Falschaussage – Teil 1

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Eines der offenkundigsten Ziele, mit denen der Islâm kam, war das Etablieren von Gerechtigkeit und das Unterbinden von Ungerechtigkeit. Gerechtigkeit ist der Grund, aus dem der Prophet Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und alle anderen Gesandten entsandt wurden. Allâh sagt: „Wir haben ja Unsere Gesandten mit den klaren Beweisen gesandt und mit ihnen die Schrift und die Waage herabkommen lassen, damit die Menschen für die Gerechtigkeit eintreten …“ (Sûra 57:25).

Diese Gerechtigkeit berührt alle Aspekte des menschlichen Lebens und beinhaltet die Rechte des Schöpfers und der Geschöpfe. Allâh der Allmächtige sagt: „Allâh gebietet Gerechtigkeit, gütig zu sein und den Verwandten zu geben …“ (Sûra 16:90).

Nur der Islâm gewährleistet die Mittel, die zur Verwirklichung von Gerechtigkeit und deren Festigung führen. Ein Mittel zum Etablieren von Gerechtigkeit ist die Zeugenaussage und die Kenntnis über deren Wichtigkeit. Die Zeugenaussage ist das Kriterium, mit dem wir zwischen Wahrheit und Lüge sowie zwischen wahren und falschen Behauptungen unterscheiden. Jemand sagte: „Die Zeugenaussage für die Rechte von Menschen ist wie die Seele für den Körper, da Allâh so, wie Er die Körper mit Seelen belebt, auch Rechte mit wahren Zeugenaussagen belebt.“ Sie ist bei der Errichtung eines intakten Gesellschaftslebens und bei allem, was damit zusammenhängt, unerlässlich.

Schurai, ein bekannter muslimischer Richter (), sagte: „Das Verurteilen ist eine Krankheit, wohingegen die Zeugenaussage ein Heilmittel ist. Benutzt daher das Heilmittel für die Krankheit!“

Der Zeugenaussage ihr Recht zu geben, ist eine bindende Pflicht. Allâh sagt: „… und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allâhs willen ab!“ (Sûra 65:2). 

Diejenigen, die bei ihren Zeugenaussagen unerschütterlich bleiben, gehören zu den Leuten der Rechtschaffenheit und des Glaubens. Zu den Notwendigkeiten dieses Glaubens gehört das Abgeben einer ehrlichen Zeugenaussage, selbst wenn es gegen einen selbst oder gegen einen Verwandten ist. Allâh sagt: „O die ihr glaubt, seid Wahrer der Gerechtigkeit, Zeugen für Allâh, auch wenn es gegen euch selbst oder die Eltern und nächsten Verwandten sein sollte!“ (Sûra 4:135). 

Zeugenaussagen zu etablieren, schließt das Bezeugen beim Abschluss von Verträgen und vor Richtern ein. Muslimische Gelehrte sagten: „Wer auch immer dazu aufgefordert wird, Zeuge für einen Vertrag oder eine Vereinbarung zu sein – und es niemanden außer ihn gibt, der dafür geeignet ist, dies zu tun – für den ist es verpflichtend, Zeuge für die Abwicklung zu sein. Wenn es jedoch weitere geeignete Personen dafür gibt, so wird es zu einer empfehlenswerten Handlung und Kollektivpflicht.“

Über das Abgeben einer Zeugenaussage sagten die Gelehrten: „Das Ablegen von Zeugenaussagen ist eine Kollektivpflicht, und wenn diese von einer ausreichenden Anzahl von Leuten ausgeführt wird, hat die ganze Gemeinschaft der Pflicht Genüge getan. Doch wenn es niemand tut, ist die gesamte Gemeinschaft dafür verantwortlich. Wenn es keine anderen Zeugen gibt, die es ermöglichen würden, dass Gerechtigkeit waltet, und befürchtet wird, dass jemand sein Recht nicht bekommen wird, dann wird es zur individuellen Verantwortung der wenigen verfügbaren Zeugen, eine Zeugenaussage abzulegen.“ Allâh sagt: „… Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden …“ (Sûra 2:282). 

Der Islâm mahnt das Abgeben von Zeugenaussagen nicht nur eindringlich an, sondern verbietet auch deren Verschweigen, da das Verschweigen von Beweisen etwas ist, das vom Islâm missbilligt und von der natürlichen Veranlagung verabscheut wird. Allâh sagt: „... Und verheimlicht kein Zeugnis (haltet keine Zeugenaussage zurück). Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiss sündhaft ...“ (Sûra 2:283). 

Einige Gelehrte sagten: „Allâh hat (Seinen anbetend Dienenden) wegen nichts so sehr gedroht wie vor der Verheimlichung von Zeugenaussagen.

Zeugenaussagen zu verheimlichen ist eine große Sünde. Allah sagt: „... Wir … verheimlichen das Zeugnis Allâhs nicht; wir gehörten sonst wahrlich zu den Sündhaften" (Sûra 5:106). 

Ibn Abbâs sagte: „Eine Falschaussage zu machen und eine Zeugenaussage zu verheimlichen gehört zu den größeren Sünden.“

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