Wer einen Gläubigen von einer Sorge befreit - Teil 1

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Gläubigen in einer Notlage helfen

Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer einem Gläubigen eine Sorge von den Sorgen dieser Welt nimmt, dem wird Allâh eine Sorge von den Sorgen des Tages des Gerichts nehmen. Und wer einem Menschen in Bedrängnis Erleichterung verschafft, dem wird Allâh in dieser Welt und im Jenseits Erleichterung verschaffen. Und wer einen Muslim schützt, den wird Allâh schützen, im Diesseits und im Jenseits. Allâh steht Seinem Diener bei, solange Sein Diener seinem Bruder beisteht. Keine Gruppe von Menschen versammelt sich in einem der Häuser Allâhs, um den Qurân vorzutragen und ihn miteinander zu studieren, ohne dass innere Ruhe auf sie herabkommt, Barmherzigkeit sie umhüllt, die Engel sie umgeben, und Allâh sie denen gegenüber erwähnt, die bei Ihm sind. Wer durch seine Taten (auf dem Weg zum Paradies) behindert ist, der wird durch seine Herkunft nicht befördert” (Muslim).

Erläuterungen zum Hadîth

Der Islâm fördert moralisches Handeln, spornt dazu an und hält es hoch. Wer moralisch handelt und eine gute Wesensart pflegt, dem gewährt der Islâm große Belohnung. Dies wird im oben erwähnten Hadîth aus Sahîh Muslim bestätigt.

Gleich zu Beginn seiner Weisung mahnt uns der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), die Not der Gläubigen zu lindern.  Ohne Zweifel ist dies bei Allâh dem Erhabenen eine großartige Tat, die von den Menschen sehr geschätzt wird. Das Leben ist voller Sorgen und Probleme. Es ist unsere Bestimmung, uns diesen zu stellen. Die Not kann einen Gläubigen so sehr überwältigen, dass Herz und Verstand von Ungewissheit getrübt werden und er keinen Ausweg mehr findet.

In solch schwierigen Zeiten ist es sehr wichtig, einen Muslim zu unterstützen, ihm eine helfende Hand zu reichen und sich zu bemühen, seine Not zu lindern. Dieser wohlwollende Ausdruck des Mitgefühls hat eine tiefe Wirkung auf das Herz des Betrübten. Deshalb ist es angemessen, dass der Lohn solch eines Wohltäters darin besteht, dass Allâh der Erhabene, ihn am Tag des Gerichts von einer größeren Not befreit: die Bedrängnis vor Ihm zu stehen, für die eigenen Taten Rechenschaft abzulegen, gefragt und bestraft zu werden. Welch gewaltige und großzügige Belohnung!

Zu den hehren Verhaltensweisen gehört der Schuldenerlass für zahlungsunfähige Schuldner. Der Islâm drängt die Gläubiger, zahlungsunfähigen Schuldnern angesichts schwieriger Umstände Aufschub zu gewähren, bis sich ihre Lage verbessert. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn er (der Schuldner) in Schwierigkeiten ist, dann sei (ihm) Aufschub (gewährt,) bis eine Erleichterung (eintritt). Und dass ihr (es) als Almosen erlasst, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst“ (Sûra 2:280). Es ist sogar noch besser für einen Gläubiger, auf einige Rechte zu verzichten und dem Schuldner einen Teil seiner Schulden zu erlassen. Dies zeigt sich in der Überlieferung von Abû Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Ein Händler pflegte den Leuten Darlehen zu gewähren. Wenn er sah, dass jemand zahlungsunfähig war, sagte er zu seinen Gehilfen: ‚Seid nachsichtig mit ihm! Vielleicht wird Allâh nachsichtig mit uns sein!‘ Und Allâh war nachsichtig mit ihm“ (Al-Buchârî und Muslim).

Der Prophet hält außerdem dazu an, die Fehler der Muslime zu verbergen und davon abzusehen, ihre Fehler und Sünden zu verfolgen. Auch dies ist ein Beispiel für die hohen Wertvorstellungen, mit der unsere wunderbare Scharîa gesegnet ist. Der Unfehlbare ist derjenige, dem Allâh Unfehlbarkeit gewährt. Wie fromm und rechtschaffen ein Muslim auch sein mag, er macht dennoch Fehler.

Der Muslim begeht vielleicht eine Sünde, aber er verabscheut seine eigene Nachlässigkeit bei der Erfüllung der von Allâh auferlegten Pflichten. Es gefällt ihm nicht, dass sich die Menschen seines Fehlverhaltens und seiner Nachlässigkeit bewusst sind. Wenn jemand also die Fehler eines Muslims sieht oder von dessen Fehlern erfährt, soll er sie verdecken, anstatt sie bloßzustellen. Dabei sollte man nicht die Pflicht vernachlässigen, dem Fehlgehenden aufrichtigen Rat zu erteilen und ihn an Allâh zu erinnern.

Die Vorteile einer solchen Verdeckung von Fehlern werden in der Sunna beschrieben. Abdullâh ibn Abbâs überlieferte, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer den Fehler seines muslimischen Bruders verdeckt, dem wird Allâh am Tag des Jüngsten Gerichts seine Fehler verdecken“ (Ibn Mâdscha).

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