Der neunte Tag im Monat Dhû Al-Hiddscha

9604 1816

• Nach Sonnenaufgang begibt man sich in Richtung Arafât.

• Man verweilt in Namira bis zum Stehen der Sonne im Zenit, wenn dies möglich ist. Wenn nicht, ist dies kein Problem, weil es nur eine Sunna ist.
• Man verrichtet das Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammen und gekürzt zu Beginn der Zeit des Mittagsgebetes.

• Es empfiehlt sich dem Pilger, in dieser Situation eifrig Allahs zu gedenken und zu Ihm, dem Erhabenen, Bittgebete zu sprechen und Ihn mit erhobenen Händen anzuflehen. Auch die Talbiya zu sprechen oder den Qurân zu lesen ist eine gute Tat.

• Man steht in der Arafât-Ebene bis Sonnenuntergang.

• Nach Sonnenuntergang begibt man sich in Ruhe und Demut von Arafât nach Muzdalifa.

• Dort verrichtet man das Abend- und das Nachtgebet zusammen und gekürzt mit einem Adhân und zwei Iqâmas.

• Danach schläft man frühzeitig und beschäftigt sich mit nichts anderem.

• Man verbringt die Nacht in Muzdalifa. Diese Handlung ist verpflichtend. Schwache Personen, seien es Männer oder Frauen, dürfen Muzdalifa nach Mitternacht verlassen. Wer nicht zu dieser Personengruppe gehört oder wer eine derartige Person betreut, der bleibt in Muzdalifa, bis er das Morgengebet verrichtet hat. So hat es der Gesandte Allâhs getan.

• Man verrichtet das Morgengebet frühzeitig und begibt sich dann zu Al-Masch‘ar Al-Harâm. Man spricht den Tahlîl und den Takbîr und spricht beliebige Bittgebete, bis der Morgen vollkommen eingetreten ist. Wenn man nicht zu Al-Masch‘ar Al-Harâm gehen kann, spricht man Bittgebete an dem Platz, an dem man sich befindet.

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