Das Vergehen, einen Traum zu erfinden

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Al-Buchârî und Muslim überlieferten, dass Samura ibn Dschundub sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte sich nach dem Morgengebet seinen Gefährten mit dem Gesicht zuzuwenden und zu sagen: Hatte jemand von euch letzte Nacht einen Traum?“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

 

Abû Umar ibn Abdulbarr sagte: „Dieser Hadîth beweist den hohen Wert und den Vorzug des Wissens von der Traumdeutung, denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte danach zu fragen, damit man ihm die Träume erzählt und er sie deutet, um seine Gefährten die Traumdeutung zu lehren. Allâh lobt den Propheten Yûsuf (Joseph), den Sohn von Ya'qûb (Jakob) ). Er erwähnt einige Gaben, die Er ihm gewährte, unter anderem seine Macht im Land und dass Er ihn die Deutung von „Mitgeteiltem“ lehrte. Die Gelehrten sind sich einig, dass damit die Deutung der Träume gemeint ist. Yûsuf konnte Träume sehr gut deuten und ähnlich verhielt es sich auch mit unserem Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Auch Abû Bakr As-Siddîq konnte Träume sehr gut deuten. Sehr gut war darin weiterhin Muhammad ibn Sîrîn, man erwähnt ferner, dass auch Sa'îd ibn Al-Musayyib ähnlich oder annähernd gut in der Traumdeutung war.“

 

An-Nawawî erwähnt: „Dieser Hadîth ist der Beweis dafür, dass sich ein Imâm nach Ende des Gebets den Betenden zuwenden sollte, um nach Träumen zu fragen. Außerdem sollte die Deutung möglichst bald erfolgen, nämlich am frühen Morgen, wie es in diesem Hadîth steht. Denn man hat den Geist noch frei, bevor man sich mit den Sorgen des Alltags beschäftigt. Zudem ist der Traum noch frisch in Erinnerung. Außerdem könnte der Traum auch etwas enthalten, das lieber schnell gedeutet werden sollte, wie den Aufruf zum Guten oder die Warnung vor einer Sünde oder Ähnliches. Der Hadîth beweist weiterhin, dass das Reden über Wissen oder Traumdeutung und Ähnliches nach dem Morgengebet erlaubt ist. Ferner beweist der Hadîth, dass es erlaubt ist, beim Unterricht oder Ähnlichem mit dem Rücken zur Gebetsrichtung zu sprechen. Und Allâh weiß es am besten!“ (Aus: Fath Al-Bârî).

Das Vergehen, einen Traum zu erfinden

Al-Buchârî überlieferte von Ibn Abbâs, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer von einem Traum erzählt, den er nicht gesehen hat, wird [am Tag des Jüngsten Gerichts] aufgefordert, zwei Gerstenähren zusammenzuknoten, und er wird dies gewiss nicht tun können. Und wer einem Gespräch von Leuten lauscht, denen dies zuwider ist oder die sich von ihm entfernen wollen, dem wird am Tag des Jüngsten Gerichts in sein Ohr geschmolzenes Blei gegossen. Und wer ein Bildnis gestaltet, der wird dafür [am Tag des Jüngsten Gerichts] bestraft und aufgefordert, in dieses den Lebensgeist einzuhauchen, und er wird dies gewiss nicht tun können.“ (Überliefert von Al--Buchârî).

 

Al-Buchârî überlieferte ferner von Ibn Umar, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Zu den größten Lügen gehört, dass man von einem Traum erzählt, den man nicht geträumt hat.“ (Überliefert von Al-Buchârî).

 

At-Tabarî sagt dazu: „Wenn man einen Traum erfindet, lügt man über Allâh, weil man behauptet, dass Allâh der Person etwas im Traum zeigte, was diese Person gar nicht gesehen hatte. Allâh anzulügen ist noch schwerwiegender als die Menschen anzulügen, da Allâh der Erhabene sagt: … und die Zeugen werden sagen: 'Das sind diejenigen, die gegen ihren Herrn gelogen haben.'… (Sûra 11:18). Das Erfinden eines Traumes gilt als eine Lüge gegenüber Allâh, weil im Hadîth steht: Der Traum ist ein Teil des Prophetentums, und was ein Teil des Prophetentums ist, ist von Allâh dem Erhabenen.“ (Gekürzt aus: Fath Al-Bârî). 

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