Güte gegenüber den Nachbarn - Teil 1

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In Anlehnung an Abdullâh ibn Amr ibn Al-Âs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wurde überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Der beste Gefährte vor Allâh ist der beste zu seinem Gefährten. Und der beste Nachbar vor Allâh ist der beste zu seinem Nachbarn“ (At-Tirmidhî und Ahmad).

Jemand, der mit einem aufgeschlossenen Geist und einem verständnisvollen Blick in Bezug auf die islâmischen Verhaltensregeln im Umgang mit seinen muslimischen Geschwistern und Nachbarn ausgestattet ist, weiß mit Sicherheit, dass solche Verhaltensregeln für ihn eine soziale Bedeutung haben. Sie stärken die Bindungen, die das soziale Gefüge der muslimischen Gemeinschaft zusammenhalten, und bringen Freunde und Nachbarn an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit zusammen.

Außerdem fördern diese Umgangsformen das öffentliche Interesse und den Gemeinnutzen, der sich aus der räumlichen Nähe und im Bereich der Gastfreundschaft ergibt. Wenn die gegenseitige Abhängigkeit oder die Solidarität jeweils ein Ausdruck der fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Menschen in einer Gemeinschaft sind, dann haben unsere Nachbarn am meisten Anspruch auf eine solche ergiebige Zusammenarbeit und positive Wechselbeziehung, da sie gegenüber einem Muslim im Vergleich zu anderen Menschen mehr Rechte haben. Die Weisheit des Islâm setzt daher voraus, dass Muslime ihren Nachbarn gegenüber Freundlichkeit und Fürsorge zeigen müssen, unabhängig davon, ob sie den gleichen Glauben teilen oder miteinander verwandt sind. Allâh der Erhabene sagt: „Und dient Allâh und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges (…)“ (Sûra 4:36).

Die Sunna des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ist reich an Beispielen, die die geforderte Erfüllung der Rechte der Nachbarn beschreiben und die Muslime auffordern, ihre Nachbarn freundlich zu behandeln, ihre Ehre zu schützen, ihre Fehler zu verbergen und sie in Zeiten der Armut zu unterstützen. Einer der anschaulichsten Beispiele in dieser Hinsicht ist der folgende Ausspruch des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Dschibrîl hörte nicht auf, mich zu ermahnen, dem Nachbarn Güte zu erweisen, bis ich dachte, er würde ihn für erbberechtigt erklären!“ (Al-Buchârî und Muslim).

Der unvergessliche Rat, den Dschibrîl (Gabriel) gegenüber unserem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gab, war nicht wie jeder andere Rat, den er ihm gab. Vielmehr wird dessen Bedeutung im letzten Teil der Überlieferung hervorgehoben: „(…) bis ich dachte, er würde ihn für erbberechtigt erklären!“ In diesem Zusammenhang schrieb Imâm Al-Ghazzâlî (Allâh erbarme sich seiner) Folgendes:

„Zu den vorgeschriebenen islâmischen Verhaltensregeln für den Umgang mit dem Nachbarn gehören die folgenden:

- ihn zuerst begrüßen,
- längere (ihn belästigende) Gespräche vermeiden,
- sich nicht in seine Privatangelegenheiten einmischen, indem man zu viele Fragen über seine Angelegenheiten stellt,
- ihn besuchen, wenn er krank ist,
- ihn trösten, wenn ein Unglück passiert,
- ihm Beileid aussprechen, wenn er trauert,
- ihm zu seinen glücklichen Anlässen gratulieren,
- seine fröhlichen Momente mit ihm teilen,
- seine Kinder freundlich und höflich behandeln,
- seine Fehltritte übersehen,
- ihn (freundlich) für seine Übertretungen ermahnen,
- den Blick gegenüber seinen weiblichen Familienangehörigen senken,
- ihn durch harte Zeiten unterstützen,
- seine Geheimnisse nicht ausspionieren,
- ihn nicht mit Lärm belästigen,
- ihm keinen Schaden zufügen, indem ein Holzpflock in seiner Wand befestigt wird,
- den Durchfluss des Wassers in seinem Abflusssystem nicht behindern,
- keine Abfälle in seinen Hof werfen,
- den Weg zu seinem Haus nicht verengen,
- nicht beäugen, was er in sein Haus trägt,
- verbergen, was sich von seiner Privatsphäre offenbart,
- sein Haus in seiner Abwesenheit behüten,
- den Verunglimpfungen seines Feindes kein Ohr schenken,
- ihn zu dem führen, was ihm in religiösen und weltlichen Angelegenheiten nützt und worüber er keine Ahnung hat.“

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer an Allâh und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinen Nachbarn großzügig behandeln!“ Er (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) riet Abu Dharr (möge Allâh mit ihm zufrieden sein): „O Abu Dharr! Wann immer du eine Brühe zubereitest, füge viel Wasser hinzu und gib deinen Nachbarn etwas davon ab.“

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