahen. Im Hadîth ist jedoch nicht erwähnt, dass ihnen das Nachfasten angeordnet wurde, sonst wäre es bekannt geworden, wie der Vorfall des Fastenbrechens selbst. Dass man dies indes nicht erwähnte, ist ein Beweis dafür, dass er es ihnen nicht angeordnet hatte."

 

 

Es wurde auch von Umar überliefert, dass er sein Fasten brach und dann die Sonne wieder sah; da sagte er: "Wir werden nicht nachfasten, denn wir haben keine Sünde beabsichtigt." Der Scheich des Islâm sagte: "Diese Worte sind eindeutiger und dem Verstand und den authentischen Überlieferungen näher und dem Verständnis des Offenbarungsbuches, der Sunna und des Analogieschlusses gerechter."

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