Das rituelle Gebet - Teil 8

8373 1952

Tarâwîh-Gebete

 

Diese Gebete sind eine besondere Eigentümlichkeit des Monats Ramadan. Sie erfolgen im Anschluss an das Nachtgebet (Îscha) und bestehen aus acht bis 20 Gebetseinheiten (Rak'as), die paarweise mit einer kurzen Pause nach jeweils zwei Gebetseinheiten verrichtet werden. Es ist sehr empfehlenswert, sie in der Gemeinschaft und vor dem Witr, das den letzten Teil des Nachtgebets darstellt, zu verrichten.

 

Gründe für Nichtigkeit der Gebete

 

Jedes Gebet wird durch folgende Handlungen null und nichtig:

 

1. Zuvorkommen des Imâms in irgendeiner Handlung oder Bewegung im Gebet.

 

2. Essen oder Trinken während des Gebets.

 

3. Unterhaltungen oder Äußerungen, die nicht zum vorgeschriebenen Gebetsablauf zählen.

 

4. Das Abwenden von der Qibla (Gebetsrichtung nach Makka), es sei denn, dem Betenden ist das Wenden zur Qibla nicht möglich.

 

5. Absichtliches und unnötiges Verrichten einer wahrnehmbaren Handlung oder Bewegung, die nicht zu den Handlungen und Bewegungen des Gebets zählt.

 

6. Dinge, die die rituelle Reinheit aufheben, wie beispielsweise der Austritt von Urin, Stuhl, Blähungen, Blut etc.; es sei denn, dies geschieht auf Grund einer Erkrankung, die der anbetend Dienende nicht unter Kontrolle hat. In diesem Fall muss der anbetend Dienende für jedes Fard-Gebet lediglich einmal die Gebetswaschung verrichten. Ferner braucht er die Gebetswaschung zur Verrichtung der Sunna-Gebete, die mit dem entsprechenden Fard-Gebet einhergehen, nicht zu wiederholen.

 

7. Das Unterlassen einer unerlässlichen Gebetshandlung, wie beispielsweise das Stehen, die Qurân-Rezitation, Rukû, der Sudschûd etc., es sei denn, man ist unfähig oder hat körperliche Beschwerden.

 

8. Bei Männern: Das Entblößen des Körperbereichs zwischen Nabel und Knien während des Gebets. Bei Frauen: Das Entblößen irgendeines Körperteils, mit Ausnahme des Gesichts und der Hände.

 

Jedes Gebet, das nichtig wird, muss ordnungsgemäß wiederholt werden.

 

Das Bestattungsgebet (Salâ Al-Dschanâza)

 

1. Das an Gott gerichtete Gebet für den verstorbenen Muslim ist eine allgemeine Kollektivpflicht (Fard Kifâya). Dies bedeutet, dass einige Muslime dieses Gebet verrichten sollten, und dass es genügt, wenn es von einigen Muslimen verrichtet wird, die zu dieser Zeit anwesend sind, und dass die anderen Muslime dadurch von dieser Pflicht befreit werden.

 

2. Stirbt ein Muslim, so muss der ganze Körper – beginnend mit den entblößten Körperteilen, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden – einige Male mit Seife und einem Wasch- oder Desinfektionsmittel gewaschen und von allen sichtbaren Verunreinigungen gereinigt werden. Ein Mann wäscht einen Mann, und eine Frau wäscht eine Frau. Eine Frau darf ihren Ehemann waschen und ein Mann oder eine Frau dürfen junge Kinder waschen. Während des Waschens sollten die Hände des Waschenden mit Handschuhen oder Stoff bedeckt sein und der Intimbereich des Leichnams sollte gewaschen werden, ohne ihn bewusstem Anblicken auszusetzen. Wenn der Körper völlig rein ist, wird er in ein oder mehrere weiße Stofftücher gewickelt, die alle Körperteile bedecken.

 

3. Der Leichnam wird dann auf eine Bahre oder in einen Sarg gelegt und zum Gebetsplatz gebracht, entweder in eine Moschee oder an einen anderen sauberen Ort. Der Körper wird so positioniert, dass das Gesicht in Richtung Makka zeigt.

 

4. Alle Gebetsteilnehmer müssen eine Gebetswaschung verrichten, es sei denn, sie befinden sich bereits in rituell reinem Zustand. Der Imâm steht vor dem Leichnam und wendet sich der Qibla zu, während die mit ihm Betenden hinter ihm in Reihen stehen.

 

5. Der Imâm hebt seine Hände bis zu den Ohren und fasst im Herzen die Absicht, für diesen bestimmten Toten zu Gott zu beten, und sagt „Allâhu akbar“. Die Anbetenden folgen der Leitung des Imâms und legen nach ihm - wie auch in anderen Gebeten – direkt über dem Bauchnabel die rechte auf die linke Hand.  

       

6. Hierauf rezitiert der Imâm mit nicht vernehmbarer Stimme „Du'â Thanâ“ und lediglich die Fâtiha.

 

7. Dann sagt er „Allâhu akbar“, ohne seine Hände zu heben, und rezitiert den zweiten Teil des Taschahhud (von „Allâhumma salli 'ala Muhammad“ bis zum Ende). (Dieser ist am Ende des Kapitels zu finden).

 

8. Dann spricht er den dritten Takbîr aus, indem er „Allâhu akbar“ sagt, ohne die Hände zu heben, und verrichtet ein Bittgebet mit beliebigen ihm bekannten angemessenen Worten, vorzugsweise folgenden:

 

„Allâhumma-ghfir li hayyinâ wa mayyitinâ wa schâhidinâ wa ghâ'ibînâ wa dhakarinâ wa unthânâ wa saghîrinâ wa kabîrinâ. Allâhumma man ahyaitahû minnâ fa ahyihi 'ala-l-Islâm. Wa man tawaffaitahû minnâ fa tawafahû 'ala-l-Islâm. Allâhumma lâ tahrimnâ adschrah, wa la taftinnâ ba'dah.

 

O Gott! Vergib unseren Lebenden und unseren Toten und unseren Anwesenden und unseren Abwesenden und unseren Männern und unseren Frauen und unseren Jungen und unseren Alten! O Gott! Wem immer Du unter uns zu leben gewährst, dem verhilf dazu, nach dem Islam zu leben, und wen immer Du unter uns sterben lässt, dem verhilf dazu, auf der Basis des Islam zu sterben! O Gott! Verwehre uns nicht die Belohnung für die Geduld auf Grund seines Verlusts und mache uns nach ihm nicht zum Opfer von Drangsal!“    

 

9. Dann wird der vierte Takbîr ausgesprochen, ohne die Hände dabei zu heben, gefolgt von den abschließenden Friedensgrüßen nach rechts und links wie auch in anderen Gebeten. Es ist daran zu erinnern, dass die Betenden in Reihen hinter dem Imâm stehen, dessen Leitung Schritt für Schritt folgen und einzeln mit nicht vernehmbarer Stimme dieselben Äußerungen tun.

 

10. Nach Beendigung des Gebets wird der Leichnam zum Friedhof gebracht. Dort wird er für das Begräbnis ins Grab hinuntergelassen, wobei das Gesicht in Richtung Makka zeigt. Beim Hinablassen des Körpers sagt man folgende Worte:


„Bi-smi-llâhi wa bi-llâhi wa 'ala Millati Rasûli-llâhi salla-llâhu 'alaihi wa sallam.   

Im Namen Gotts und bei Gott und gemäß der Sunna des Gesandten Gotts, möge Gott ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!“

 

Daneben können nach Belieben weitere passende Bittgebete verrichtet werden.

 

Falls es sich bei dem Verstorbenen um ein Kind handelt, das noch nicht im Pubertätsalter ist, wird das Gebet in derselben Weise verrichtet, außer dass die Anbetenden nach dem dritten Takbîr und anstelle des langen Bittgebets folgende Worte sagen:

 

„Allâhumma idsch'alhu lanâ faratan wa idsch'alhu lanâ dhuchra, wa idsch'alhu lanâ schafî'an wa muschaffa'a!
O Gott, mache ihn (oder sie) zu unserem Vorboten und mache ihn für uns zu einer Belohnung und einem Schatz und mache ihn für uns zu einem Fürbittenden und nimm seine Fürbitte an!“

 

Das ganze Bestattungsgebet wird im Stehen verrichtet.

 

Immer wenn ein Begräbniszug vorbeikommt, sei es der eines Muslims oder der eines Angehörigen einer anderen Religion, sollte jeder Muslim aus Respekt gegenüber dem Verstorbenen aufstehen.

 

Das Grab sollte in schlichter Weise errichtet und gekennzeichnet werden. Der Leichnam sollte mit weißen Baumwolltüchern aus üblichem Material bedeckt werden. Jegliche Übertreibung beim Errichten des Grabes oder das Bekleiden des Leichnams mit schönen Anzügen oder Ähnlichem ist unislâmisch. Dies stellt falsche Eitelkeit und Verschwendung von Eigentum dar, das auf verschiedene Art und Weise nützlich verwandt werden könnte.

 

Der Brauch einiger Muslime, ein großes und kostspieliges Bankett zur Bestattung des Verstorbenen anzubieten, stellt ebenfalls eine unislâmische und unverantwortliche Geldverschwendung dar sowie einen Aufwand, der bei anderweitigem Gebrauch von grenzenlosem Nutzen sein könnte.

 


Das rituelle Gebet - Teil 7
Das rituelle Gebet - Teil 9

 

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