Falschaussage – Teil 2

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Nachdem all diese Tatsachen verdeutlicht wurden, wird es folglich notwendig zu wissen, dass die Scharia die Zeugenaussage mit einem Schutz umgeben hat, der es ihr ermöglicht, ihrem Zweck zu dienen und sie davon abzuhalten, in Richtung dessen abzudriften, was ihre Ziele zunichtemacht. Aus diesem Grund lautet das Grundprinzip in der Scharia, dass jemandes Zeugenaussage auf Wissen, Klarheit und Vertrauenswürdigkeit beruhen muss. Allah sagt: „… außer wer der Wahrheit entsprechend bezeugt, und sie wissen (es).“ (Sûra 43:86).

Allah sagt ferner im Hinblick auf die Aussage der Brüder des Propheten Yûsuf: „… und wir bezeugen nur das, was wir wissen …“ (Sûra 12:81).

Die Gelehrten sagten: „Generell gesprochen: Wenn man eine sichtbare Angelegenheit wie etwa Mord, Diebstahl oder Vergewaltigung betrachtet, sind nur Augenzeugenberichte als Zeugenaussagen geeignet (akzeptabel). Und wenn es sich um eine hörbare Angelegenheit handelt wie etwa Ehe- und Geschäftsverträge oder Scheidung, dann sollte die akzeptierbare Zeugenaussage auf dem Hören beruhen.“

Eine Zeugenaussage zu einer Angelegenheit abzugeben, von der man nichts weiß, oder vorsätzlich mit dem Gegenteil dessen zu bezeugen, von dem man weiß, dass es die Wahrheit ist, wird als große Sünde betrachtet. Eine Falschaussage ist haltlos, aus welchem Grund auch immer. Ibn Hadschar () sagte: „Eine falsche Auskunft besteht darin, etwas im Gegensatz zu dessen eigentlichen Form zu beschreiben.“ Einige Gelehrte sagten: „Falschheit ist etwas, das äußerlich angeglichen und verschönert wird, damit man denkt, es sei wahr.“   

Allâh sagt: „… und meidet die falsche Aussage!“ (Sûra 22:30).

At-Tirmidhî () und andere überlieferten, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) eines Tages eine Rede hielt und sagte: „O ihr Menschen! Eine Falschaussage zu machen ist, als würde man Allâh Teilhaber zuschreiben.“ Er rezitierte dann: „So meidet den Gräuel der Götzenbilder, und meidet die falsche Aussage!“ (Sûra 22:30).

Al-Buchârî und Muslim () überlieferten, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Soll ich euch über die größte aller großen Sünden berichten?“ Man sagte: „Ja, o Allâhs Gesandter!“ Er sagte: „Allâh in der Anbetung andere beizugesellen und seinen Eltern gegenüber ungehorsam zu sein.“ Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) setzte sich dann gerade, nachdem er sich [auf ein Kissen] gelehnt hatte und sagte: „Und die Falschaussage.“ Er wiederholte diese Warnung, bis wir dachten, er würde nicht aufhören.

Eine Falschaussage zu machen, bringt viel Schlechtes mit sich, da es der Falschheit gegen die Wahrheit hilft, Ungerechtigkeit unterstützt und Gerechtigkeit angreift. Es entfernt auch Fairness und Gleichheit und stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. 

Deshalb sollten wir Muslime dem Weg der frommen Gläubigen folgen, über die Allâh sagt: „Und (auch) diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen und, wenn sie im Vorbeigehen unbedachte Rede (hören), würdevoll weitergehen.“ (Sûra 25:72).

Das islâmische Gesetz strebt nachhaltig an, die Grundsätze der Brüderlichkeit und der gegenseitigen Liebe in der muslimischen Gesellschaft zu etablieren und Gründe für Streit unter Muslimen zu beseitigen. Aus diesem Grund verkündet es den Grundsatz der Authentizität und des Aufzeichnens von Verträgen, um die Rechte und Wertgegenstände der Menschen zu schützen sowie Korruption und Auseinandersetzungen zu beseitigen. Ein Mittel für die Authentizität ist die Zeugenaussage. Allâh sagt hinsichtlich von Geschäftsabschlüssen: „… Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt! …“ (Sûra 2:282).

Der Allmächtige sagt ferner hinsichtlich des Widerrufs von Verträgen: „… Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allâhs willen ab …“ (Sûra 65:2).

Über die Übergabe von Besitz oder anvertrautem Gut sagt Allâh der Allmächtige: „… Und wenn ihr ihnen dann ihren Besitz aushändigt, so nehmt Zeugen vor ihnen. Doch Allâh genügt als Abrechner“ (Sûra 4:6). 

Deshalb haben wir als Muslime den Anordnungen unseres Herrn Folge zu leisten und uns an Sein Verfahren zu halten, um Erfolg und Wohlstand im Diesseits sowie im Jenseits zu haben.

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