Aller Lobpreis gebührt allein Allâh!
Das Opfer ist ein grandioser Ritus und eine besonders stark wünschenswerte Sunna für jemanden, der ein Opfertier schlachten kann. Das Opfer ist eine hervorragende Annäherung an Allâh und ein bedeutsamer Ritus, der zu den besten Dingen gehört, durch die sich die Muslime am Opfertag und an den ihm folgenden drei Tagen ihrem Herrn annähern. Der Erhabene sagt: „So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2). Und der ob der Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene sagt: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir eine religiöse Zeremonie geschaffen, damit sie den Namen Allâhs erwähnen über dem, womit Er sie versorgt hat an Tieren unter dem Weidevieh ...“ (Sûra 22:34).
Ibn Umar überlieferte in einem authentischen Hadîth: „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hielt sich in Madîna zehn Jahre lang auf, in denen er zu opfern pflegte. Als man Ibn Umar über das Opfer fragte: Ist es eine Pflicht?, erwiderte er: Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken opferte und die Muslime opferten nach ihm.“
Über den Vorzug des Opfers gibt es einen von At-Tirmidhî nach einer Aussage von Âischa überlieferten und von diesem für akzeptabel erklärten Hadîth, dass der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die bei Allâh dem Erhabenen liebste Tat eines Menschen am Opfertag ist das Schächten, denn ein Opfertier kommt am Auferstehungstag mit seinen Hörnern, Haaren und Hufen, und sein Blut erreicht Allâh, bevor es auf den Erdboden fließt. So macht es gern!“ Es wurde überliefert, dass man den Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken über das Opfer fragte, worauf er erwiderte: „Es ist eine Sunna eures Vaters Abraham.“ Man fragte weiter: „Was bekommen wir dafür?“ Er antwortete: „Für jedes Haar wird eine gute Tat angerechnet.“ (Überliefert von Ibn Mâdscha nach einer Aussage von Zaid ibn Arqam). Al-Baihaqî überlieferte nach einer Aussage von Ibn Abbâs , dass der Prophet sagte: „Silbermünzen werden bei keiner besseren Sache als beim Opfer am Festtag aufgewandt.“
Beim Vorzug des Opfers genügt es, dass Allâh der Erhabene das Schlachtopfer zusammen mit dem rituellen Gebet erwähnt. So sagt der Erhabene: „Sprich: Wahrhaftig! Mein rituelles Gebet und mein Opfern und mein Leben und mein Sterben sind für Allâh den Herrn der Welten.“ (Sûra 6:162). Und der Erhabene sagt: „So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2). Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte mehrmals zu opfern und das rituelle Gebet zu verrichten, so dass beide die bedeutendsten Dinge sind, durch die sich die Muslime in den muslimischen Ländern am Festtag Allâh annähern.
Das Opfer stellt grundsätzlich eine Handlung dar, durch die sich ein lebender Muslim am Festtag seinem Herrn annähert. Ein Verstorbener kann aus einem Opfer Nutzen ziehen, wenn er es aus dem Drittel seiner Erbmasse testamentarisch verfügt hat oder ein Erbe es zu seinen Gunsten spendet oder sich ihn mit ihm an seinem Schlachtopfer beteiligen lässt. Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte einen einzigen Schafbock sowohl für sich als auch für seine Familienangehörigen zu opfern, unter denen es lebende und verstorbene Menschen gab. In der Sammlung authentischer Hadîthe von Muslim berichtete Âischa : „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gab die Anweisung, einen gehörnten Schafbock, dessen Füße, Bauch und Fläche um die Augen schwarz sind, zu bringen. Man brachte ihm den Schafbock, um ihn zu opfern. Der Prophet sagte zu Âischa: O Âischa, gib mir das Messer! Dann sagte er: Schärfe es am Stein! Sie tat dies. Dann nahm der Prophet das Messer und den Schafbock, legte ihn auf die Seite, schlachtete ihn und sagte: Im Namen Allâhs! O Allâh, nimm es von Muhammad und den Familienangehörigen Muhammads!“ In einem von Ahmad überlieferten Hadîth berichtete Abû Râfi: „Es vergingen Jahre, in denen kein Mann vom Stamm Banû Hâschim opferte, denn das Opfer des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken reichte ihm. In einem von At-Tirmidhî und Ibn Mâdscha überlieferten Hadîth berichtete Abû Aiyûb : „Zur Zeit des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte der Mann sowohl für sich selbst als auch für seine Familienangehörigen ein Schaf zu opfern, von dem sie aßen und Andere speisten.“
Da das Opfer ein religiöser und allgemeiner Ritus in den Ländern ist, ist dessen Schlachten besser als Geben dessen Preises als Almosen, selbst wenn die Leute das Geld brauchen, denn das Schlachten zeigt den Ritus und man kann die Armen dadurch trösten, dass man ihnen das Fleisch nach dem Schlachten des Opfertiers gibt. Auf diese Weise verwirklichen sich beide Angelegenheiten, nämlich das Schlachten und das Almosengeben, wobei dies die Handlung des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und dessen rechtgeleiteten Kalifen darstellt, die zu opfern pflegten, obwohl die Muslime zu ihren Zeiten Arme waren. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hielt sogar seine Gefährten zum Schlachten der Opfertiere an, ordnete ihnen das Verteilen deren Fleisches an die Armen an und verbot ihnen, dies länger als drei Tage aufzusparen, und zwar gemäß einem von Al-Buchârî und Muslim in deren jeweiligen Sammlungen authentischer Hadîthe nach einer Aussage von Salama ibn Al-Akwa überlieferten Hadîth, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer von euch ein Schlachttier geopfert hat, der soll nichts davon in seiner Wohnung nach Ablauf von drei Nächten zurückbehalten.“ Ein Jahr später fragten ihn die Leute: „O Gesandter Allâhs, sollen wir diesmal wie im vergangenen Jahr verfahren?“ Der Prophet erwiderte: „Esst davon und gebt zu essen und bewahrt als Vorrat auf! Denn im vergangenen Jahr befanden sich die Leute in Not und ich wollte, dass ihr dabei helft.“ In einem authentischen Hadîth berichtete Abû Sa‘îd : „Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken opferte einen gehörnten Schafbock, dessen Maul und Beine und Fläche um die Augen schwarz waren.“
In einem von Al-Buchârî und Muslim in deren jeweiligen Sammlungen authentischer Hadîthe berichtete Anas : „Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken opferte zwei schwarz-weiße Schafböcke.“ In der Hadîth-Sammlung von Ahmad berichtete Abû Huraira in einem direkt auf den Propheten zurückführbaren Hadîth: „Das Blut eines bodenfarbenen Opfertiers ist mir lieber als das Blut von zwei schwarzen Opfertieren.“ Imâm Ahmad sagte: „Mir gefällt das Weiße.“
Wer die überlieferten Hadîthe über das Opfer des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und dessen Direktiven an die Umma betrachtet, dem wird klar, dass ein Schlachtopfer über zahlreiche Merkmale verfügen soll: Es soll ein dicker, kastrierter, gehörnter bodenfarbener Schafbock sein, der über ein schwarzes Maul, einen schwarzen Bauch und schwarze Beine verfügt. Andere Körperteile sollen weiß sein, aber nicht schneeweiß. Bei einem Schlachtopfer reicht eins, dessen Schneidezähne schon ausgefallen sind, wenn es sich dabei um Kamele, Kühe oder Ziegen handelt. Bei Schafen reicht ein Schaf, das sechs Monate alt ist. Man soll fette und dicke und gefällige Opfertiere auswählen.
Man soll das Opfertier nicht vor dem Festgebet schlachten. Wer das Opfertier vor dem Festgebet geschlachtet hat, dessen Opfer ist nicht rechtsgültig. Vielmehr geht es in diesem Fall um das Schlachten eines normalen Schlachttieres. Deshalb muss man ein weiteres Opfertier schlachten. Die Zeit des Schlachtens dauert bis zum Sonnenuntergang des 13. Tages des Monates Dhû Al-Hidscha, und zwar gemäß den Worten des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „Alle Taschrîq-Tage sind für das Schlachten bestimmt.“ Ein Opfernder soll beim Schlachten seines Opfertiers zugegen sein, und zwar als Befolgen des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken. Ein Schlachtopfer soll von Mängeln frei sein, denn dies gehört zur Hochschätzung der Riten Allâhs, und wer die Riten Allâhs hochschätzt, so gehört dies zur demütigen Ehrfurcht der Herzen gegenüber Allâh. Deshalb soll es weder ein einäugiges, lahmes, krankes oder mageres Schlachtopfer sein noch über andere Mängel verfügen. Daher ordnete der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken an, bei einem Schlachtopfer Hörner und Ohren zu berücksichtigen, und dass es fett sein soll.
Wer opfern will, soll weder seine Haare noch seine Nägel ab dem Beginn der ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hidscha bis zum Opfern schneiden, und zwar gemäß den Worten des Propheten: „Wenn die ersten zehn Tage des Monats Dhû Al-Hidscha kommen und einer von euch ein Opfer darbringen will, dann soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen.“ In einer anderen Überlieferung heißt es: „..., dann soll er nichts von seinem Haar oder seinen Nägeln schneiden.“ Dies gilt nur für einen Opfernden [das heißt, dies gilt nicht für die Familienangehörigen des Opfernden].