Die Erleichterung ist Ziel der Scharîa – Teil 2

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In seiner Auslegung des obigen Verses sagte Al-Hâfith Ibn Kathîr (Allâh erbarme sich seiner): „Allâh will für euch Erleichterung (…): Er gewährte euch ein Zugeständnis, das Fasten bei Krankheit und auf Reisen zu unterbrechen, während es demjenigen obliegt, der gesund ist und nicht reist; und das Ziel eines solchen Zugeständnisses ist es, die Sache als Ausdruck der Barmherzigkeit gegenüber euch zu erleichtern“ (Tafsîr Al-Qurân Al-Adhîm).

In seiner Exegese sagte Scheich As-Sa‘di (Allâh erbarme sich seiner): „Dies bedeutet, dass Allâh der Allmächtige euch die Wege erleichtern will, die dazu führen, Sein Wohlgefallen zu erlangen, und dass Er sie so einfach wie möglich machen will. Daher sind alle Befehle Allâhs an Seine Diener im Prinzip recht einfach. Für den Fall, dass die Befolgung solcher Gebote zu einer Bedrängnis führen sollte, gewährt Allâh zusätzliche Erleichterungen, entweder durch Befreiung oder durch verschiedene Arten von Zugeständnissen. Diese Feststellung kann (hier) nicht im Einzelnen dargelegt werden, da sie alle religiösen Aufgaben und alle Zugeständnisse und Ausnahmen umfasst“ (Tafsîr As-Sa’di).

Hierdurch wird uns klar, dass das islâmische Prinzip der Erleichterung einen hohen Zweck erfüllt und eines der Hauptziele der Scharîa ist. Es ist die Grundlage für jedes von ihr vorgeschriebene Gebot, und deshalb deuten viele Hinweise auf dieses Prinzip im Qurân und in der Sunna unseres Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hin. Zum Beispiel: Allâh der Allmächtige sagt:

„Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Sûra 22:78).
„Allâh will es euch leicht machen, denn der Mensch ist (ja) schwach erschaffen“ (Sûra 4:28).
„Allâh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag“ (Sûra 2:286).

Die folgenden Aussagen des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) deuten auf die Erleichterung in der Scharîa hin: „In der Tat ist die Religion (des Islâm) eine Erleichterung, und wer sich in der Religion zu sehr überfordert, so wird sie ihn doch übertreffen. Darum übertreibt nicht, kommt (aber der Vollkommenheit) nahe, nehmt die frohe Botschaft entgegen und gewinnt Kraft, indem ihr am Morgen, am Nachmittag und einen Teil der Nacht (in der Anbetung Allâhs) verbringt“ (Al-Buchârî).

Aischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Wann immer der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) die Wahl zwischen zwei Dingen hatte, wählte er das leichtere, es sei denn, es beinhaltete Sünde“ (Al-Buchârî und Muslim).

Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Allâh hat mich nicht gesandt, um zu quälen oder unnachgiebig zu sein, vielmehr hat Er mich gesandt, um zu lehren und zu erleichtern“ (Muslim).

Darüber hinaus beweist die islâmische Rechtswirklichkeit zweifelsfrei, dass der Islâm Erleichterung predigt, und dass seine Urteile und Vorschriften von hoher Flexibilität geprägt sind. Die islâmische Rechtswissenschaft (Fiqh) ist reich an fachlichen Herleitungen und Meinungen, die diese Tatsache bestätigen.

Abgesehen von der Erleichterung der religiösen Pflichten ist ein weiterer lobenswerter Aspekt des Islâm die Einfachheit seiner Glaubensgrundsätze und die Tatsache, dass er im Vergleich zu anderen Religionen und Glaubensrichtungen, deren Glaubensgrundsätze selbst für ihre eigenen Anhänger schwer zu verstehen sind, keinerlei Komplexität aufweist. Genau aufgrund der komplexen Zusammenhänge wurden die Menschen in jenen Glaubensrichtungen in eine Elite – die die Glaubensgrundsätze und deren tiefergehende Bedeutungen verstehen – und in Laien – die einen Vermittler benötigen, um die Religion zu verstehen und gottesdienstliche Handlungen zu leisten – unterteilt.

Über die Einfachheit der islâmischen Glaubensgrundsätze sagte As-Schâtibi (Allâh erbarme sich seiner): „(…) Ein anderer Aspekt davon ist, dass die Pflichten bezüglich der Glaubensgrundsätze und des Verhaltens für den Unkundigen verständlich sein müssen, damit er durch ihre islâmischen Regelungen erfasst werden kann. Was die Glaubensgrundsätze betrifft, so sollten sie für den Verstand leicht zu erfassen sein, und zwar so, dass die Mehrheit sie verstehen kann, sowohl die Intelligenten als auch die weniger Intelligenten. Wären sie so beschaffen, dass nur ausgewählte Menschen sie verstehen könnten, wäre die islâmische Scharîa nicht für die Massen, noch für die Unkundigen, aber solche Merkmale sind ja bereits etabliert.

Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass Konzepte, an die man glauben muss und die verstanden werden müssen, leicht verständlich sind. Wäre dies nicht der Fall, würde es zwangsläufig bedeuten, die Mehrheit der Muslime mit Pflichten zu belasten, die über ihre Fähigkeiten hinausgehen, was allerdings nicht der Fall ist, so wie es in den Grundlagen der Religion begründet ist.

Man kann daher feststellen, dass die Scharîa nur jene glaubensbezogenen Angelegenheiten kennzeichnet, die leicht verständlich sind, während sie andere aufschob. Sie kennzeichnete sie durch die Implikationen der Namen und Eigenschaften (Allâhs), die zum Nachdenken über das Geschaffene und Ähnliche anregen, aber gleichzeitig wird jegliche Unklarheit auf die allgemeine Regel verwiesen, die sich in den Worten Allâhs widerspiegelt: ‚Nichts ist Ihm gleich‘ (Sûra 42:11). Andere Dinge, die für den Verstand schwer zu begreifen sind, werden nicht ausgedrückt“ (Al-Muwafaqât).

All das oben Angeführte verdeutlicht dem Leser das große Ausmaß an Erleichterungen, die in unserer Scharîa enthalten sind und die darauf abzielen, die Not der Menschen zu lindern, ihnen zu helfen, weltliche Vorteile zu erlangen und den letztendlichen Sinn der Schöpfung zu erreichen, nämlich es den Menschen leicht zu machen, ihren Herrn anzubeten und alle Hindernisse zu beseitigen, um dieses hohe Ziel zu erfüllen.
 

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