Regeln für den Enthaltungseid

  • Veröffentlicht:22.10.2018
  • Kategorie:Eheleben
2367 59

Der Enthaltungseid ist eine Bezeichnung dafür, dass der Ehemann bei Allâh schwört, er werde es für immer oder mehr als vier Monate unterlassen, seiner Frau beizuschlafen.

Rechtliche Grundlagen

Allâh der Erhabene sagt: „Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie dann (von ihrem Schwur) zurücktreten, so ist Allâh Allvergebend und Barmherzig.“ (Sûra 2:226).

Somit hat Allâh der Erhabene den Brauch der Leute der Unwissenheit, sich durch diese Art Eid bis zu einem Jahr oder noch mehr zu enthalten, abgeschafft und es für legitim erklärt, sich bis zu vier Monaten zu enthalten.

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat sich von einigen seiner Ehefrauen nach einem Enthaltungseid [nur] einen Monat lang ferngehalten.

Beurteilung des Enthaltungseids

Der rechtliche Status des Enthaltungseides: Auf Grund der dadurch unerfüllt bleibenden Verpflichtungen und der Tatsache, dass dabei darauf geschworen wird, etwas Verpflichtendes zu unterlassen, ist es harâm [dass man schwört, sich länger als vier Monate zu enthalten].

Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit des Enthaltungseides

Die Gelehrten formulierten folgende Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Enthaltungseid rechtsgültig wird:

1. Dass man im Namen Allâhs oder unter Nennung einer Seiner Eigenschaften schwört,

2. dass man schwört, den vaginalen Geschlechtsverkehr zu unterlassen,

3. dass sich der Schwur auf höchstens vier Monate bezieht,

4. dass er von einem Ehemann ausgesprochen wird,

5. dass der Ehemann sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet und über Unterscheidungsvermögen verfügt,

6. dass  er sexuell potent ist und nicht etwa kastriert und

7. dass die Ehefrau fähig zum Geschlechtsverkehr ist.

Gültigkeitsdauer des Enthaltungseides

Die Gültigkeitsdauer des Enthaltungseides beträgt nur vier Monate. Danach muss der Ehemann seiner Frau beischlafen. Tut er es nicht, so weist ihn der Richter an, die Scheidung auszusprechen, falls die Ehefrau dies von ihm verlangt. Wenn er sich dennoch weigert, sowohl zur normalen Beziehung zurückzukehren als auch die Scheidung auszusprechen, dann vollzieht der Richter die Scheidung gegen seinen Willen. 

Urteil für den Fall, dass der Ehemann es unterlässt, seiner Frau beizuschlafen, ohne einen Enthaltungseid ausgesprochen zu haben

Wenn der Ehemann den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau ohne Enthaltungseid unterlässt, so ist er rechtlich demjenigen gleichgestellt, der einen Enthaltungseid ausgesprochen hat. 

Die diesbezügliche Bestimmung lautet: Wenn die Wartezeit verstrichen ist und einer der beiden Ehepartner irgendetwas als Entschuldigungsgrund Geltendes aufweist, was ihn am Geschlechtsverkehr hindert, so kehrt er durch eine verbale Äußerung [zu normalen Verhältnissen] zurück, indem er sagt: „Ich werde dir beischlafen, sobald ich kann.“

Verwandte Artikel