Eltern-Kind-Beziehung im Islâm - Teil 2

  • Veröffentlicht:02.07.2018
  • Kategorie:Eltern
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4. Das Recht auf Hilfe:

 

Wenn Eltern alt werden, dann lassen ihre Kräfte nach. Deshalb ist es die Pflicht der Kinder, ihren Eltern bei jeglicher Hausarbeit, bei der sie helfen können, zu helfen. Söhne können dabei helfen, schwere Gegenstände zu heben, das Haus zu putzen, Sachen zu arrangieren usw. Töchter können bei der Hausarbeit der Mutter helfen – kochen, waschen, putzen, Essen servieren usw. Bei guten Kindern sollte derartige Hilfe von selbst kommen und nicht erst dann, wenn darum gebeten wird. Immer wenn man seine Mutter oder seinen Vater etwas machen sieht, sollte man ihr oder ihm behilflich sein, ohne dass sie darum bitten. Der Islâm erwartet dies von Kindern.

 

5. Recht auf freundliche Worte:

 

Der Qurân hält Kinder dazu an, in moderatem Ton und ruhig mit ihren Eltern zu sprechen und in ihrem Verhalten gegenüber ihren Eltern Respekt und Güte zu zeigen.

 

Leider scheinen viele Gesellschaften diese Lektionen vergessen zu haben. Kleine Kinder sind unhöflich gegenüber ihren Eltern und legen Ungehorsam an den Tag. Wenn die Eltern alt werden, dann jagen sie sie aus ihren Häusern und stecken sie in „Altenheime“. Erwachsene Kinder können keine Zeit reservieren, um die Bedürfnisse alter Eltern zu erfüllen. Das geschäftige Leben hat zu einem Verfall der Familieneinheit geführt (die im Islâm so hochgehalten wird). Als Muslime erwarten wir von unseren Kindern, an islâmischen Werten festzuhalten und Respekt, Gehorsam, Freundlichkeit, Nachsicht und Fürsorge gegenüber Eltern zu zeigen, besonders in deren Greisenalter.

 

Kinder dürfen die Gunstbezeigungen und Opfer ihrer Eltern nicht vergessen! Als gut gesittete Menschen müssen sie sich gegenüber ihren Eltern zu Dank verpflichtet fühlen und dies beibehalten und versuchen, ihnen durch freundliche Worte und Taten, selbst mit Geld und materiellen Bedürfnissen, etwas zu vergelten. Dies sind die Rechte der Eltern gegenüber ihren Kindern (oder die Pflichten der Kinder gegenüber ihren Eltern). Diese Rechte und Pflichten sind nicht nur im Islâm zu finden. Derartige Werte werden in allen ursprünglich wahren Religionen gefunden. Der Qurân erwähnt Johannes den Täufer als: „…gütig gegen seine Eltern, und er war weder gewalttätig noch widerspenstig.“ (Sûra 19:14). Ähnlich wird Jesus zitiert, der zu seinem Volk Folgendes sagte: „…gütig gegen meine Mutter zu sein. Und Er hat mich weder gewalttätig noch unglücklich gemacht.“ (Sûra 19:32). Yûsuf holte als königlicher Minister in Ägypten seine alten, armen Eltern von ihrem weit entfernten Heim und bot ihnen Sitze auf einem hohen Podium an (er schämte sich nicht dafür, sich in Anwesenheit seiner Beamten freundlich gegenüber seiner armen Eltern zu verhalten).

 

Rechte der Kinder

 

Nun wollen wir die Kehrseite der Medaille betrachten! Wir haben erwähnt, dass die Eltern-Kind-Beziehung wechselwirkend ist. Die Rechte der Eltern sind die Pflichten der Kinder. Nun lasst uns sehen, was die Rechte der Kinder (und die Pflichten der Eltern) im Islâm sind! Diese können wie folgt zusammengefasst werden:

 

1. Kinder haben das Recht, ernährt, bekleidet und beschützt zu werden, bis sie das Erwachsenenalter erreicht haben. Es ist in erster Linie die Pflicht des Vaters, dies zu tun. Die Mutter kann, wenn nötig, Hilfe leisten. Schutz bedeutet sowohl Schutz vor physischem als auch vor moralischem und intellektuellem Schaden. Eltern sind dazu verpflichtet, sich darum zu bemühen, dass sich die Persönlichkeit des Kindes in allen Bereichen entwickelt. Wenn die Eltern also auf Strenge zurückgreifen müssen, um die Kinder zu erziehen und sie vor intellektuellem, moralischem und religiös unerwünschtem Verhalten zu bewahren, sollten Kinder ihnen ihre Strenge nicht verübeln! Lasst sie ihre Pflicht als Eltern erfüllen! Die Pflicht der Kinder ist es, nicht zu protestieren oder unhöflich zu sein, sondern zu hören und zu gehorchen. 

 

2. Recht auf Bildung:

 

Im Islâm ist Bildung nicht auf Wissen aus Büchern beschränkt, sondern umfasst auch moralische und religiöse Ausbildung. Sprich ein gesundes, allseitiges Wachstum der Persönlichkeit des Kindes. Eltern sollten nicht nur für die Ausbildung des Kindes an Schulen und Hochschulen sorgen, sondern zudem persönliches Interesse an ihren Studien zeigen und ihnen dabei helfen, wenn sie dies können. Dies verleiht Kindern ein Gefühl der „Zusammenarbeit mit den Eltern“ und ermutigt sie beim Studieren. Eltern sollten ihre eigenen Annehmlichkeiten und sozialen Aktivitäten opfern und Zeit finden, an den Studien der Kinder Anteil zu nehmen, besonders wenn sie jung sind. Die Kinder der Barmherzigkeit von Lehrern oder Tutoren zu überlassen ist keine weise Strategie! Und natürlich sollten Eltern nicht vergessen oder versäumen, Kindern religiöse/moralische Ausbildung zu vermitteln. Ein geringes Opfer von Seiten der Eltern wird Kinder vor moralischen Katastrophen schützen. Effektive moralische Ausbildung kommt nicht von Predigten, Ratschlägen und Regeln, sondern vom persönlichen Vorbild der Eltern für gutes Benehmen. Es gibt einen bekannten Hadîth des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), der besagt, dass die Aneignung von Wissen, eine Pflicht für jeden muslimischen Jungen und jedes muslimische Mädchen ist. Ein weiterer Hadîth betont die Erziehung von Töchtern. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte einst: „Derjenige, der drei Töchtern gute Erziehung bietet, wird ins Paradies kommen.“ Ein Mann fragte: „Was ist, wenn jemand nur zwei Töchter hat?“ – „Der wird auch ins Paradies kommen.“ Ein anderer Mann fragte: „Und was ist, wenn jemand nur eine Tochter hat?“ – „Der auch“, antwortete der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken).

 

3. Das Recht auf Liebe und Zuneigung:

 

Kinder haben auch viele psychologische Bedürfnisse. Kleine Kinder müssen geliebt, gestreichelt, geküsst und umarmt werden. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) liebte Kinder sehr. Er erlaubte seinen Enkeln Hasan und Husain , selbst während seiner Gebete, auf seinen Schultern zu sitzen. Auf der Straße grüßte er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Kinder mit dem islâmischen Friedensgruß und spielte und spaßte mit ihnen. Manchmal küsste er kleine Kinder sogar auf der Straße. Einst sah ein Beduine den Propheten ein kleines Kind küssen. Verwundert sagte er: „Ich habe acht Kinder, doch ich küsse sie nie!“ Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kommentierte: „Was kann ich tun, wenn Allâh Liebe und Mitgefühl aus deinem Herzen genommen hat?“ Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zeigte verwaisten Kindern gegenüber besondere Güte. Einige Eltern denken, dass der freie Umgang mit ihren Kindern aus Sicht der Erziehung nicht gut ist. Dies ist falsch. Liebe und Nachsicht können vieles bewirken, was Angst und Strenge nicht bewirken können. Wenn Nachsicht zu Härte auf Seiten der Kinder führt, dann sollte sie mit Strenge vermischt werden! Dies zeigt den Kindern, dass Eltern grundsätzlich freundlich sind, jedoch hart sein können, wenn Kinder Unhöflichkeit und schlechte Manieren an den Tag legen. Überbehütung und Überfürsorge sind unerwünscht. Lasst das Kind als verantwortungsvolle Person aufwachsen! Bietet ihnen lediglich Führung!

   

4. Das Recht, (materiell) gut versorgt zu werden:

 

Ein Hadîth besagt: „Es ist besser für Eltern, ihre Kinder (finanziell) gut versorgt zu hinterlassen, als sie in Armut zu hinterlassen.“ Dies bedeutet, dass Eltern nicht all ihr Vermögen nur für ihre eigenen Annehmlichkeiten und Luxusartikel ausgeben, sondern auch für das Wohl der Kinder Vorbereitungen für deren Leben nach dem Tod der Eltern treffen sollen. 

 

Dies war eine kurze Skizzierung der Rechte und Pflichten beider Parteien in der Eltern-Kind-Beziehung. Wenn Eltern und Kinder gemäß dieser Richtlinien handeln, können sie die familiäre Atmosphäre höchst förderlich für Frieden und Zufriedenheit der Eltern und für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung der Kinder machen. Möge Allâh uns alle segnen! Âmîn!

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