Wenn die Vernunft sich der Leidenschaft fügt – Teil 1

5588 48

Der Geschlechtstrieb ist ein natürlicher Instinkt im Menschen, er ist die Natur der Menschen, wie sie Allâh erschaffen hat. Der Islâm bekennt sich zu diesem Instinkt und respektiert ihn, daher erlaubte Allâh die Heirat zwischen den beiden Geschlechtern als ein Mittel, um diesen Trieb zu befriedigen. Er machte die Heirat zu einer Sunna der Gesandten und nannte den Heiratsvertrag ein festes Abkommen, um auf dessen Großartigkeit und Bedeutung aufmerksam zu machen.

Der Geschlechtstrieb gehört zu den stärksten und gefährlichsten Trieben des Menschen, daher erwähnt Allâh ihn bei den Begierden, die den Menschen ausgeschmückt wurden, als Erstes; Allâh der Erhabene sagt: „Ausgeschmückt ist den Menschen die Liebe zu den Begierden, nach Frauen, Söhnen (…)“ (Sûra 3:14).

Wenn man diesem Instinkt ohne eine religiöse und ethische zügelnde Macht freien Lauf lässt, wird er alles zerstören und Ansehen und Vermögen zunichte machen. Die Vernachlässigung dieses Instinktes führt zur Zersetzung der Gesellschaft, zur Zerstörung der Nachkommenschaft und Verwandtschaftsbande und zum Zerfall der Gemeinschaften und Individuen.

Allâh der Erhabene und Segensreiche warnt sogar vor der bloßen Annäherung an die Unzucht und sagt: „Und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist“ (Sûra 6:151), und Er sagt: „Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches - und wie böse ist der Weg“ (Sûra 17:32).

Wenn Allâh etwas verbietet, verbietet Er auch die Mittel, die dazu führen, verbietet ferner seine Anlässe und erlässt die Vorschriften und Gesetze, die es den Menschen erleichtern, das Verbotene zu vermeiden und ihm fernzubleiben. Als Allâh die Unzucht verbot, verfügte Er einige Vorschriften und Grundlagen und errichtete zur Erleichterung und Entlastung für die Menschen Schutzmauern, die sie vor dem Sumpf der Laster schützen, auch wenn diese Regeln nach außen hin schwierig und mühevoll erscheinen. 

Zu diesen Regeln und Vorschriften gehören folgende:

1. Er weist beide Geschlechter an, ihre Blicke zu senken. Dazu sagt Er: „Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allâh ist Kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten“ (Sûra 24:30-31).

2. Allâh der Erhabene ordnet den Frauen an, sich in ihren Häusern aufzuhalten, um die Stabilität und Ruhe der Gesellschaft zu bewahren, dazu sagt Er: „Haltet euch in euren Häusern auf (...)“ (Sûra 33:33).

3. Wenn die Frau ihr Haus wegen eines bestimmten Grundes verlässt, um zum Beispiel Verwandte oder Kranke zu besuchen oder etwas Ähnliches, dann ist sie religiös zur Kopfbedeckung verpflichtet, um die Versuchung zu vermeiden. Allâh der Erhabene sagt: „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen“ (Sûra 33:59), und Er sagt ferner: „Und sag zu den gläubigen Frauen, (…), ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist“ (Sûra 24:31).

4. Den Frauen ist es untersagt, dass sie ihre Füße schütteln, damit man ihren Fußschmuck wahrnimmt. Allâh der Erhabene sagt: „Und sie sollen ihre Füße nicht aneinander schlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen“ (Sûra 24:31).

5. Den Frauen ist untersagt, verführerisch zu reden. Allâh der Erhabene sagt: „Dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, begehrlich wird“ (Sûra 33:32). Allâh schreibt den gläubigen Männern vor, die Mütter der Gläubigen, also die ehrwürdigsten Frauen der Welt, hinter einem Vorhang anzusprechen. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang“ (Sûra 33:53).

6. Den Frauen ist es untersagt, sich für Männer, die zum Heiraten mit diesen Frauen nicht verwehrt sind, zu parfümieren. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Jede Frau, die ihr Haus parfümiert verlässt und an einer Gruppe Menschen vorbeigeht, die ihr Parfüm riechen, gleicht einer Frau, die Unzucht begangen hat." 

7. Allâh der Allweise verbietet es, dass beide Geschlechter ständig zusammenkommen und verbietet es auch, mit einer zum Heiraten nicht verwehrten Frau allein zu sein. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Hütet euch vor dem Zusammensein mit Frauen!" Sie (die Gefährten des Propheten) fragten: „O Gesandter Allâhs, und was ist mit den Verwandten des Ehemanns?“ Er antwortete: „Die Verwandten des Ehemanns sind der Tod, sie sind der Tod, sie sind der Tod!“ Und er sagte weiter: „Kein Mann zieht sich mit einer Frau allein zurück, ohne dass der Satan ihr Dritter ist.“

8. Allâh der Gepriesene schreibt die Bekanntmachung der offiziellen Heirat vor und zählt die Trauzeugen zu den Bedingungen einer rechtsgültigen Eheschließung.

Wenn die Menschen gemäß diesen islâmischen Vorschriften handeln, werden sie fröhlich und glücklich leben. Aber als die Frauen diese Gebote ignorierten und die jungen Männer die Regel und religiösen Vorschriften missachteten, kam es zu schwerem Unglück und die ganze Gesellschaft verlor die Kontrolle.

Verwandte Artikel