Das Ehren des Gastes gehört zu den guten Charaktereigenschaften, mit denen sich die Propheten schmückten, zu denen die Gesandten anhielten und wodurch sich die Freigebigen und Großzügigen auszeichnen. Wer für die Gastfreundschaft bekannt ist, der ist für eine hohe Stufe und eine gehobene Stellung bekannt, wobei sein Volk ihm folgt. Es gab weder in der vorislâmischen Zeit der Ignoranz noch im Islâm jemanden, der herrschte, ohne dass zu seiner vollkommenen Herrschaft das Darreichen von Speisen und das Ehren des Gastes gehörten, und zwar gemäß den Worten von Ibn Hibbân (): „Die Araber betrachteten die Freigebigkeit nur als das Ehren des Gastes und das Spenden der Speisen. Sie betrachteten jemanden, der über dies nicht verfügt, nicht als großzügig.“
Unser Prophet Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hielt uns zum Ehren des Gastes an. Abû Huraira berichtete: Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer an Allâh und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Gast Gastfreundschaft erweisen.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Abû Schuraih Chuwailid ibn Amr berichtete: „Meine Ohren haben es richtig gehört, und meine Augen haben es wahrgenommen, als der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sprach und Folgendes sagte: „Wer an Allâh und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Gast Gastfreundschaft in gebührender Weise erweisen.“ Man fragte: „Und wie ist die gebührende Weise, o Gesandter Allâhs?“ Er erwiderte: „Sie ist ein Tag und eine Nacht, und die Bewirtung ist drei Tage. Und was darüber hinausgeht, ist ein Almosen für ihn.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
In einer weiteren Überlieferung nach einer Aussage von Abû Schuraih sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Bewirtung ist drei Tage und die gebührende Weise ist ein Tag und eine Nacht. Ein muslimischer Mann soll sich nicht bei seinem Glaubensbruder aufhalten, bis er es diesem schwer macht.“ Man fragte: „O Gesandter Allâhs! Wie macht er es ihm schwer?“ Er erwiderte: „Er hält sich bei ihm auf, obwohl dieser nichts hat, was er ihm anbietet." (Überliefert von Muslim.)
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu Abdullâh ibn Amr : „Dein Besucher hat ein Recht dir gegenüber.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) stimmte Salmân, dem Perser, zu, als dieser zu Abû Ad-Dardâ sagte: „Dein Gast hat ein Recht dir gegenüber.“ (Überliefert von At-Tirmidhî.)
Ibn Abbâs berichtete: „Am Tage des Feldzuges in Tabûk hielt der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eine Ansprache und sagte: Unter den Menschen gibt es niemanden, der einem Mann, der den Zügel seines Pferdes nimmt, um Allâhs willen kämpft und die schlechten Taten der Menschen vermeidet und einem Schafhirten gleicht, der seinem Gast Gastfreundschaft erweist und dessen Recht ihm gegenüber erfüllt.“ (Überliefert von Ahmad in dessen Hadîth-Sammlung mit einer authentischen Überliefererkette.)
Abû Huraira berichtete: „Ein Mann kam zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und sagte: Ich bin sehr erschöpft! Da schickte der Prophet zu einer seiner Frauen. Sie sagte: Bei Dem, Der dich mit der Wahrheit entsandte, ich habe nichts außer Wasser! Er schickte dann zu einer anderen, und sie gab die gleiche Antwort. So schickte er zu einer weiteren, bis alle die gleiche Antwort gegeben hatten, und zwar: Nein, bei Dem, Der dich mit der Wahrheit entsandte, ich habe nichts außer Wasser! Darauf sagte der Prophet: Wer nimmt diesen Mann für diese Nacht auf, möge Allâh Sich seiner erbarmen? Da stand ein Mann von den Ansâr (den aus Makka Ausgewanderten Helfenden) auf und sagte: Ich, o Gesandter Allâhs! Dieser ging dann mit dem Gast nach Hause und fragte seine Frau: Hast du etwas zum Essen? Sie erwiderte: Ich habe nichts außer der Nahrung für die Kinder! Da sagte er zu ihr: Beschäftige die Kinder mit irgendetwas! Und wenn unser Gast ins Haus eintritt, lösche die Öllampe und tu so, als ob wir beim Essen wären! So saßen sie und der Gast aß. Am nächsten Morgen kam der Mann zum Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), der zu ihm sagte: Allâh hat wahrhaftig euer Verhalten gegenüber dem Gast wohlwollend gesehen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.)
Betrachte also diese Freigebigkeit und sieh, wie diese die Stellung der Leute dieses Hauses erhöht, sodass Allâh Seinem Propheten ihre Begebenheit mitteilte und ihr Verhalten bestaunte!
Ein Gastgeber soll das Geringe nicht verachten. Vielmehr bietet er das an, was er hat, auch wenn dies eine halbe Dattel wäre. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot das Verachten des Geringen.
Abû Huraira berichtete: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) pflegte Folgendes zu sagen: Ihr muslimischen Frauen! Keine Nachbarin soll es für gering halten, was sie ihrer Nachbarin schenken will, auch wenn es die Klaue eines Schafes ist!“
Es wurde auch überliefert, dass Abû Huraira Folgendes sagte: „Der beste Mensch für die Bedürftigen war Dscha´far ibn Abû Tâlib. Er pflegte uns zu essen zu geben, was sich in seinem Haus befand, sodass er uns sogar ein leeres Gefäß aus Leder, in das man normalerweise Butter und Honig legt, gab; dann zerrissen wir es und leckten das ab, was sich an ihm befand.“